Kolumne „Mein Urteil“ : Dürfen Firmen bei Scheinselbständigen auf Leiharbeit ausweichen?

Wenn Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis angestellt sind, kann sich manchmal herausstellen, dass sie in Wahrheit Scheinselbständige sind. Was können Unternehmen tun, um sich abzusichern?
Unternehmer können künftig Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis einfacher als bisher als Zeitarbeitnehmer klassifizieren, sollte es Probleme mit ihrem Vertrag geben. Damit erhalten sie wesentlich mehr Rechtssicherheit als vorher. Grund ist ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das erstmals geklärt hat, dass sich Personaldienstleister und ihre Kunden auf eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung berufen dürfen, wenn sie den Einsatz von Fremdpersonal zunächst als Werkvertragseinsatz gestaltet haben. Diese Erlaubnis gibt Firmen das Recht, Zeitarbeiter an andere Unternehmen zu verleihen. Das Problem: Der Beschäftigte wurde ursprünglich nicht als Zeitarbeitnehmer überlassen, sondern mittels eines Werkvertrags. Das sind rechtlich zwei völlig unterschiedliche Dinge.





