Drittes Geschlecht : „Diverse“ Bewerber? Nicht bei uns

Arbeitgeber müssen ihre Stellenanzeigen geschlechtsneutral formulieren. In vielen Unternehmen ist aber bis heute keine einzige Bewerbung aus dem dritten Geschlecht eingegangen. Warum nur?
Ein Jahr nach der Einführung der dritten Geschlechtskategorie „divers“ sind in deutschen Großkonzernen bislang kaum entsprechende Bewerbungen eingegangen. „Das überrascht mich nicht“, sagt die Anwältin Friederike Boll, die regelmäßig Betroffene von Diskriminierung in diesem Bereich rechtlich vertritt. Seit sich intersexuelle Menschen seit Anfang 2019 in der Kategorie „divers“ ins Geburtenregister eintragen lassen können, müssen auch Arbeitgeber ihre Stellenanzeigen geschlechtsneutral formulieren - etwa mit den Abkürzungen (m/w/d).





