Ein Fachmann erklärt : Welche Conni-Memes kann der Verlag verbieten lassen?

Der Carlsen-Verlag geht gegen Conni-Memes vor – und nennt nun erstmals ein konkretes Beispiel. Ein Anwalt erklärt, was tatsächlich verboten ist und wo der Verlag in seinen Augen irrt.
Seit mehr als 30 Jahren liegen Conni-Bücher in deutschen Kinderzimmern, jetzt hat das Mädchen mit der roten Haarschleife seine Identität gewechselt: „Ronni ändert aus rechtlichen Gründen seinen Namen“, steht über einem Bild des Kindes, das nun einen Schnurrbart trägt. Das auf der Plattform X geteilte Bild ist kein echtes Cover einer neuen Conni-Folge, es ist eines der berühmten Conni-Memes, die seit vergangener Woche für Schlagzeilen sorgen.
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