Frankenthal : Mutmaßlicher Babymörder soll frei kommen

Seit zweineinhalb Jahren sitzt ein Mann, der sein Baby aus dem Fenster geworfen und getötet haben soll, in Untersuchungshaft. Dagegen hat er Beschwerde eingereicht. Und kommt voraussichtlich frei.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Frankenthaler Babymordprozess erwartet die Verteidigung die Entlassung des Angeklagten aus bisher zweieinhalbjähriger Untersuchungshaft. „Ich sehe da keinen Spielraum für das Oberlandesgericht Zweibrücken“, sagte Anwalt Alexander Klein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe die Freilassung nicht direkt anordnen können, aber aus seiner Sicht sehr eindeutig geurteilt. „Sollte das Oberlandesgericht anders entscheiden, werde ich meinem Mandanten empfehlen, dagegen Beschwerde einzulegen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem eine äußerst geringe Verhandlungsdichte beim Landgericht Frankenthal kritisiert. Dazu sagte Klein, das Gericht habe zwar vor kurzem 19 weitere Termine bis April und damit künftig eine höhere Verhandlungsfrequenz angesetzt. Dies sei aber Augenwischerei, da an einigen dieser Termine weder er noch ein bestimmter Sachverständiger zur Verfügung stünden.
Der Angeklagte soll 2016 seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben. Neben Mord wird dem 35-Jährigen versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme vorgeworfen. Der Deutsche sitzt seit Mai 2016 ohne Urteil in Untersuchungshaft – dagegen hatte er erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht entscheidet möglicherweise noch am (heutigen) Freitag über eine mögliche Freilassung.





