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Entschädigung :
EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

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Volle Flughäfen: Ein Bild aus längst vergessenen Zeiten.
Volle Flughäfen: Ein Bild aus längst vergessenen Zeiten.dpa

Ein ausgefallener Flug ist ärgerlich genug. Noch schlimmer ist es, wenn die Airline dann dafür nicht aufkommt. Nun gibt es ein Urteil des EuGH, das etwas Hoffnung macht.

Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag nach einem Urteil mit. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser „Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens“.

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