Der Steuertipp : Elektro-Dienstwagen machen mehr Aufwand

Wer seinen E-Dienstwagen zu Hause lädt, kann sich die Kosten erstatten lassen. Dafür gibt es eine neue Regel.
Viele Unternehmen setzen auf reine Elektrodienstwagen. Nutzt ein Arbeitnehmer einen solchen privat, müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei gilt für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli zugelassen wurden, auch eine neue Preisobergrenze von 100.000 Euro (statt 70.000 Euro).
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.


