Der Steuertipp :
Elektro-Dienstwagen machen mehr Aufwand

Von
Daniela Adler
Lesezeit:
Wer ein E-Auto als Dienstwagen hat,  muss einiges beachten.
Wer ein E-Auto als Dienstwagen hat,  muss einiges beachten.dpa

Wer seinen E-Dienstwagen zu Hause lädt, kann sich die Kosten erstatten lassen. Dafür gibt es eine neue Regel.

Viele Unternehmen setzen auf reine Elektrodienstwagen. Nutzt ein Arbeitnehmer einen solchen privat, müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei gilt für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli zugelassen wurden, auch eine neue Preisobergrenze von 100.000 Euro (statt 70.000 Euro).

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