Mehr Versicherungsschutz : Balkonkraftwerk gilt bei der Police demnächst als Hausrat

Wer auf seinem Balkon eine Miniphotovoltaikanlage errichtet, braucht demnächst keine gesonderte Versicherung mehr. Eine Beschädigung soll durch die Hausratpolice abgedeckt sein. Das empfiehlt der Branchenverband.
Gute Nachrichten für Besitzer von Balkonkraftwerken. Sie sollen künftig durch die Hausratversicherung gegen Beschädigung gedeckt werden. Das empfiehlt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seinen Mitgliedsunternehmen und hat seine Musterversicherungsbedingungen entsprechend erweitert. Somit müsste für diese Minisolaranlagen, die auf dem Balkon installiert werden, keine spezielle Photovoltaik-Versicherung abgeschlossen werden.
Schutz gilt nicht automatisch
Allerdings warnt ein GDV-Sprecher, dass dies nicht bedeute, dass ab sofort Balkonkraftwerke durch jede Hausratversicherung gedeckt werden. Die Regelung gelte nur für neu abzuschließende Hausratversicherungen.
Wer schon eine solche Police wie auch eine Miniphotovoltaikanlage auf dem Balkon hat, dem rät der GDV, Kontakt mit seinem Versicherer aufzunehmen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, heißt es seitens des Verbands.
Dann ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.
Löst sich wegen eines Sturms aber ein Modul und richtet bei einem Nachbarn einen Schaden an, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, ebenso wie bei auf dem Dach installierten Solarpanels. Wärmepumpen indes sind Teil der Wohngebäudeversicherung und nicht des Hausrats.





