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Der Steuertipp :
Krypto-Anleger, aufgepasst!

Von
Boris Salzmann
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Bitcoin-Symbol an einem Krypto-Shop: Wer Krypto-Anlagen hat, sollte auch Steuerliches beachten.
Bitcoin-Symbol an einem Krypto-Shop: Wer Krypto-Anlagen hat, sollte auch Steuerliches beachten.AFP

Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und Co. müssen versteuert werden. Die Finanzverwaltung dürfte zukünftig genauer hinschauen.

Die Finanzverwaltung nimmt nicht erklärte Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen, etwa Bitcoin oder Ethereum, genauer ins Visier. So wertet Berichten zufolge die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen aktuell Nutzerdaten einer deutschen Handelsplattform aus und leitet diese an die zuständigen Finanzämter weiter. Es soll sich um die Daten von Krypto-Anlegern handeln, die in den Jahren 2015 bis 2017 Umsätze von mehr als 50.000 Euro im Jahr auf der Plattform getätigt haben.

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