Kolumne: „Frag den Mohr“ : Kann ich unter Vorbehalt schenken?

Ein Großvater will sicherstellen, was mit dem Geld, das er zu Weihnachten verschenkt, passiert. Das ist möglich – es lässt sich zurückfordern, wenn die Enkel gegen Bedingungen verstoßen. Ein schneller Rat in zwei Minuten.
Ein Großvater möchte seinen drei kleinen Enkeln gerne eine Geldanlage zu Weihnachten schenken. Wenn sie erwachsen sind, sollen sie davon eine Immobilie finanzieren oder das Geld für ihre eigene Altersvorsorge nutzen. „Luxuskonsum“ will er ausdrücklich ausschließen. Ein Geschenk unter einer solchen Bedingung ist möglich, quasi ein erzieherisches Weitergeben von Vermögen. Die Eltern könnten Wertpapierdepots auf den Namen der Kinder einrichten und der Großvater einen Schenkungsvertrag anfertigen, in dem er den Vorbehalt der Schenkung festhält. Da die Enkel noch jünger als sieben Jahre alt sind, müssen deren Eltern die Annahme des Geschenks erklären. Verstoßen die Enkel später gegen die Bedingung, wäre dies ein Rückforderungsgrund für die Schenkung.
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