Eisschnelllauf-Olympiasiegerin : Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein erfolgreich

Es geht um Schadenersatz in Millionenhöhe nach einer Dopingsperre: Das Bundesverfassungsgericht hebt ein Urteil des Bundesgerichtshofes auf. Claudia Pechsteins Prozess gegen die ISU kann fortgesetzt werden.
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es an diesem Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor offen. (Az. 1 BvR 2103/16)





