FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Gerichtsbeschluss :
Kombi statt Sportflitzer im Schadensfall zumutbar

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Beschlossen: Im Zweifel muss ein Sportwagen-Liebhaber mit einem Kombi Vorlieb nehmen.
Beschlossen: Im Zweifel muss ein Sportwagen-Liebhaber mit einem Kombi Vorlieb nehmen.Hersteller

Weil sein Sportwagen in die Werkstatt musste, wollte ein Mann eine Nutzungsausfallentschädigung kassieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat seine Klage abgewiesen. Und auf seinen Kombi verwiesen.

So groß das Fahrvergnügen hinter dem Steuer eines Sportwagens auch sein mag: Im Reparaturfall kann dem Fahrer auch ein Kombi zugemutet werden. Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und erteilte der Forderung nach einer Nutzungsausfallentschädigung eine Absage.

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