Kolumne „Mein Urteil“ :
Ein scharfes Schwert in Entgeltklagen

Von
Anja Mengel
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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Diese Forderung ist nicht in allen Unternehmen erfüllt.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Diese Forderung ist nicht in allen Unternehmen erfüllt.dpa

Bekommen Frauen für gleichwertige Arbeit ein niedrigeres Gehalt als Männer, können statistische Indizien reichen, um erfolgreich dagegen zu klagen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat vor Kurzem in einem schon länger viel beachteten Fall entschieden, dass einer Arbeitnehmerin wegen einer dem Anschein nach bestehenden geschlechtsbezogenen Diskriminierung Schadenersatz zusteht (Aktenzeichen 2 Sa 14/24). Laut der Entscheidung von Mitte August kann die Arbeitnehmerin nun mit einer Nachzahlung von vorenthaltener Vergütung rechnen, und zwar in Höhe von rund 210.000 Euro für einen Zeitraum von vier Jahren. Arbeitsrechtlich sind dem Urteil, zu dem die Begründung noch nicht veröffentlicht ist, schon mehrere wichtige Lehren für die Personalpraxis zu entnehmen.

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