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Der Steuertipp :
Häusliches Arbeitszimmer leichter absetzbar

Von
Jürgen Lindauer
Lesezeit:
Das häusliche Arbeitszimmer – ein steter Gegenstand des Konflikts mit dem Finanzamt.
Das häusliche Arbeitszimmer – ein steter Gegenstand des Konflikts mit dem Finanzamt.Plainpicture

Viele GmbH-Gründer haben ein Arbeitszimmer zu Hause. Das wird jetzt steuerlich günstiger.

Ende 2025 hat der Gesetzgeber eine der steuerlichen Stolperfallen für Gründer, Selbstständige sowie Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs entschärft. Der neu gefasste Paragraph 8 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) stellt klar, dass ein im eigenen Haus gelegener, betrieblich genutzter Raum – etwa ein Arbeitszimmer oder ein kleiner Lagerraum – künftig nicht mehr automatisch zum steuerlichen Betriebsvermögen zählt. Voraussetzung ist, dass der Raum entweder nicht größer als 30 Quadratmeter ist oder sein Wert 40.000 Euro nicht übersteigt.

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