Der Steuertipp : Gekündigt, aber noch Resturlaub übrig
Der Steuertipp :

Wenn Mitarbeiter gehen müssen, haben sie oft noch Urlaubstage offen. Wollen sie sich diese auszahlen lassen, ist einiges zu beachten.
Pünktlich zum Ferienbeginn werfen viele Arbeitnehmer einen Blick auf den Bestand ihrer Urlaubstage. Resturlaub muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Jahres aufgebraucht werden, viele Arbeitgeber gewähren aber auch eine Übertragbarkeit ins nächste Jahr. Wie viele Tage nach der Sommerpause übrig bleiben, hängt auch davon ab, wie hoch der Urlaubsanspruch im Einzelfall ist. Das gesetzliche Minimum von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche wird in vielen Fällen um freiwillige zusätzliche Urlaubstage aufgestockt, im Bundesdurchschnitt sind es 28,3 Urlaubstage.
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