Anti-Doping-Gesetz verabschiedet :
Misstrauensvotum für den Spitzensport

Von
Michael Reinsch, Berlin
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Der Besitz ist strafbar - wenn Betrugswille zu beweisen ist: Das Anti-Doping-Gesetz ist verabschiedet
Der Besitz ist strafbar - wenn Betrugswille zu beweisen ist: Das Anti-Doping-Gesetz ist verabschiedetdpa

War es wirklich ein Glückstag für den Sport? Der Bundestag hat das lange diskutierte Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Doch zufrieden sind damit nur die wenigsten.

Eigentlich ging es um die zweite und dritte Lesung und damit die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes. Doch die kurze Debatte der Sportpolitiker im Bundestag am Freitagmorgen in Berlin offenbarte, dass es um den Gegenstand, den der Gesetzgeber schützen will, schlecht bestellt ist. „Welche Integrität?“, höhnte die Grünen-Politikerin Renate Künast. „Der Leistungssport hat keine Vorbildfunktion und ist von Abhängigkeit und Manipulation geprägt.“

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