Pechstein-Prozess :
Richterin regt Vergleich an

Lesezeit:
Im Rampenlicht: Claudia Pechstein (2.v.l.) und ihr Freund Matthias Große (3.v.l.) beim Prozessauftakt
Im Rampenlicht: Claudia Pechstein (2.v.l.) und ihr Freund Matthias Große (3.v.l.) beim Prozessauftaktdpa

Es geht um 3,5 Millionen Euro Schadenersatz und 400.000 Euro Schmerzensgeld: Das Landgericht München I vertagt den Prozess von Claudia Pechstein gegen Eislauf-Weltverband und Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft und regt einen Vergleich an.

Claudia Pechstein reagierte mit Genugtuung, doch ihr Schadenersatzprozess droht schon jetzt die Vorbereitungen des deutschen Olympia-Teams auf Sotschi zu beeinträchtigen. Das wurde bereits zum Auftakt der gerichtlichen Auseinandersetzung am Mittwoch deutlich. Nach fast dreistündiger Verhandlung entschied die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I, erst am 29. Januar 2014 - also eine Woche vor Beginn der Winterspiele - über den Fortgang des Prozesses der Olympiasiegerin gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG zu entscheiden.
FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Senior Consultant Baulogistik (w/m/d)
DB Engineering & Consulting GmbH
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt