DFB-Bundesgericht : Dresden darf doch mitspielen

Dynamo Dresden hat in zweiter Instanz einen Pokalausschluss abwenden können. Der Verein kommt mit einer Geldstrafe und einem Geisterspiel davon.
Dynamo Dresden hat einen Ausschluss aus dem DFB-Pokal für die nächste Saison abwenden können. Der Traditionsclub wird für die Ausschreitungen seiner Fans in Dortmund aber mit einem „Geisterspiel“ in der 2. Bundesliga, einer Auswärtspartie ohne eigene Fans und einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro bestraft. Dieses Urteil fällte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in der Berufungsverhandlung am Donnerstag in Frankfurt. „Diese Strafe muss eine deutliche letzte Warnung an den Verein sein“, erklärte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers, der dem Antrag des Kontrollausschuss-Vorsitzenden Anton Nachreiner folgte.





