Richter über FIFA-Beschluss : Infantino im Dunkelgraubereich

Jan F. Orth ist Vorsitzender Richter am Kölner Landgericht. So bewertet er die Entscheidung des FIFA-Rats zur Amtszeit von Gianni Infantino.
Der gefasste Beschluss des FIFA-Rates ist nur ein schlichter Beschluss des FIFA-Strategie- und Aufsichtsorgans (Art. 24 Nr. 2 FIFA-Statuten), der die Auslegung von Art. 33 Nr. 2 FIFA-Statuten durch ein FIFA-Committee mit sportpolitischer Signalwirkung bestätigen soll. Der FIFA-Präsident ist zugleich Mitglied des FIFA-Rates, wird aber vom FIFA-Kongress gewählt (Art. 33 Nr. 1 FIFA-Statuten). Daher ist das rechtliche Votum des Rates ohne jegliche Bindungswirkung.
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