Videobeweis vor Sportgericht :
„Glücklich kann keiner sein“

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Schiedsrichter Petersen erklärt seine Entscheidung: „Es geht darum, ob das eine Angriffssituation ist. In dem Fall war das ein Zug.“
Schiedsrichter Petersen erklärt seine Entscheidung: „Es geht darum, ob das eine Angriffssituation ist. In dem Fall war das ein Zug.“dpa

Nach einem besonders kuriosen Videobeweis stellt sich das DFB-Sportgericht auf die Seite des Schiedsrichters und der Video-Assistenten. Doch der SV Wehen Wiesbaden will noch nicht aufgeben.

Der „verflixte“ Videobeweis hat erstmals auch das DFB-Sportgericht ins Schwitzen gebracht. Das Gremium um den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz lehnte am Donnerstag den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung der 0:1-Niederlage bei Dynamo Dresden ab. In der Zweitliga-Partie am 8. November hatte der Schiedsrichter nach Abstimmung mit dem Videokeller in Köln ein vermeintliches Tor des Aufsteigers nicht anerkannt – weil der Ball zuvor auf der Gegenseite im Aus war. Die knapp zweieinhalbstündige Verhandlung in Frankfurt/Main spiegelte die Dauerdebatte um den Video-Assistenten (VAR) wider, die praktisch Woche für Woche im Profifußball aufflammt.

FAZ

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