Videobeweis vor Sportgericht : „Glücklich kann keiner sein“

Nach einem besonders kuriosen Videobeweis stellt sich das DFB-Sportgericht auf die Seite des Schiedsrichters und der Video-Assistenten. Doch der SV Wehen Wiesbaden will noch nicht aufgeben.
Der „verflixte“ Videobeweis hat erstmals auch das DFB-Sportgericht ins Schwitzen gebracht. Das Gremium um den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz lehnte am Donnerstag den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung der 0:1-Niederlage bei Dynamo Dresden ab. In der Zweitliga-Partie am 8. November hatte der Schiedsrichter nach Abstimmung mit dem Videokeller in Köln ein vermeintliches Tor des Aufsteigers nicht anerkannt – weil der Ball zuvor auf der Gegenseite im Aus war. Die knapp zweieinhalbstündige Verhandlung in Frankfurt/Main spiegelte die Dauerdebatte um den Video-Assistenten (VAR) wider, die praktisch Woche für Woche im Profifußball aufflammt.





