DESG scheitert vor Gericht :
ARD-Bericht über Eisschnelllaufverband  weitgehend zulässig

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Hatte seine Wut auf die ARD-Journalisten deutlich artikuliert: Matthias Große.
Hatte seine Wut auf die ARD-Journalisten deutlich artikuliert: Matthias Große.dpa

Erst rechnete DESG-Präsident Matthias Große mit Journalisten ab, dann stellte sein Verband Unterlassungsansprüche. Nun stützt ein Gericht den ARD-Bericht. Ein DESG-Anwalt kündigt eine Beschwerde an.

Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) ist mit ihren Unterlassungsansprüchen gegen eine ARD-Berichterstattung vor dem Landgericht Hamburg weitgehend gescheitert. Wesentliche Teile der „Sportschau“-Veröffentlichungen über Missstände bei der DESG sind nach einer Entscheidung des Gerichts weiter zulässig.

FAZ

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