DESG scheitert vor Gericht : ARD-Bericht über Eisschnelllaufverband weitgehend zulässig

Erst rechnete DESG-Präsident Matthias Große mit Journalisten ab, dann stellte sein Verband Unterlassungsansprüche. Nun stützt ein Gericht den ARD-Bericht. Ein DESG-Anwalt kündigt eine Beschwerde an.
Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) ist mit ihren Unterlassungsansprüchen gegen eine ARD-Berichterstattung vor dem Landgericht Hamburg weitgehend gescheitert. Wesentliche Teile der „Sportschau“-Veröffentlichungen über Missstände bei der DESG sind nach einer Entscheidung des Gerichts weiter zulässig.





