Nach Eklat bei DESG-PK : ARD hält Abmahnung für „rechtlich unzulässig“ und wehrt sich

Hausverbot für Journalisten, eine Unterlassungsklage gegen die Berichterstattung: Die deutsche Eisschnelllaufgemeinschaft und die ARD sind heftig aneinandergeraten. Auf eine DESG-Forderung geht der Sender nicht ein.
Im Wirbel um angebliche Missstände bei der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft wird die ARD nicht wie vom Verband gefordert eine Unterlassungserklärung unterschreiben.





