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Risikolebens­versicherung: So finden Sie den Vertrag Test: Adobestock Finanzen Foto: Halfpoint / Adobe Stock

Risikolebens­versicherung: So finden Sie den besten Vertrag

Aktualisiert:
Letztes Update: 28. April 2026

Wir haben Makler ergänzt, die wir für den Abschluss einer Risikolebensversicherung empfehlen. Das sind die Makler Alexander Kuhlen, Exorior sowie capital synergy.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsschutz für den Todesfall: Eine Risikolebens­versicherung zahlt im Todesfall eine größere Summe aus.
  • Für Familien mit Kindern und bei einem Kredit: Ein Vertrag ist vor allem für Familien mit kleinen Kindern und für Partner mit einem größeren Immobilienkredit wichtig.
  • Abschluss beim Makler: Wir empfehlen, die Versicherung bei einem Makler abzuschließen. Wer gesund ist und seinen Absicherungsbedarf genau kennt, kann sich auch selbst um eine Police bemühen.

Was ist eine Risiko­lebens­versicherung?

Eine Risikolebens­versicherung ist eine Absicherung für den Todesfall. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer eine größere Geldsumme aus. Mit dem Geld können Angehörige ihren Lebensunterhalt für einige Jahre bestreiten oder den offenen Kredit für eine Immobilie zurückzahlen.

Mit einer Risikolebens­versicherung (RLV) sparen Sie kein Vermögen an, sondern sichern nur das Risiko eines Todesfalls ab. Daher ist sie recht günstig.

Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Kapital-Lebensversicherung, die den Todesfallschutz mit einem Sparvertrag kombiniert. Von solchen Versicherungen raten wir ab, da neue Verträge zu teuer und Auszahlungen auch nicht mehr steuerfrei sind.

Für wen ist eine Risikolebens­versicherung sinnvoll?

Eine Risikolebens­versicherung ist für alle wichtig, die Angehörige für den Fall finanziell absichern möchten, dass sie selbst unerwartet sterben sollten.

Für diese Personen ist der Versicherungsschutz sinnvoll:

  • Eltern mit kleinen Kindern
  • Paare mit einem Immobilienkredit
  • Paare mit einem Hauptverdiener

Wenn in einer Familie ein Elternteil stirbt, steht ansonsten der andere Partner – zusätzlich zur ganzen Trauer – vor großen finanziellen Problemen: Die monatlichen Kosten laufen weiter, während das Einkommen des Partners auf einen Schlag wegfällt und er Job und Kindererziehung allein meistern muss.

Bei einem Immobilienkredit verlangen die Banken immer eine Absicherung. Eine Risikolebens­versicherung mit entsprechend hoher Summe sorgt dafür, dass das Darlehen auch im Todesfall zurückgezahlt werden kann. Sie ist zudem deutlich günstiger als eine Restschuldversicherung, die Banken bei einer Hypothek standardmäßig anbieten.

Wer keine Angehörigen hat, benötigt keinen Todesfallschutz

Paare ohne Kinder, bei denen einer der Hauptverdiener ist, sollten sich ebenfalls absichern: Der Partner mit dem Haupteinkommen sollte eine Police abschließen, sodass der hinterbliebene Partner im Todesfall den gewohnten Lebensstandard weiter halten kann.

Gleichzeitig gilt: Wer keine Angehörigen hat, die finanziell von ihm abhängig sind, benötigt keinen Todesfallschutz. Dann ist eine Risikolebens­versicherung überflüssig.

Wann zahlt die Risikolebens­versicherung?

Wann die Risikolebens­versicherung zahlt, ist eindeutig geregelt: Sie zahlt die vereinbarte Todesfallsumme aus, falls die versicherte Person innerhalb der Laufzeit verstirbt.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen die Versicherung nicht zahlt:

  • Suizid in den ersten drei Jahren: Bei einem Tod durch Suizid in den ersten drei Vertragsjahren zahlen die Versicherer in der Regel nicht.
  • Falsche Gesundheitsangaben: Sollte sich herausstellen, dass beim Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen wurden, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Welche Todesfall­summe benötige ich?

Welche Versicherungssumme Sie vereinbaren sollten, hängt davon ab, ob Sie mit einer Police Angehörige oder einen Immobilienkredit absichern möchten.

Immobilienkredit absichern

Bei der Hypothek für eine Immobilie ist die Sache recht einfach: Die Summe sollte so hoch sein, dass damit die offene Restschuld zurückgezahlt werden kann. Zu Beginn sollte sie also genauso hoch sein wie der Kredit – zum Beispiel 250.000 Euro.

In der Regel tilgt man dann mit jeder Rate den Kredit. Die offene Restschuld sinkt daher im Laufe der Zeit, sodass auch der Absicherungsbedarf geringer wird. Dafür können Sie eine Risikolebens­versicherung mit fallender Versicherungssumme abschließen.

Sie haben hier die Wahl zwischen zwei Varianten:

  • linear fallend
  • annuitätisch fallend

Bei einer linear fallenden Versicherungssumme sinkt die Summe gleichmäßig über die Laufzeit. Eine Versicherungssumme von 150.000 Euro über 30 Jahre verringert sich so nach 10 Jahren auf 100.000 Euro. Nach 20 Jahren liegt die Todesfallsumme nur noch bei 50.000 Euro.

Bei einem Vertrag mit annuitätisch fallender Versicherungssumme passt sich die Summe noch genauer der Tilgung eines Darlehens an. Zu Beginn sinkt die Restschuld nämlich nur langsam, da ein großer Teil der Raten für die Zinsen aufgewendet wird. Zum Ende hin sinkt die offene Restschuld schneller, da immer mehr Geld in die Tilgung der Hypothek fließt.

Angehörige absichern

Wenn Sie mit einer Police Ihren Partner und die gemeinsamen Kinder absichern möchten, hängt die Todesfallsumme hingegen vom persönlichen Bedarf ab.

Sie sollten kalkulieren, wie viel Geld Ihr Partner im Todesfall zur Verfügung hat und wie viel Geld jeden Monat fehlt. Sind Kinder vorhanden, sollte das Geld so lange reichen, bis das jüngste Kind die Ausbildung abgeschlossen hat. In der Regel ist das mit 25 Jahren der Fall.

Ihren Bedarf sollten Sie individuell bestimmen

Am besten ermitteln Sie Ihren Bedarf individuell. Berücksichtigen Sie dabei, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind. Abziehen können Sie Einnahmen wie eine Witwen- oder Waisenrente.

Fehlen im Todesfall beispielsweise jeden Monat 1.500 Euro netto, würde sich für 25 Jahre (300 Monate) ein Bedarf von 450.000 Euro ergeben. Wir gehen dabei davon aus, dass das ausgezahlte Geld angelegt und mit Tages- und Festgeld zumindest die Inflation ausgeglichen wird.

Faustregel: 3- bis 5-faches Jahreseinkommen ab­sichern

Als Faustregel sollten Eltern beim Abschluss das drei- bis fünffache Brutto-Jahreseinkommen vereinbaren. Verdient der Hauptverdiener zum Beispiel 60.000 Euro im Jahr, ergibt sich so eine Summe von 180.000 bis 300.000 Euro. Besser ist es aber, wenn Sie Ihren monatlichen Bedarf individuell bestimmen.

Konstante Summe vereinbaren

Um Angehörige abzusichern, sollten Sie eine konstante Versicherungssumme wählen. Die Summe bleibt damit während der gesamten Laufzeit gleich und der Partner weiß, mit welchem Geldbetrag er im Todesfall sicher rechnen kann.

Wie lange sollte ein Vertrag laufen?

Sichert die Police einen Immobilienkredit ab, sollte der Vertrag so lange laufen, bis die Hypothek vollständig zurückgezahlt ist.

Sichert der Vertrag Partner mit Kindern ab, sollte sich die Vertragslaufzeit bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums des jüngsten Kindes erstrecken. Wir empfehlen, hier mit einem Alter von 25 Jahren zu rechnen.

Wählen Sie im Zweifel eine längere Laufzeit

Wählen Sie im Zweifel eine etwas längere Laufzeit. Kündigen können Sie eine Police später problemlos, falls Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Zahlen Sie die Beiträge monatlich, ist eine Kündigung zum Ende eines Monats möglich – bei einer jährlichen Zahlweise zum Jahresende.

Als maximales Eintrittsalter sehen die meisten Versicherer ein Alter von 75 Jahren vor. Ein Vertrag darf zudem längstens bis zu einem Alter von 85 Jahren laufen. Danach lässt sich der Todesfall nicht mehr versichern.

Wie können sich Paare absichern?

Um sich für den Todesfall gegenseitig abzusichern, können Ehe- oder Lebenspaare zwischen drei Varianten wählen:

  • zwei getrennte Verträge
  • zwei Verträge „über Kreuz“
  • verbundene Risikolebens­versicherung

Bei zwei getrennten Verträgen schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab. Jeder ist Versicherungsnehmer, der den Vertrag abschließt, und gleichzeitig versicherte Person, deren Leben abgesichert ist. Die begünstigte Person, die im Todesfall das Geld erhält, ist jeweils der andere Partner.

Stirbt ein Partner, erhält der andere als Begünstigter das Geld. Ist der steuerliche Freibetrag ausgeschöpft, muss er darauf allerdings Erbschaftssteuer zahlen.

»Über Kreuz« spart Steuern

Das kann man verhindern, indem man zwei Verträge „über Kreuz“ abschließt. Hier schließt jeder Partner praktisch eine Versicherung auf das Leben des anderen ab. Jeder hat also einen Vertrag als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Versicherte Person ist aber jeweils der andere Partner.

Der große Vorteil: Bei dieser Konstellation fällt keine Erbschaftssteuer an. Entscheidend ist das vor allem für unverheiratete Paare, die nur einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro haben.

Mit einer verbundenen Risikolebens­versicherung können sich beide Partner über einen Vertrag absichern (Risikolebens­versicherung auf Gegenseitigkeit). Das ist jedoch nur im Einzelfall zu empfehlen.

Eine verbundene Versicherung kann durchaus günstiger sein. Sie handeln sich damit jedoch einige Nachteile ein. So hat im Todesfall der Hinterbliebene nach Auszahlung der Versicherungssumme keinen Schutz mehr, da der Vertrag automatisch endet. Risikozuschläge, die ein Partner etwa wegen Vorerkrankungen zahlen muss, gelten zudem für beide Partner.

Risikolebens­versicherung Test: Risikolebens­versicherung

Brauche ich Zusatz­leistungen?

Die Versicherer bieten bei der Risikolebens­versicherung einige Zusatzleistungen an. In der Regel können Sie darauf aber verzichten: Wichtig ist, dass die Todesfallsumme ausreichend hoch und die Vertragslaufzeit lange genug sind.

Dadurch sparen Sie Geld. Denn zusätzliche Leistungen bieten die Versicherer meist bei ihren Premium-Tarifen an, die höhere Beiträge haben.

Auf Zusatz­leistungen können Sie häufig verzichten

Diese Zusatzleistungen werden häufig angeboten:

Verlängerungsoption: Ein Tarif mit Verlängerungsoption erlaubt es, die Laufzeit des Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. Eine solche Option kann im Einzelfall sinnvoll sein. Sie sollten am besten jedoch von Anfang an eine ausreichend lange Laufzeit vereinbaren – unter Umständen mit einem Puffer für mögliche Veränderungen.

Vorgezogene Todesfallleistung: Bei einem Tarif mit vorgezogener Todesfallleistung wird die Versicherungssumme zum Teil oder komplett ausgezahlt, sobald der Versicherte voraussichtlich in den nächsten zwölf Monaten sterben wird. Solche Prognosen sind jedoch eher selten. Zudem bleibt die Höhe der Absicherung für die Hinterbliebenen gleich, das Geld wird nur früher ausgezahlt.

Sonderzahlung bei schweren Krankheiten: Falls Sie schwer erkranken sollten, leistet der Versicherer eine Sonderzahlung. Allerdings sind nur ganz bestimmte Krankheiten wie etwa ein Schlaganfall oder Krebs versichert. Die Zahlung ist außerdem auf einen Höchstbetrag gedeckelt – zum Beispiel 100.000 Euro.

Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie: In der Regel können Sie die Versicherungssumme einer Police nachträglich bei bestimmten Ereignissen erhöhen – etwa bei der Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie. Die häufigsten Gründe für eine Erhöhung sind damit abgedeckt. Bei einer ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie können Sie die Summe auch losgelöst von solchen Ereignissen erhöhen.

Was kostet ein Vertrag?

Eine Risikolebens­versicherung ist vergleichsweise günstig. Denn anders als bei einer Kapitallebensversicherung sparen Sie hier kein Guthaben an. Die Beiträge sind reine Risikobeiträge: Die vereinbarte Versicherungssumme zahlt der Versicherer nur im Todesfall aus, nach Ablauf des Vertrags gibt es kein Geld.

Wie hoch die Beiträge sind, hängt vor allem vom Umfang des Versicherungsschutzes ab:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Laufzeit

Daneben sind diese individuellen Faktoren entscheidend:

  • Alter
  • Beruf
  • Riskante Hobbys
  • Gesundheitlicher Zustand
  • Raucher / Nichtraucher

Zunächst bestimmt der Umfang der Absicherung die Höhe des Beitrags: Je höher die versicherte Summe und je länger die Laufzeit sind, desto höher fallen die Prämien aus.

Daneben richtet sich der Beitrag nach Ihren individuellen Risiken: Ihrem Alter bei Abschluss des Vertrags, dem Beruf und möglichen riskanten Hobbys. Wer gesundheitliche Probleme hat, muss mit Risikozuschlägen rechnen. Dazu zählt auch ein mögliches Über- oder Untergewicht.

Raucher zahlen drauf

Nicht zuletzt zahlen Raucher aufgrund ihres höheren Sterberisikos deutlich mehr als Nichtraucher. Die Versicherer prüfen dies sehr genau. Sie müssen meist selbst nach Vertragsabschluss melden, wenn Sie mit dem Rauchen anfangen sollten. Dann würde der höhere Beitrag für Raucher fällig.

Auch Gelegenheits­raucher zählen als Raucher

Auch Gelegenheitsraucher, die nur hin und wieder auf einer Party rauchen, erhalten keinen Rabatt. Für die Versicherer gilt in der Regel jeder als Raucher, der in den letzten zwölf Monaten Nikotin konsumiert hat – egal, ob als Zigarette, Shisha oder E-Zigarette.

Eine 30-jährige Bürokauffrau kann etwa eine Summe von 150.000 Euro für 25 Jahre ab einem Beitrag von rund fünf Euro monatlich absichern. Ist sie Raucherin, zahlt sie jedoch mindestens 12 Euro – also mehr als das Doppelte (Stand: 02/2026).

Raucher sollten beim Antrag nicht schwindeln

Bei der Frage nach dem Raucherstatus sollten Sie nicht schwindeln. Auch wenn die Beiträge für Raucher deutlich höher sind – bei einer falschen Angabe riskieren Sie den Todesfallschutz für Ihre Familie. Bei einem Verdacht kann der Versicherer im Leistungsfall einen Nikotin-Test anordnen. Mit einer Analyse von Haaren oder Blut lässt sich zuverlässig nachweisen, ob in der Zeit vor dem Tod Nikotin konsumiert wurde.

Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag

Die Gesellschaften unterscheiden zwischen einem Brutto- und Nettobeitrag. Der Nettobeitrag ist der Beitrag, den Sie tatsächlich zahlen (Zahlbeitrag).

Er ergibt sich aus dem Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) nach Abzug der Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet. Denn die Anbieter kalkulieren meist vorsichtig. Sterben weniger Versicherte als nach der Kalkulation angenommen oder werfen die Kapitalanlagen höhere Erträge ab, gibt es Überschüsse. An denen werden Sie als Versicherter beteiligt.

Der Nettobeitrag bleibt häufig über viele Jahre stabil – vor allem bei großen Gesellschaften. Läuft es einmal schlecht, kann er aber bis auf den Bruttobeitrag steigen. Sie sollten bei einem Abschluss daher auch den Bruttobeitrag im Blick haben.

So schließen Sie eine Risikolebens­versicherung ab

Bei der Risikolebens­versicherung gibt es – abgesehen von möglichen Zusatzleistungen – praktisch kaum Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen. Sie können eine Police daher vor allem nach dem Preis auswählen, sofern Sie gesund sind.

Auch vor dem Abschluss einer Risikolebens­versicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung lehnen die Versicherer allerdings nicht so häufig Anträge ab oder verlangen Risikozuschläge auf den Beitrag.

Wer keine gesundheitlichen Probleme hat, kann sich einen passenden Tarif selbst heraussuchen. Wer Vorerkrankungen hat, muss dies bei der Gesundheitsprüfung aber angeben und die Fragebögen des Versicherers zu den Beschwerden genau ausfüllen.

Gesundheitliche Probleme sollten Sie auf keinen Fall verschweigen – im schlimmsten Fall erhalten Ihre Angehörigen im Todesfall ansonsten kein Geld. Der Versicherer könnte die Leistung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verweigern.

Wer eine Police selbst abschließen möchte, kann sich Angebote bei Vergleichsportalen oder einem günstigen Direktversicherer einholen.

Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsfragen

Eine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsfragen können Sie nicht abschließen. Vor dem Abschluss einer Police müssen Sie in jedem Fall Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten.

Sonder­aktionen mit vereinfachter Gesundheits­prüfung

Es gibt immer wieder zeitlich begrenzte Sonderaktionen, bei denen Gesellschaften einen Abschluss mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten. Häufig ist auch bei der Absicherung eines Immobilienkredits die Gesundheitsprüfung vereinfacht. Beim Antrag müssen Sie dann deutlich weniger Fragen beantworten.

Wir empfehlen den Abschluss über einen Makler

Wir empfehlen Ihnen, sich für den Abschluss an einen erfahrenen Makler zu wenden. Er hilft Ihnen, die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten. Denn die Todesfallabsicherung ist sehr wichtig. Ihr Partner oder Ihre Kinder müssen sich im Ernstfall darauf verlassen können.

Auch wenn Sie ein riskantes Hobby wie Bergsteigen oder einen Beruf mit einem höheren Risiko ausüben, hilft ein Makler bei der Suche nach einem geeigneten Tarif weiter. Nicht zuletzt haben Ihre Angehörigen damit einen persönlichen Ansprechpartner, an den sie sich im Leistungsfall wenden können. Das sehen wir als Vorteil an.

Diese Makler empfehlen wir für die Risikolebens­versicherung

Wir empfehlen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) die Makler Alexander Kuhlen, Exorior sowie capital synergy. Diese Makler haben uns vor allem hinsichtlich ihrer Erfahrung mit der Risikolebensversicherung sowie der Anzahl der Versicherer, mit denen sie zusammenarbeiten, überzeugt.

Alexander Kuhlen

Beratung zur Risikolebensversicherung

  • Beratung zur RLV seit 2004
  • 3 RLV-Makler
  • Standort: Köln
  • Beratung: online, per E-Mail, telefonisch
  • Beratung in anderen Sprachen: Englisch, Spanisch, Russisch

Exorior

Beratung zur Risikolebensversicherung

  • Beratung zur RLV seit 1997
  • 7 RLV-Makler
  • Standorte: Jena, Erfurt, Köln, Magdeburg
  • Beratung: vor Ort, online, per E-Mail, telefonisch
  • Beratung in anderen Sprachen: Englisch

capital synergy

Beratung zur Risikolebensversicherung

  • Beratung zur RLV seit 2016
  • 6 Makler für BU und RLV
  • Standort: Köln und Bergisch Gladbach
  • Beratung: vor Ort, online, per E-Mail, telefonisch
  • Beratung in anderen Sprachen: Englisch

So haben wir die Makler ausgewählt

Wir haben im Februar 2026 online nach Maklern für die BU- und Risikolebensversicherung sowie private Krankenversicherung gesucht. Wir haben insgesamt 65 Makler ermittelt, die wir angeschrieben haben. Alle Makler, die unseren Fragebogen ausgefüllt hatten, haben wir anhand einheitlicher Kriterien bewertet.

Alle empfohlenen RLV-Makler erfüllen diese Mindestkriterien:

  • bundesweite Beratung
  • keine Beteiligung eines Versicherers
  • kein Strukturvertrieb
  • mindestens zwei festangestellte Makler mit mindestens 3 Jahren Erfahrung in der RLV-Beratung

Wir haben die Makler nach ihrer Erfahrung mit der Beratung zur Risikolebensversicherung und ihrer Marktabdeckung ausgewählt. Alle von uns empfohlenen Makler haben sich gegenüber dem F.A.Z. Kaufkompass zudem verpflichtet, die Beratung nicht an die Übertragung bestehender Versicherungen zu knüpfen.

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