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Tipps für die Steuererklärung: Diese Ausgaben können Sie als Erwerbstätiger absetzen Test: Steuererklärung Aufmacher Finanzen Foto: KMPZZZ / Adobe Stock

Steuer­erklärung: Das können Arbeit­nehmer absetzen

Aktualisiert:
Letztes Update: 29. Januar 2026

Auch 2026 haben wir den Ratgeber überprüft und, wo nötig, erneuert. Die Informationen im Text sind nun auf dem aktuellsten Stand.

14. Mai 2025

Wir haben den Ratgeber überprüft und aktualisiert.

Weitere Updates

Von der Pendlerpauschale über das Arbeitszimmer bis hin zu Umzugskosten – Arbeitnehmer haben viele Möglichkeiten, mit ihrer Steuererklärung ihre Steuerlast zu senken. Wer die wichtigsten Abzugsposten kennt und richtig einträgt, kann sich auch im Jahr 2026 eine ordentliche Rückerstattung sichern. Wir zeigen, welche Kosten absetzbar sind und worauf es ankommt.

Grundfreibetrag 2026: Was bleibt steuerfrei?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Wessen Einkommen unter dieser Grenze bleibt, zahlt keine Steuern.

Das heißt: Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise 15.000 Euro pro Jahr, zahlt er auf die ersten 12.348 Euro keine Steuern. Nur die restlichen 2.652 Euro werden versteuert.

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen. In den letzten 20 Jahren ist er um mehr als 60 Prozent gestiegen.

Einfach Steuern sparen: können Arbeit­nehmer in der Steuer­erklärung absetzen Test: Kaufkompass Entwicklung Des Steuerlichen Grundfreibetrags

Grenzsteuersatz: Wie viel kostet der nächste Euro?

Ab dem Betrag, der den Grundfreibetrag überschreitet, zahlt man Einkommenssteuer. Hier kommt dann der Grenzsteuersatz ins Spiel: Der Grenzsteuersatz beschreibt den Steuersatz, der auf den nächsten Euro des Einkommens erhoben wird. Das Prinzip der Steuerprogression sorgt dafür, dass höhere Einkommen stärker belastet werden als niedrigere. 2026 gelten folgende Tarifzonen:

TarifzoneEinkommen für AlleinstehendeGrenzsteuersatz
Grundfrei­betragbis 12.348 Euro0 Prozent
Eingangs­steuersatz12.349 – 17.799 Euro14 bis 24 Prozent (linear)
Mittlerer Steuersatz17.800–69.878 Euro24 bis 42 Prozent (linear)
Spitzen­steuersatz69.879 – 277.825 Euro42 Prozent
Reichen­steuersatzab 277.826 Euro45 Prozent

Quelle: Stiftung Warentest. Stand: Januar 2026.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 70.000 Euro pro Jahr. Auf die ersten 12.348 Euro zahlt er keine Steuern. Die nächsten 5.451 Euro werden mit 14 bis 24 Prozent besteuert. Auf die folgenden 52.079 Euro fallen 24 bis 42 Prozent an. Alles über 69.879 Euro wird mit 42 Prozent versteuert.

Alles absetzbar? Mit diesen Ausgaben sparen sie Steuern!

Wer arbeitet, kann eine ganze Reihe an Kosten absetzen. Diese Ausgaben sind von rein privaten Kosten abzugrenzen, die auch ohne die Arbeit anfallen würden.

Werbungskosten: Was lässt sich absetzen?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die durch den Job entstehen. Für 2026 liegt die Pauschale bei 1.230 Euro. Die Pauschale wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen, ohne dass man Nachweise erbringen muss. Wer höhere Kosten hat, kann diese einzeln geltend machen, muss aber dann die Belege dafür parat haben. Dazu zählen:

  • Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch, Druckerpapier, Briefmarken, Stifte)
  • Internet- und Handygebühren (anteilig, wenn beruflich genutzt)
  • Fachliteratur und berufliche Zeitschriften
  • Berufskleidung (nur typische Berufsbekleidung, keine Alltagskleidung)
  • Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden
  • Fortbildungskosten (etwa Seminare, Sprachkurse, Fachzertifikate)
  • Fahrtkosten zur Fortbildung

Für teurere Anschaffungen gelten Abschreibungsregeln. Einen höhenverstellbaren Schreibtisch muss man beispielsweise über 13 Jahre verteilt abschreiben.

Laptops, Drucker, Kameras und Software musste man früher auch über mehrere Jahre abschreiben. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2021 geändert: Computer, Software und Peripheriegeräte können seitdem einheitlich über ein Jahr abgeschrieben werden.

Pendlerpauschale: Geld zurück für den Arbeitsweg

Auch für die Fahrt zur Arbeit gibt es Geld zurück – mit der Pendlerpauschale. Die Pauschale beträgt ab 2026 38 Cent ab dem ersten Kilometer. 2025 waren es noch 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Das hat die Bundesregierung angepasst.

Ob man mit dem Auto, dem Fahrrad oder dem Bus fährt: Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Maximal können aber nur 4.500 Euro pro Jahr ohne Nachweise abgesetzt werden. Wer nachweisen kann, dass er höhere Kosten hatte (zum Beispiel bei langen Pendelstrecken), kann diese ebenfalls angeben.

Homeoffice-­Pauschale vs. häusliches Arbeits­zimmer: Was lohnt sich mehr?

Wer ganz oder zeitweise von zu Hause arbeitet, kann auch dafür Kosten von der Steuer absetzen. Dafür stehen zwei Varianten zur Verfügung:

Die Homeoffice-Pauschale beträgt sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage, also bis zu 1.260 Euro im Jahr. Sie gilt auch für Arbeitstage am Küchentisch oder im Wohnzimmer und ist eine einfache Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Das häusliche Arbeits­zimmer muss ein eigener, abge­schlossener Raum sein

Ein häusliches Arbeitszimmer hingegen muss ein abgeschlossener, ausschließlich beruflich genutzter Raum sein. In diesem Fall können anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung und sogar die Einrichtung abgesetzt werden.

Wer also nur gelegentlich von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen – einfach und ohne Nachweise. Wer jedoch ein fest eingerichtetes Arbeitszimmer nutzt, sollte prüfen, ob die anteiligen Kosten für das Zimmer höher sind als die 1.260 Euro der Pauschale.

Umzugskosten: Wenn der Job einen Orts­wechsel erfordert

Ein beruflich bedingter Umzug kann steuerlich abgesetzt werden, zum Beispiel bei Jobwechsel, Versetzung oder wenn sich die Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Absetzbar sind:

  • Maklergebühren
  • Umzugsunternehmen
  • Doppelte Mietzahlungen
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Trinkgelder für Umzugshelfer
  • Umschreiben von Ausweisen

Für beruflich bedingte Umzüge gelten seit dem 1. März 2024 folgende Pauschalen:

  • Für den Umziehenden selbst: 964 Euro
  • Für jedes weitere Haushaltsmitglied: 643 Euro

Muss ein Kind durch den Umzug die Schule wechseln und benötigt wegen Lernlücken deshalb Nachhilfeunterricht, dann kann dieser ebenfalls abgesetzt werden – bis zu 1.286 Euro pro Kind.

Doppelte Haushalts­führung: zwei Wohnorte, doppelte Kosten

Wer aus beruflichen Gründen zwischen zwei Wohnorten pendeln muss, kann diese doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen. Das ist sinnvoll, wenn der Arbeitsplatz so weit entfernt ist, dass ein Zweitwohnsitz notwendig wird. Absetzbar sind:

  • Unterkunftskosten inkl. Nebenkosten (max. 1.000 Euro monatlich im Inland, 2.000 Euro monatlich im Ausland)
  • Notwendige Möbel (pauschal bis 5.000 Euro oder per Einzelbeleg)
  • Miete für einen Stellplatz
  • Fahrtkosten zum Hauptwohnsitz (1x pro Woche)
  • Verpflegungsmehraufwendungen (28 Euro/Tag, max. 3 Monate)

Erstattet der Arbeitgeber diese Kosten steuerfrei, sind sie allerdings nicht zusätzlich absetzbar.

Fazit: Wer seine Ausgaben kennt, spart Steuern

Ob Grundfreibetrag, Werbungskosten oder Fortbildung – Arbeitnehmer haben viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Wichtig ist, alle relevanten Belege zu sammeln und aufzubewahren. Nur so lässt sich bei der Steuererklärung genau nachweisen, welche Kosten angefallen sind – und wie viel Geld man sich vom Finanzamt zurückholen kann.

Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung selbst beim Finanzamt einreichen, haben im Jahr 2026 übrigens Zeit bis zum 31. Juli. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zieht, hat für die Abgabe der Steuererklärung Zeit bis zum 30. April 2027.

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