Sein Haus quasi mit in den Urlaub nehmen und dadurch flexibel sein: Diese Freiheit versprechen Wohnwagen und Wohnmobile. Die liegen auch nach der COVID-Pandemie weiterhin im Trend. Laut dem Caravaning Industrie Verband (CIVD) gibt es 2023 insgesamt 24.193 Neuzulassungen bei Wohnwagen und 67.501 Neuzulassungen bei Reisemobilen.
»Egal, ob beim eigenen oder gemieteten Wohnmobil oder Wohnwagen: Ein Schaden kann sehr teuer werden«, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. »Entsprechend ist auch eine gute Kontrolle des Versicherungsschutzes wichtig.«
In Deutschland gibt es die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer auch selbst verschuldete Schäden bezahlt bekommen möchte, muss zusätzlich über einen Kasko-Schutz nachdenken und hat hier die Höhe der Selbstbeteiligung selbst in der Hand.
Das ist beim gemieteten Wohnmobil anders: »Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Selbstbeteiligung zumindest eingeschränkt ist«, so Weidenbach. Manchmal ist deren Reduzierung nur schlecht möglich – dabei helfen dann separat abschließbare Versicherungen.
Wir haben die Kfz-Versicherungstarife für eigene Wohnwagen untersucht.
Test-Setting: Wir haben uns in unserem Tarifvergleich auf Wohnwagen fokussiert, für die ebenfalls eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Da der Preis zwischen den unterschiedlichen Modellen und Versicherern stark variieren kann, haben wir in unserer Preisangabe je drei Modelle gemittelt. In einer internen Datenanalyse wurden dann Preis, Leistungen und Kundenservice anhand der Daten in den Versicherungsbedingungen gewichtet.
Kurzübersicht
WGV Wohnwagenversicherung Optimal
Beim Tarif Optimal der Wohnwagenversicherung der WGV sind viele Standards bereits integriert. 24 Monate lang wird so zum Beispiel der Neupreis beziehungsweise Kaufpreis des Wohnwagens beglichen. Und auch Vorzelte und Markisen sind ausdrücklich versichert, wenn auch bei Vorzelten auf maximal 1.500 Euro begrenzt. Natürlich gibt es auch einen Auslandsschadensschutz, der zahlt, wenn der Unfallgegner im Ausland das nicht kann. Ein guter, optionaler Inhalteschutz, der aufkommt, wenn mit den Inhalten des Wohnwagens etwas passiert, ergänzt das Angebot – und macht nach unseren internen Gewichtungen und Berechnungen den WGV-Tarif zu unserem Favoriten.
HUK-Coburg Wohnwagenversicherung

- Eigenschäden versichert
- Auslandsschadensschutz
- Optional bis zu 36 Monate Neupreis-/Kaufwertentschädigung
- Inhalteversicherung nicht andockbar
Top-Konditionen bei gleichzeitig guten Preisen bei unseren drei Testmodellen zeichnen die Wohnwagenversicherung der HUK-Coburg aus. Natürlich werden Eigenschäden – also Schäden, die man selbst dem eigenen Auto zufügt – bezahlt. Ein Auslandsschadensschutz ist auch integriert, der in die Bresche springt, wenn ein Unfallgegner im Ausland den von ihm angerichteten Schaden am Wohnwagen nicht beheben kann. Wer allerdings auch die Inhalte seines Wohnwagens versichern will, muss bei anderen Versicherungsgesellschaften suchen.
Übrigens: Die ebenfalls von uns redaktionell bewertete Wohnwagenversicherung der HUK24, der Direkttochter der HUK-Coburg, ist in allen Leistungen identisch. Allerdings gibt es hier keine Service-Hotline, weshalb das Angebot in unseren internen Berechnungen nicht mit dem Angebot der Muttergesellschaft gleichzieht.
Campingfreunde Wohnwagenversicherung

- Sehr gute optionale Inhalteschutzversicherung
- Auslandsschadensschutz
- Kaufpreis-/Neuwertentschädigung nur für 18 Monate
- Eigenschäden nur optional zubuchbar
Wer besonders viel Wert auf eine gute Absicherung der Inhalte im Wohnwagen legt, kann mit der Wohnwagenversicherung bei den Campingfreunden einen sehr guten Versicherungsschutz bekommen. Mit üppigen 20.000 Euro lassen sich bei den Campingfreunden die Inhalte eines Wohnwagens versichern, lose Gegenstände mit bis zu 7.500 Euro und sogar Bargeld und Wertsachen mit bis zu 3.500 Euro. Das ist ein deutlich überdurchschnittliches Angebot im Vergleich zu den anderen Kfz-Versicherungstarifen. Auch so gibt es alle Standards, wobei sie manchmal optional hinzugebucht werden müssen.
Vergleichstabelle
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- Eigenschäden versichert
- Optionale Inhalteversicherung

- Eigenschäden versichert
- Auslandsschadensschutz
- Optional bis zu 36 Monate Neupreis-/Kaufwertentschädigung
- Inhalteversicherung nicht andockbar

- Sehr gute optionale Inhalteschutzversicherung
- Auslandsschadensschutz
- Kaufpreis-/Neuwertentschädigung nur für 18 Monate
- Eigenschäden nur optional zubuchbar

- Eigenschäden versichert
- Potenziell gute Neuwert-/Kaufpreisentschädigung
- Inhalteversicherung nicht andockbar
- Eigenschäden sind nicht in den Versicherungsbedingungen genannt (wohl aber im Infoblatt)

- Eigenschäden versichert
- Auslandsschadensschutz
- Optional bis zu 36 Monate Neupreis-/Kaufwertentschädigung
- Inhalteversicherung nicht andockbar
- nicht so gut erreichbar

- Neuwert-/Kaufpreisentschädigung für 24 Monate (optional für 36 Monate)
- Eigenschäden sind versichert (aber nur optional bis 100.000 Euro)
- Auslandsschadensschutz besteht laut Versicherungsbedingungen nicht

- Inhalteschutz optional zubuchbar
- Auslandsschadensschutz
- Neupreis-/Kaufwertentschädigung für 12 Monate (laut Website aber für 24 Monate)
- Eigenschäden sind nicht versichert

- Inhalteschutz optional zubuchbar
- Keine Teilnahme am Versicherungsombudsmannverfahren
- Auslandsschadensschutz nicht in den Bedienungenauffindbar
- Eigenschäden nicht versichert
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Haftpflichtversicherung ist Pflicht: Wohnwagenversicherungen im Vergleich
Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil werden in den Versicherungen genauso behandelt, wie ein normaler Pkw: Für sie gibt es Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. »Für den Wohnwagen muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden«, erläutert Versicherungsexpertin Weidenbach. Dabei muss unterschieden werden zwischen:
• Wohnwagen oder Caravans: Das sind an das Zugfahrzeug angekoppelte, selbstständige Wagen.
• Wohnmobile oder Wohnvans: Hier ist die Wohneinheit Bestandteil des Fahrzeugs.
Kündigung bis zum 30. November
In unserem Tarifvergleich haben wir uns auf Wohnwagen fokussiert. Generell gilt, dass sich der Preisvergleich lohnt. Basis auch dieser Versicherungen sind die Typenklassen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV), die im Jahresverlauf aktualisiert werden – und dann für den typischen Wechseltermin für die Kfz-Versicherung zum 30. November eines jeden Jahres zur Verfügung stehen. »Es lohnt sich deshalb auch hier der regelmäßige Preis- und Leistungsvergleich«, rät Weidenbach.
Der Unterschied bei den Versicherungsarten
• Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist in Deutschland Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Ohne den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung wird das Wohnmobil in der Kfz-Zulassungsstelle nicht zugelassen. Kommt durch das Fahrzeug jemand zu Schaden, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf, egal, ob ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. »Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht außerdem ab«, ergänzt Weidenbach. »Sie enthält also einen passiven Rechtsschutz.«
• Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung versichert die Schäden bestimmter Schadensereignisse. Sie bietet einen guten Grundschutz – etwa bei Steinschäden an der Windschutzscheibe, bei Wild- beziehungsweise Tierunfällen oder bei einem Kabelbrand. In der Teilkasko versichert sind in der Regel auch Brand, Explosion, Diebstahl, Bruchschäden der Verglasung, unmittelbare Sturmschäden, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Versicherungstarife unterscheiden sich hier in vielen Details.
• Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung enthält auch immer eine Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus übernimmt sie den Schaden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall. Die Vollkasko bezahlt auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden, etwa Kratzer oder eine abgeknickte Autoantenne. Nicht versichert sind dagegen Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Auch hier können sich die Konditionen stark voneinander unterscheiden.
• Autoschutzbrief: Ein Autoschutzbrief kann entweder direkt mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, oder er wird separat – zum Beispiel bei einem Automobilklub – dazu gebucht. Entscheidend ist hier, »ob zum Beispiel auch das Abschleppen und Abstellen des konkret gewählten Wohnmobils oder Wohnwagen inkludiert ist«, so Weidenbach. So gibt es häufig eine Höhenbegrenzung, die dann solche Leistungen ausschließen. Der Autoschutzbrief wird in der Regel einmalig über das Zugfahrzeug abgeschlossen.
Ebenfalls wichtig ist der Einbruch in den Wohnwagen oder Wohncamper. Manche Tarife der Hausratversicherung decken diese auch hier mit ab, längst aber nicht alle. Eine Kontrolle der Absicherung ist auch hier wichtig. »Spezielle Inhalteversicherungen bieten hier einen Schutz«, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach.
Weidenbach mahnt auch dazu, die Sicherungsbedingungen der Versicherungen zu erfüllen, etwa, das Gas am Propan-Gas-Herd auch wirklich zuzudrehen. Es gibt verschiedene Obliegenheitspflichten, die der Versicherte erfüllen muss. »Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Versicherer im Schadensfall nicht leistet.«
Was für das eigene Reisemobile und Wohnwagen gilt
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen kauft, sollte also entscheiden, welche Versicherung Sinn ergibt. Auch wer das Fahrzeug schon länger besitzt, kann durch einen Preisvergleich viel Geld sparen. Letztlich ist es hier – wie beim Pkw auch – immer eine Abwägung zwischen dem eigenen Geldbeutel, dem Alter des Fahrzeugs und dem Komfortwunsch. Verpflichtend ist in jedem Fall nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. »Wer aber mit dem Wohnmobil viele Reisen auch ins Ausland plant, sollte sich auch einen guten Autoschutzbrief zulegen«, rät Weidenbach. Denn tatsächlich kann der Aufwand für den Pannenservice teuer, aber vor allem kompliziert werden. Eine Rund-um-die-Uhr-Hotline in deutscher Sprache ist da eine große Hilfe.
Problemloser Wechsel
Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist problemlos möglich: Die Kündigung der Kfz-Versicherung kann formlos in der Regel bis zum 30. November für das Jahresende erfolgen. Bis zum 31. Dezember ist dann Zeit, einen anderen Anbieter auszuwählen – wenn nicht sogar der alte Anbieter ein deutlich besseres Angebot unterbreitet. Zudem gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel und bei einer Prämienerhöhung.
Für Wohnwagen und Reisemobile gelten in aller Regel die gleichen Versicherungsbedingungen wie für den ganz normalen Pkw. Aber nicht jede Versicherungsgesellschaft erlaubt das Abschließen einer Wohnwagen-Versicherung, wenn das Zugfahrzeug woanders versichert ist. Umgekehrt gilt auch: Wer beides besitzt, für den ist es wichtig, den Gesamtpreis der Versicherungen für Zugfahrzeug und Wohnwagen zu betrachten.
Was für angemietete Reisemobile und Wohnwagen gilt
Bei gemieteten Fahrzeugen gilt für die Versicherung das gleiche wie für einen eigenen Wagen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Wie stark Kaskoschäden selbst übernommen werden müssen, ist sehr unterschiedlich geregelt: »Hier sollte der Verbraucher genau darauf achten, wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ist«, rät Versicherungsexpertin Weidenbach.
Wenn das Wohnmobil erst im Ausland angemietet wird, ist auch ein kritischer Blick auf die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nötig. Die kann nämlich deutlich zu niedrig ausfallen »und sollte dann auf jeden Fall aufgestockt werden«, rät Weidenbach. Tatsächlich ist das in vielen Fällen über die sogenannte Mallorca-Police beim eigenen Pkw schon integriert. Wie gut die Absicherung hier ist, sollte kontrolliert werden.
Ein Trick ist es hier, sofern möglich, Wohnwagen oder Reisemobil über einen deutschen Makler anzumieten, der dann manchmal gegen einen Zusatzpreis eine 0-Euro-Selbstbeteiligung-Miete anbietet. Das klappt auch noch aus dem Ausland und hat auch den Vorteil, dass der Vertrag nach deutschem Recht geschlossen wird. Wenn das nicht möglich oder zu teuer ist, lohnt sich auch der Blick auf freie Versicherungsangebote im Markt. Hier lassen sich sowohl die Haftungssummen ausweiten als auch die Selbstbeteiligung reduzieren.
Sonderfall Vermietung durch Privatpersonen
Ein Sonderfall sind Wohnmobile und Wohnwagen, die von Privatpersonen vermietet werden, etwa über entsprechende Sharing-Plattformen. »Hier muss unbedingt kontrolliert werden, ob eine Vermietung des Fahrzeugs überhaupt zulässig ist«, so Weidenbach. Hierzu ist ein Blick in den Fahrzeugschein wichtig. Wenn die Nutzungsart falsch ist, ist dieses Fahrzeug nämlich prinzipiell nicht versichert. Und natürlich ist auch die Kontrolle der Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung wichtig. Das mag bei Freunden und Fremden zwar lästig und unangenehm sein, »es bringt aber nichts, wenn die Miete niedrig ist, aber ein Schadensfall nicht oder nicht optimal abgesichert ist«, so Weidenbach.
Welche Kriterien für die Beitragshöhe relevant sind
Die Versicherungsbeiträge bei der Kfz-Versicherung für eigene Wohnmobile und Wohncamper hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zentral sind hierbei:
• Fahrzeugtyp: Abrufbar ist die Einstufung der Typenklassen auf der einer Extra-Website des Gesamtverbands der Versicherer. Diese Einstufung kann sich jedes Jahr ändern. Und hier wird auch nach den Versicherungsarten Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden.
• Schadenfreiheitsrabatt: Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich danach, wie viele Jahre eine Person schadenfrei fährt. Im günstigsten Fall muss der Versicherungsnehmer nur 25 Prozent der Grundprämie bezahlen. Notorische Unfallbauer zahlen deutlich mehr. Die Schadensfreiheitsrabatte werden nur in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung angewendet.
• Selbstbehalt: Je mehr Selbstbehalt ein Verbraucher bereit ist, in der Teil- oder Vollkaskoversicherung zu übernehmen, desto günstiger kann die Versicherungsprämie ausfallen. »Selbstbehalte können zwar die Kosten in der Teil- und Vollkaskoversicherung deutlich reduzieren«, sagt Versicherungsexpertin Weidenbach, »aber wenn sie zu hoch ausfallen, stellen sie den eigentlichen Absicherungswunsch infrage.«
• Fahrerkreis: Viele Versicherer fragen nach den Personen, die das Wohnmobil fahren sollen. Je größer der Kreis, desto höher ist das Risiko für den Versicherer. Nur im Notfall darf der Versicherte davon abweichen.
• Kilometer: Wie viele Kilometer der Verbraucher mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen im Jahr fahren möchte, spielt oftmals eine große Rolle bei der Höhe der Versicherungsprämie. Tatsächlich lässt sich das anhand der eigenen Urlaubspläne vermutlich ganz gut kalkulieren. Es kann aber auch nicht schaden, gleich etwas mehr einzuplanen – »in jedem Fall sollte ein erhöhter Bedarf der Versicherung gemeldet werden«, so Weidenbach.
• Werkstatttarif: Bei Kaskoschäden bieten einige Versicherungsgesellschaften auch dann einen Rabatt an, wenn das Fahrzeug dann, wie tariflich vereinbart, in einer Partnerwerkstatt repariert wird.
Üblich sind auch Rabatte, etwa für Hausbesitzer oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, es gibt diverse Rabatte. »Entscheidend ist, dass der Versicherte sich auch an die Bedingungen der Rabatte hält«, so Weidenbach. »Wenn sich hier etwas ändert, sollte das der Versicherer sofort erfahren.« Und wie immer gilt: Der Versicherer sollte auch schriftlich darüber unterrichten, dass er das zusätzliche Risiko oder die veränderte Situation kennt und mitteilen, wie sich das auf die Prämie auswirkt.
Welche Vertragsklauseln wichtig sind
Natürlich unterscheiden sich die verschiedenen Tarife der Kfz-Versicherungen nicht nur im Preis deutlich, sondern auch in ihren Leistungen. Ein Blick in die Vertragsklauseln ist deshalb wichtig. Je nach Versicherungsart spielen hier andere Faktoren eine Rolle.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn mit dem eigenen Auto ein Schaden verursacht wurde und dieser zu verantworten ist. »Zentral ist hierbei die Deckungssumme«, so Verbraucherschützerin Weidenbach. »Je höher die Absicherung, desto besser.« Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
• Deckungssumme: Als Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, den eine Versicherung im Schadensfall insgesamt maximal auszahlt. Reicht dieser Betrag nicht, haftet der Schädiger mit seinem Vermögen. Eine möglichst hohe Deckungssumme ist sinnvoll: Viele Versicherer bieten zum Beispiel 50 Millionen oder 100 Millionen an, oft ohne großen Aufpreis. Hier gilt: je mehr, desto besser.
• Personenschäden: Kommt eine Person zu Schaden, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Höhe der finanziellen Absicherung pro geschädigter Person unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. In der Haftpflichtversicherung sind zudem Sach- und Vermögensschäden mitversichert.
• Verschulden: Wird ein Unfall verschuldet, dann zahlen Kfz-Versicherungen in der Regel den Schaden des Unfallgegners. Vorsätzliche Schäden werden aber nicht übernommen. Und auch in bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft Regress vom Versicherungsnehmer verlangt, etwa, wenn unter Alkoholeinfluss oder ohne gültigen Führerschein gefahren wurde.
• Auslandsschadensschutz: Beim Auslandsschadensschutz werden im Ausland Schäden auch für einen Unfall am eigenen Auto gezahlt, an dem man selbst nicht schuld ist. Denn es kann sein, dass die gegnerische Seite dafür nicht ausreichend versichert ist. »Das ist eine sinnvolle Absicherung für Wohnmobile und Camper«, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Denn selbst kleine Schäden können dort bereits hohe Kosten verursachen.
• Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police hebt auch die Haftpflicht-Deckungssummen bei einem Mietvertragsabschluss im Ausland auf ein sichereres Niveau an, also zum Beispiel, wenn das Wohnmobil erst in Spanien gemietet wird. Der Begriff Mallorca-Police rührt daher, dass hier früher nur sehr niedrige, nicht ausreichende Summen gesetzlich vorgeschrieben waren. Das gilt zwar für Spanien nicht mehr, aber in vielen anderen klassischen Urlaubsländern sind die Deckungssummen weiterhin zu niedrig. Die Mallorca-Police ist in vielen Kfz-Versicherungen inkludiert.
• Schutzbrief: Üblicherweise lässt sich ein Schutzbrief optional nur über das Zugfahrzeug inkludieren. Oftmals zahlt er erst, wenn das Auto in einer gewissen Entfernung zum Heimatort liegen bleibt, die Leistungen etwa für einen Mietwagen oder notwendige Übernachtungen sind gedeckelt. Da das Abschleppen und Abstellen eines Wohnmobils im Ausland hohe Kosten verursachen kann, sollte hier genau kontrolliert werden, wie hier die Bedingungen sind. Manchmal gibt es Einschränkungen, etwa zur Höhe des Fahrzeugs.
• Rabattschutz: In vielen Tarifen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Rabattschutz angeboten, mit dem dann eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall verhindert wird. Allerdings besteht genauso gut die Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu bezahlen und so die Hochstufung zu vermeiden.
Teilkaskoversicherung
Zusätzlich zu den Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Teilkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Auto, allerdings im begrenzten Maße. Bestandteile sind hier:
• Kostenübernahme bei Elementarschäden: Zu den Elementarschäden gehören Überschwemmung, Brand, unmittelbare Sturmschäden, Hagel und Blitzschlag oder der Vulkanausbruch. Dass dieses Risiko nicht zu unterschätzen ist, zeigen die hohen Schäden, die bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gerade bei Fahrzeugen verursacht wurden.
• Steinschlag: Auch bei Steinschlag übernimmt die Versicherung standardmäßig die Bezahlung der Schäden.
• Kabelbrand: Gibt es einen Kabelbrand, dann sind die finanziellen Folgen abgefedert.
• Tierbisse: Besonders häufig zerbeißt der Marder Kabel im Auto. Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt in solchen Fällen oftmals – es gibt aber auch Tarife, die dann gar nicht leisten. Wie hoch die maximale Leistung ist, kann sich aber unterscheiden.
• Wild- und Tierunfälle: Hier unterscheiden sich die Tarife der Versicherer deutlich. Manchmal wird selbst nach der Wildtierart unterschieden, manchmal sind Tierunfälle mit Tieren jeglicher Art abgedeckt.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen einer Teilkaskoversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus. Verursacht der Fahrer Schäden am eigenen Auto, kommt die Vollkasko dafür auf. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
• Grobe Fahrlässigkeit: „Der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit sollte immer Bestandteil der Vollkaskoversicherung sein“, so Weidenbach. Allerdings gibt es hier bei vielen Versicherern Ausschlüsse, etwa bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
• Selbstbeteiligung: In vielen Fällen gibt es bei der Vollkaskoversicherung auch eine Regelung zur Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadensfall. Dies kann sehr unterschiedlich geregelt sein.
• Rabattschutz: Auch für die Vollkaskoversicherung wird manchmal ein sogenannter Rabattschutz angeboten, mit dem dann eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall verhindert wird.
• Neupreis-/Kaufpreiserstattung: Ein Auto verliert im Prinzip mit dem Kauf kontinuierlich an Wert. Wenn es zum Totalschaden kommt, kann sich der Verbraucher dann nicht ein vergleichbares neues Auto kaufen. In vielen Versicherungstarifen ist aber die Neupreiserstattung bei erst zugelassenen und die Kaufpreiserstattung bei Gebrauchtfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum nach dem Erwerb inkludiert. Der Zeitraum unterscheidet sich je nach Tarif.
Kfz-Versicherung für eigene Wohncamper
Da sich in der internen Bewertung der unterschiedlichen Tarife für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung kaum Unterschiede in der Reihenfolge der hier redaktionell vorgestellten Tarife ergeben, haben wir uns entschlossen, sie einmal für alle Tarifkomponenten zu bewerten und zu beschreiben.
Unser Favorit
WGV Wohnwagenversicherung Optimal
Die Kfz-Versicherung und somit die Wohnwagenversicherung der WGV bietet im Tarif Optimal alle gehobenen Standards rund um die Haftpflicht und die Kaskoversicherungen. Und das beinhaltet bei Abschluss mindestens der Teilkaskoversicherung auch ausdrücklich Markisen und Vorzelte, wobei die Vorzelte bis 1.500 Euro Kostenerstattung je Schadensereignis begrenzt sind. Und auch ein Camping-Inhaltsschutz gegen Diebstahl lässt sich optional hinzu versichern. Dieser bezahlt bis 10.000 Euro zum Beispiel für gestohlenes Inventar und das ausdrücklich auch für viele lose Gegenstände, wie DVD-Player, Smartphones oder Navigationsgeräte, wenn hier auch nur bis zu einer Grenze von 5.000 Euro. Dennoch: Andere Versicherer schließen solche Dinge von vorneherein aus.
Und auch eine Neuwert- und Kaufpreisentschädigungen werden im Tarif Optimal standardmäßig für 24 Monate gezahlt. Das gilt ausdrücklich auch für Campingfahrzeuge.
Wer auch möchte, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug gezahlt wird, wenn der Unfallverursacher im Ausland dazu nicht in der Lage ist – Stichwort: Auslandsschadensschutz – sollte bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf diese Option achten. Standardmäßig ist er auch hier integriert.
In der Wohnwagenversicherung Tarif Optimal standardmäßig integriert ist aber die Begleichung von Eigenschäden, wenn der Wohnwagen einen eigenen Pkw beschädigt. Diese sind mit einer Selbstbeteiligung von 500 bis 100.000 Euro abgedeckt.
Im Vergleich besonders gut gefällt uns der Kundenservice. Auch die Service-Hotline ist hier gut zu erreichen.
WGV steht für Württembergische Gemeinde-Versicherung. Den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Stuttgart gibt es in seinen Vorläufern bereits seit 1921. Die WGV-Holding weist für 2022 eine Bilanzsumme von über 3,3 Milliarden Euro aus.
Die Versicherungsbedingungen (AKB) haben den Stand 05.2023.
Beschwerdestatistik
Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die WGV verzeichnete hier für 2022 bei 1.079.095 Verträgen nur eine Beschwerde.
Weitere Empfehlungen
HUK-Coburg Wohnwagenversicherung

- Eigenschäden versichert
- Auslandsschadensschutz
- Optional bis zu 36 Monate Neupreis-/Kaufwertentschädigung
- Inhalteversicherung nicht andockbar
Ein echtes Urgestein im Bereich der Kfz-Versicherungen ist die HUK-Coburg, mit über 10 Millionen laufenden Verträgen zudem auch ein großer Player in diesem Bereich. Und natürlich hält das Versicherungsunternehmen auch Tarife für die Wohnwagenversicherung im Angebot – wir haben dazu beispielhaft für drei unterschiedliche Modelle eine Preisberechnung durchgeführt. Im Preis-Leistungs-Verhältnis schneidet die Versicherung sehr gut ab und ist deshalb einer unserer Favoriten.
Das hängt zum einen damit zusammen, dass alle Standards erfüllt sind und in einigen Fällen auch darüber hinaus gegangen wird. So bietet die Versicherung auch einen Auslandsschadensschutz an, was manches andere Versicherungsunternehmen nicht unbedingt macht. Sprich: Sollte an dem Wohnwagen durch einen anderen Unfallteilnehmer ein Schaden entstehen, dieser oder seine Versicherung aber nicht in der Lage sein, diesen zu begleichen, dann springt die HUK-Coburg ein. Dieser Schutz besteht in der EU und in vielen anderen Ländern.
Auch eine Eigenschadensabsicherung ist nicht unbedingt Standard, wird aber bei der HUK-Coburg bis zu 100.000 Euro und mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro übernommen. Sprich: Wenn mit dem eigenen Wohnwagen ein anderes eigenes Fahrzeug geschädigt wird, zahlt die Versicherung.
Standardmäßig wird auch eine Kaufwert- und Neupreisentschädigung für 24 Monate angeboten, optional lässt sich das sogar auf 36 Monate ausweiten. Und schließlich ist auch der Kundenservice vorbildlich, mit guter Erreichbarkeit der generellen Service-Hotline. Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die HUK-Coburg verzeichnete hier für 2022 bei 10.954.902 insgesamt 122 Beschwerden.
Ein Nachteil könnte sein: Eine Inventarversicherung wird nicht zusätzlich angeboten. Hier müssen Verbraucher also bei Bedarf alternative Zusatzversicherungen abschließen.
Die HUK-Coburg Versicherung wurde 1933 gegründet und positionierte sich als Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse für kraftfahrende Beamte. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat seinen Sitz im bayerischen Coburg. Der Geschäftsbericht 2022 weist eine Bilanzsumme von über 40 Milliarden Euro aus.
Campingfreunde Wohnwagenversicherung

- Sehr gute optionale Inhalteschutzversicherung
- Auslandsschadensschutz
- Kaufpreis-/Neuwertentschädigung nur für 18 Monate
- Eigenschäden nur optional zubuchbar
Schon der Name der Versicherungsgesellschaft zeigt: Hier liegt der Fokus auch auf Besitzern von Wohnwagen. Wobei Campingfreunde als Makler auftritt und dabei ein Versicherungsprodukt unter anderem der Provinzial und der Ammerländer Versicherung vertreibt. Die Campingfreunde Wohnwagenversicherung setzt dann auch einen Schwerpunkt auf einen Aspekt, den sicherlich viele Wohnwagenfreunde wichtig finden: die Absicherung der Inhalte im Wohnwagen.
Optional kann nämlich der »Camping-Schutz« dazu gebucht werden, der eine Absicherung weit über den üblichen Standard hinaus anbietet. So beträgt die Versicherungssumme üppige 20.000 Euro. Und auch lose Gegenstände sind bis 7.500 Euro versichert, sogar Bargeld und Wertsachen bis 3.500 Euro.
Nicht ganz so üppig wie bei anderen Versicherungsunternehmen – aber immer noch in akzeptabler Höhe – fällt die Neuwert- oder Kaufwertentschädigung aus. Diese greift nämlich für 18 Monate. Sprich: 18 Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs wird ohne Abschläge der Betrag für den Kauf eines neuen Fahrzeugs »in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs« aufgewendet.
Nicht standardmäßig inkludiert, aber über das optionale »Plus Paket Kfz-Haftpflicht« zubuchbar, ist die Versicherung von Eigenschäden. Bei einer im Vergleich zu anderen niedrigen Selbstbeteiligung von 300 Euro werden bis zu 100.000 Euro gezahlt, wenn Versicherte mit dem Wohnwagen ein eigenes Fahrzeug schädigen.
Campingfreunde sind eine GmbH, die erst im Frühling 2023 gegründet wurde und Versicherungsprodukte vermittelt. Sie ist eine Tochtergesellschaft der OCC Assekuradeur aus Lübeck, die seit über 40 Jahren besteht. Für alle ihre Kfz-Versicherungsprodukte ist die Provinzial Versicherung AG, für die Inhaltsversicherung die Ammerländer Versicherung VvaG der Risikoträger.
Die Versicherungsbedingungen haben den Stand vom September 2023.
Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die Provinzial-Versicherung, welche die Abwicklung des Kfz-Versicherungsangebots übernimmt, verzeichnete hier für 2022 bei 3.189.137 insgesamt 29 Beschwerden.
Was gibt es sonst noch?
HUK24 Wohnwagenversicherung
Der Direktversicherer der HUK-Coburg – die HUK24 – bietet bei der Wohnwagenversicherung exakt die gleichen Versicherungsbedingungen, wie die HUK-Coburg. Der einzige Unterschied besteht im Service: So gibt es hier keine allgemeine Service-Hotline, was bei uns zu einer deutlichen Abwertung in der internen Berechnung führt. Und deshalb positioniert sich diese Wohnwagenversicherung – die übrigens im Vergleich zum »Muttertarif« bei unseren drei getesteten Modellen etwas günstiger ausfällt – auch hinter dem ansonsten identischen Tarif der HUK-Coburg. Und das als immer noch immens großer Player im Markt mit insgesamt über 5,2 Millionen Versicherungsverträgen in diesem Bereich.
Ansonsten ist alles gleich: Auslandsschadensschutz ist integriert, Verbraucher müssen sich also im Ausland keine Sorge machen, dass sie auf Eigenschaden sitzen bleiben, wenn der Unfallgegner oder seine Versicherung nicht willens oder fähig ist, den Schaden zu begleichen. Eigenschaden: ebenfalls integriert, also etwa ein Schaden, den der Wohnwagen an einem eigenen Pkw anrichtet, und zwar bis 100.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro. Neuwert- und Kaufwertentschädigungen lassen sich auf bis zu 36 Monaten optional erweitern.
Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die HUK24 verzeichnete hier für 2022 bei 5.206.845 Verträgen insgesamt 71 Beschwerden.
Die HUK24 gibt es nach eigenen Angaben seit über 20 Jahren als eigenständiges Versicherungsunternehmen. Die Mutter, die HUK-Coburg Versicherung, wurde 1933 gegründet und positionierte sich als Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse für kraftfahrende Beamte. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat seinen Sitz im bayerischen Coburg. Der Geschäftsbericht 2022 weist eine Bilanzsumme von über 40 Milliarden Euro aus.
Zurich Wohnwagenversicherung Top
Ein lang etabliertes Versicherungsunternehmen ist die Zurich in Deutschland. Und auch im Bereich Kfz-Versicherung ist das Unternehmen natürlich aktiv. So bietet die Wohnwagenversicherung Top alle üblichen Standards an, wobei manchmal für Selbstverständlichkeiten optionale Bausteine gebucht werden müssen. So ist der Kurzschluss, der bei allen anderen hier getesteten Versicherungsangeboten als Teilkasko-Schaden standardmäßig mitversichert ist, bei der Zurich nur über den optionalen Baustein »Teilkasko Extra« erhältlich.
Auch, wer gerne eine ausgeweiteten Kaufpreis- oder Neuwertentschädigung haben möchten – standardmäßig sind das bei der Zurich zwölf Monate – muss zubuchen. Und hier widersprechen sich auch Infoblatt und Versicherungsbedingungen: Ob hier dann die Ausweitung auf 24 Monate oder 36 Monate erfolgt, sollte vor dem Versicherungsabschluss noch einmal kontrolliert werden. Gleiches gilt für die Übernahme von Eigenschäden, also die Bezahlung an anderen eigenen Pkw. Nur auf dem Infoblatt ist hier von einer Entschädigung bis 100.000 Euro die Rede. Ebenfalls optional: der Auslandsschadensschutz. Der greift, wenn ein Unfallgegner im Ausland nicht in der Lage oder willens ist, den eigenen Schaden zu begleichen.
Zusammengefasst: Es gibt viele Optionen – und alle sind durchaus sinnvoll, sodass sie kontrolliert und zugebucht werden sollten.
Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Zurich-Versicherung ist hier für 2022 nicht aufgeführt. Die Versicherungsbedingungen haben den Stand 01.04.2024. Überhaupt nicht gut gefällt uns hier, dass diese erst nach der Eingabe vieler persönlicher Daten im Vergleichsrechner herunterladbar sind. Andere Versicherungsunternehmen stellen sie einfach per Download zur Verfügung. Das führt dann auch zu einer Abwertung im Kundenservice, den wir in unseren internen Berechnungen als besonders wichtig bewerten.
In ihren Ursprüngen besteht die Zurich Versicherung bereits seit 1872. Die Muttergesellschaft ist dabei im schweizerischen Zürich ansässig. Aber auch der deutsche Ableger ist schon alt: Bereits 1875 gründete die Muttergesellschaft erste Filialen in Deutschland. Sie weist 2023 für Deutschland eine Bilanzsumme von über 2,3 Milliarden Euro aus.
Allianz Wohnwagenversicherung
Wer beim Branchenprimus mit über 12 Millionen Kfz-Versicherungen seine Wohnwagenversicherung abschließen will, muss bei unseren drei Testmodellen etwas tiefer in die Tasche greifen. Dafür gibt es aber auch sehr gute Leistungsbedingungen bei der Allianz Wohnwagenversicherung.
Viele Leistungen sind inkludiert, wie die Zahlung bei Wildunfällen, bei Elementarschäden oder Kurzschluss. Oder eine Neuwert- und Kaufpreisentschädigung von zwölf Monaten laut Versicherungsbedingungen, aber von 24 Monaten laut Website – hier muss vor Versicherungsabschluss kontrolliert werden, welche Angabe stimmt –, also eine Erstattung des Betrags für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs ohne Einschränkungen.
Wer aber etwas mehr haben möchte, sollte dazubuchen: Etwa den Auslandsschadensschutz über den Baustein »AuslandsSchadenSchutz«, der bezahlt, wenn ein Unfallgegner im Ausland nicht den Schaden am eigenen Wohnwagen begleichen kann. Oder den »CamperInhaltsSchutz«, der Inhalte im Wohnwagen mit bis zu 10.000 Euro versichert, wozu ausdrücklich auch lose Gegenstände gehören – nicht aber, wie bei anderen Versicherungsgesellschaften, etwa Smartphones und Navigationsgeräte.
Nicht inkludiert bei der Wohnwagenversicherung von Allianz sind allerdings Eigenschäden, also Schäden, die durch den Wohnwagen am eigenen Pkw verursacht werden. Da sind andere Versicherungsgesellschaften deutlich kulanter. Und auch der Schutzbrief – der ja ohnehin für die Zugmaschine abgeschlossen wird – ist durchwachsen. Einerseits hat er keine Kilometerbeschränkung für die diversen Zusatzleistungen, wie etwa Fahrkostenübernahme oder Mietwagen – andere Versicherungsgesellschaften bieten das meistens erst ab 50 Kilometer an. Auf der anderen Seite ist das Abschleppen eines Fahrzeugs im »PremiumSchutzbrief« der Allianz auf maximal 200 Euro gedeckelt – da haben andere gar keine Beschränkung.
Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt: Die Allianz-Versicherung verzeichnete hier für 2022 bei 12.783.622 Kfz-Versicherungsverträgen insgesamt 73 Beschwerden.
Die Allianz-Versicherung ist mit einer Bilanzsumme von über 983 Milliarden Euro im Jahr 2023 der Primus der deutschen Versicherungswirtschaft. Gegründet wurde das Versicherungsunternehmen 1890.
GVV Direkt Classic
Mit über 170.000 Verträgen ist die GVV Direkt zwar ein kleiner, aber durchaus etablierter Anbieter von Kfz-Versicherungen. Die Wohnwagenversicherung im Tarif Classic versichert im Kaskobereich natürlich Tierbisse, Kurzschluss, Elementarschäden und Wildunfälle, ausdrücklich auch für Vorzelte und Markisen. Auch ist standardmäßig schon eine ordentliche Frist von 24 Monaten für die Neupreis- und Kaufpreisentschädigung inkludiert. Das kann optional für den Neupreis noch einmal auf 36 Monate ausgeweitet werden. Zur Unterscheidung: Neupreis gilt für neu gekaufte Fahrzeuge, Kaufpreis für das gekaufte Gebrauchtfahrzeug.
Ebenfalls optional über den Baustein »Kasko Plus« lassen sich Eigenschäden bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro absichern. Allerdings nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Wenn andere Versicherungsgesellschaften dies in unserem redaktionellen Test anbieten, dann eigentlich immer für 100.000 Euro. Ebenfalls nicht optimal: Ein Auslandsschadensschutz, also eine Absicherung, wenn ein Unfallgegner im Ausland nicht zahlen kann, ist in den Versicherungsbedingungen und auf der Website unauffindbar.
Ein Blick auf die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die GVV verzeichnete hier für 2022 bei 170.703 Verträgen insgesamt zwei Beschwerden.
Die GVV-Direktversicherung ist seit 1989 eine 100-prozentige Tochter der GVV Kommunalversicherung. Sie hat – ebenso, wie die GVV Kommunalversicherung, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert ist – ihren Sitz in Köln. Die GVV Kommunalversicherung gibt es in ihren Ursprüngen bereits seit 1911. Sie weist in ihrem Geschäftsbericht für 2023 eine Bilanzsumme von über 1,5 Milliarden Euro aus.
ADAC Autoversicherung Premium
Mit über 1,6 Millionen Verträgen im Bereich Kfz-Versicherung ist der ADAC schon einer der größeren Anbieter in diesem Segment. Und dennoch: Der Automobilclub nimmt nicht an dem Versicherungsombudsmannverfahren der Branche teil. Der Versicherungsombudsmann ermöglicht eine kostenlose Schlichtung bei Streitfragen. Er wird von den Versicherungsgesellschaften selbst bezahlt und ist deshalb eine Art Minimalanforderung an den Verbraucherschutz – die der ADAC nicht erfüllt. Da wir dies in unseren internen Berechnungen rund um den Kundenservice sehr stark gewichten, kommt der ADAC trotz ansonsten guten – wenn auch bei unseren Testmodellen recht teuren – Leistungen nur auf einen hinteren Rang.
Ansonsten gestalten sich die Versicherungsbedingungen der Autoversicherung Premium auffällig identisch zu denen der Allianz-Versicherung. Bedeutet: Es ist ein »Campinginhalteschutz« möglich, der bis zu 10.000 Euro für die Inhalte in einem Wohnwagen aufkommt, bis 5.000 Euro auch für lose Gegenstände, wie DVD-Player, nicht aber Smartphones. Das ist gut, wenn auch andere Versicherungen hier sogar Smartphones und Bargeld absichern.
Sicherlich ein Vorteil ist auch die breite Palette an Autoschutzbriefen, die der ADAC bietet. Dieser muss aber ohnehin für das Zugfahrzeug abgeschlossen werden. Nicht ganz klar in den Versicherungsbedingungen ist geregelt, wie der Auslandsschadensschutz organisiert ist. Dies muss beim Versicherungsabschluss noch einmal kontrolliert werden. Das Gleiche gilt für die Eigenschäden, die laut Informationsblatt zwar mit bis zu 100.000 Euro abgesichert sind, die aber in den Versicherungsbedingungen nicht weiter skizziert werden. Diese Absicherung tritt ein, wenn mit dem eigenen Wohnwagen ein anderes, eigenes Fahrzeug geschädigt wird.
Eben als Manko zählt die fehlende Teilnahme am Versicherungsombudsmannverfahren. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gingen 2022 gegen den ADAC in den Kfz-Versicherungen insgesamt 32 Beschwerden ein – bei 1.651.686 Verträgen.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist ein eingetragener Verein, der mit seinen Vorläufern bereits seit 1903 besteht. Davon zu trennen sind aber Wirtschafts- und Beteiligungsunternehmen, zu denen zum Beispiel die ADAC Versicherung AG zählt. Diese weist im SFCR-Bericht für 2023 insgesamt über 1,5 Milliarden Euro an Vermögenswerten aus.
Der ADAC bietet mehrere Versicherungstarife an: Basis, Komfort und Premium. Wir haben den Tarif Premium unter die Lupe genommen.
So haben wir bewertet
Wir haben uns dafür entschieden, möglichst hochwertige Leistungen zu begutachten, sodass in den Empfehlungen in der Regel die Premium-Tarife der Versicherungsgesellschaften aufgeführt sind. Relevante Unterschiede gibt es in vielen Tarifoptionen:
• Testmodelle als Grundlage: Um eine möglichst faire Beurteilung der Preise zu ermöglichen, die in unserem internen Rating eine große Rolle spielen, wurden für drei Test-Wohnwagen die Preise erhoben: Hobby 400 SF De Luxe, Fendt Saphir 515 SG, Tabbert Puccini 655. Sie unterscheiden sich in ihrem Kauf- und Neupreis voneinander. Zugelassen wurde die Versicherung immer in 45141 Essen und für einen männlichen Angestellten im Alter von 35 Jahren. Bitte beachten Sie: Es lässt sich nicht zwangsläufig daraus schließen, dass die Preistendenz damit für alle verfügbaren Wohncamper gleichermaßen gilt, im Gegenteil. Versicherungsunternehmen differenzieren hier sehr stark. Deshalb ist ein eigener Preisvergleich immer ratsam. Ein Kriterium für die Aufnahme in den Testpool war auch, ob wir die Tarife online berechnen lassen konnten. Und: Wir haben nur Tarife aufgenommen, bei denen es nicht wichtig ist, ob das Zugfahrzeug bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert ist.
• Internes Rating zur Beurteilung: Wir haben für unseren Vergleich eine Datenanalyse auf Basis der Versicherungsbedingungen durchgeführt und daraus ein internes Rating berechnet, das die Reihenfolge der redaktionell beurteilten Tarife sowie in der Vergleichstabelle bestimmt. Dabei haben wir nach vier Kategorien unterschieden: Konditionen, Deckungssummen, Leistungen und Kundenservice.
• Teilnahme am Ombudsmannverfahren der Versicherer: Negativ beurteilen wir es in der Rubrik Kundenservice, wenn ein Versicherungsunternehmen nicht an dem Ombudsmannverfahren der Versicherer – quasi die Minimalleistung an Verbraucherschutz – teilnimmt. Das hat zum Beispiel zu einer deutlichen Abwertung des Versicherungsangebots des ADAC geführt, denn dieser nimmt daran nicht teil. Deshalb ist das entsprechende Angebot auch nicht unter den Top Drei der redaktionellen Empfehlungen zu finden. Der Versicherungsombudsmann veröffentlicht eine generelle Statistik zu Beschwerdefällen. Im Jahresbericht 2023 gab es insgesamt 727 Beschwerden zur Kfz-Haftpflichtversicherung und 1.680 Beschwerden zu den Kfz-Kaskoversicherungen. Die Statistik ist nicht nach Versicherungsunternehmen aufgeschlüsselt.
• Gute Auffindbarkeit aller notwendigen Unterlagen auf der Website: Die Versicherer sollten die notwendigen Vertragsgrundlagen auffindbar – am besten sehr einfach – auf der Website zur Verfügung stellen. Leider ist das nicht Standard. Wir halten es aber für ein sehr wichtiges Transparenzkriterium. In unserem Rating haben wir dies stark berücksichtigt.
• Beschwerdestatistik der BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt eine eigene Beschwerdestatistik für Kfz-Versicherungen – zu der auch Wohnwagen-Versicherungen gehören. Auch diese haben wir den entsprechenden Tarifen beigestellt, sie sind aber nicht ins Rating eingeflossen.
Die wichtigsten Fragen
Welche Wohnwagen-Versicherung ist die beste?
Das hängt von Ihren Kriterien ab. Unser Favorit bei den Wohnwagenversicherungen ist der Tarif Optimal der WGV. Er bietet alle Standards einer Haftpflicht und punktet mit dem guten Kundenservice. In unserer internen Bewertung haben wir ein Rating in Bezug auf Preis, Leistungen und Kundenservice vorgenommen und daraus hat sich – auf Grundlage dieser Faktenlage – unser Top-Favorit ergeben. Aber natürlich spielen im Schadensfall zum Beispiel auch die Art und Weise der Regulierung eine große Rolle für die eigene Zufriedenheit. Verschiedene Leistungsbestandteile können für Sie wichtiger oder weniger wichtig sein.
Muss ich im Ausland gemietete Wohnwagen und Camper auch versichern?
In sehr vielen Fällen ist auch im Ausland mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Allerdings können hier die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-Deckungssummen zu niedrig ausfallen. In diesem Fall sollte über eine separate Absicherung, etwa durch eine Mallorca-Police nachgedacht werden. Wer in Deutschland bucht, bucht auch nach deutschem Recht und kann sich bequem über die Haftungsbedingungen informieren oder auch über die Höhe des Selbstbehalts. Dann ist eventuell auch direkt eine Aufstockung möglich.
Macht ein Vollkaskoschutz beim Wohnwagen oder Camper Sinn?
Das ist immer eine Abwägungssache. Ein Wohnwagen oder Camper ist ein sehr teures Fahrzeug. Entsprechend kann ein Totalschaden einen sehr hohen Wertverlust verursachen. Auch kleine Schäden verursachen hier schnell hohe Kosten. Auf der anderen Seite sind Wohnwagen und Camper – anders als zum Beispiel der auch zur Arbeitsfahrt genutzte Pkw – nicht unbedingt notwendiger Besitz, sondern mehr „nice to have“, auf die auch verzichtet werden kann. Prinzipiell ist es sicherlich sinnvoll, in den ersten Jahren nach der Neuanschaffung eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Vorausgesetzt natürlich, das persönliche Budget lässt das zu. Ob diese nach 10 Jahren immer noch nötig ist, muss dann jeder selbst entscheiden.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Eine Selbstbeteiligung wirkt sich auf zwei Wegen aus: Zum einen werden dadurch die Versicherungsprämien gesenkt. Sinnvoller ist es aber vermutlich, über die Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaft hinweg einen Kosten- und Leistungsvergleich zu machen. Vielleicht ist ja eine ähnliche Versicherung bei einem anderen Anbieter bei gleichbleibenden Kosten auch ohne Selbstbeteiligung erhältlich? Zum anderen sorgt die Selbstbeteiligung dafür, dass im Schadensfall diese immer von der Leistung der Versicherung abgezogen wird. Je nachdem, wie hoch diese ausfällt, macht sie vielleicht sogar eine Vollkasko, die ja auch selbst verschuldete Schäden zahlen soll, weitestgehend sinnlos.
Ich ärgere mich über meine Versicherung. An wen kann ich mich mit Beschwerden wenden?
In den Versicherungsbedingungen sind die Leistungsgründe und -ausschlüsse definiert. Aber natürlich kann es über die Interpretation Streit geben. Verlangen Sie von der Versicherungsgesellschaft eine Klärung, warum bestimmte Leistungen nicht erbracht wurden. Wenn Sie damit dennoch nicht einverstanden sind, sollten Sie einen kritischen Blick auf Ihre Vertragsbedingungen werfen. Die Verbraucherschutzzentralen sind hierfür auch ein guter Ansprechpartner. Denn es bringt im Endeffekt nichts, sich über etwas zu ärgern, was vielleicht doch recht eindeutig geregelt ist. Sofern das Versicherungsunternehmen am Versicherungsombudsmannverfahren teilnimmt, können Sie dort um eine Schlichtung bitten. Dieser ist von den Versicherern beauftragt und wird auch von diesen bezahlt. Sie können sich auch an die Beschwerdestelle der BaFin wenden.Und als Weg bleibt Ihnen auch die Möglichkeit, einen Anwalt aufzusuchen, der dann auch eine gerichtliche Auseinandersetzung einleiten kann.
























