In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Angestellte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen müssen sich gesetzlich versichern, während Selbstständige, Beamte und Gutverdiener die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankenversicherungspflicht: In Deutschland muss jeder eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben.
- Die meisten sind gesetzlich versichert: Rund 75 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich versichert. Lediglich 8,8 Millionen haben eine private Krankenversicherung.
- Private Zusatzversicherungen: Gesetzliche Versicherte können ihren Schutz mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen – etwa mit einer Zahnzusatzversicherung.
Versicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht: Jeder, der hier seinen Wohnsitz hat, muss eine Krankenversicherung haben. Die meisten sind gesetzlich versicherungspflichtig und müssen sich über eine der bundesweit 93 Krankenkassen absichern.
Insgesamt sind derzeit rund 75 Millionen Menschen gesetzlich versichert (Stand: Januar 2026). Der Anteil der Menschen, die privat versichert sind, ist im Vergleich dazu viel geringer: Nur rund 8,8 Millionen verfügen über eine private Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip. Das heißt, die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten: Wer wenig verdient, zahlt nur geringe Beiträge. Gutverdiener zahlen mehr.
Was kostet die GKV?
Die Krankenkassen verlangen derzeit einen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Einkommens. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt – der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt aktuell 2,9 Prozent.
Der Beitrag wird zudem nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe fällig. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 5.812,50 Euro monatlich. Auf Einkommen, das darüber liegt, müssen Sie keine Beiträge abführen.
Arbeitnehmer und pflichtversicherte Rentner zahlen nur die Hälfte der GKV-Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherung.
Beispiel: GKV-Beitrag Arbeitnehmer
| Brutto-Gehalt | 4.000,00 € |
| 14,6 % Beitragssatz | 584,00 € |
| 2,9 % Zusatzbeitrag | 116,00 € |
| Anteil Arbeitgeber | – 350,00 € |
| Beitrag GKV | 350,00 € |
Stand: April 2026.
Ein Arbeitnehmer, der 4.000 Euro brutto verdient, zahlt für die Krankenkasse bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent jeden Monat 350 Euro. Den gleichen Betrag übernimmt der Arbeitgeber.
Beiträge zur Pflegeversicherung
Neben der Krankenversicherung werden auch Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung fällig. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen 2,4 Prozent (2,9 Prozent in Sachsen) ihres Einkommens. Für Versicherte mit Kindern sind die Kosten geringer. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich immer 1,8 Prozent (1,3 Prozent in Sachsen). Die Beiträge zur Pflegeversicherung zieht die Krankenkasse zusammen mit dem GKV-Beitrag ein.
Was leistet die GKV?
Was die Krankenkassen zahlen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Kassen erstatten daher die gleichen Pflichtleistungen – viele bieten darüber hinaus aber freiwillige Zusatzleistungen an. Je nach Kasse sind das etwa Zuschüsse für alternative Behandlungen, Reiseimpfungen oder eine professionelle Zahnreinigung.
Gesetzlich versicherte Angestellte haben zudem Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind. Selbstständige erhalten das Krankengeld nur, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Sie können wahlweise auf den Anspruch verzichten und zahlen dann nur einen Beitrag von 14 Prozent auf ihre Einnahmen.
Kostenlose Familienversicherung
Ein bislang großer Vorteil der GKV: Ehepartner mit keinem oder nur geringem Einkommen sowie Kinder können kostenlos mitversichert werden. Ab 2027 soll die Mitversicherung eines Ehepartners jedoch eingeschränkt werden.
Kostenlos mitversichert bleiben künftig nur noch: Eltern mit einem Kind bis zum siebten Lebensjahr, Eltern mit einem pflegebedürftigen Kind sowie Versicherte, die einen Angehörigen pflegen oder im Rentenalter sind. Für alle anderen muss der Hauptversicherte einen Beitrag von 2,5 Prozent seines Einkommens zahlen. In der PKV braucht jedes Familienmitglied ohne Ausnahme einen eigenen Vertrag.
Leistungen sind nicht garantiert
Anders als bei der PKV sind die Leistungen der GKV aber nicht garantiert. Der Gesetzgeber kann den Katalog jederzeit ändern und Leistungen daraus streichen.
Wie Sie die richtige Kasse finden, erklärt unser Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung (PKV)
Nicht alle müssen sich gesetzlich versichern. Einige Gruppen sind versicherungsfrei und können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.
Dazu gehören vor allem:
- Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
(mindestens 77.400 Euro brutto jährlich) - Selbstständige
- Beamte
- Studenten
Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, haben Sie grundsätzlich die Wahl: Sie können sich freiwillig bei einer Krankenkasse oder bei einem privaten Versicherer absichern. Allerdings prüfen die Versicherer die Gesundheit der Antragsteller genau: Wer gesundheitliche Probleme hat, muss mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder Leistungsausschlüssen rechnen. Bei schweren Vorerkrankungen lehnen die Gesellschaften einen Antrag auf eine PKV unter Umständen ganz ab.
Studenten bis 25 Jahre fahren mit der kostenfreien Familienversicherung in der GKV am besten, wenn ihre Eltern gesetzlich versichert sind. Für Beamte, die Anspruch auf Beihilfe haben, ist dagegen die PKV meist die bessere Option. Sie müssen mit einer privaten Versicherung nur den Teil der Kosten absichern, der von der Beihilfe nicht abgedeckt ist.
Arbeitnehmer und Selbstständige müssen einen Wechsel in die PKV sorgfältig prüfen: Wer einmal privat versichert ist, kann meist nur in die GKV zurück, wenn er als Angestellter weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient.
Wichtig: Ab einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel in die GKV nur noch im Ausnahmefall möglich.
Was kostet die PKV?
Anders als die GKV funktioniert die private Krankenversicherung nicht nach dem Solidarprinzip. Die Beiträge für die Versicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach den versicherten Leistungen: Je höher der Leistungsumfang, desto höher ist auch der Beitrag.
Daneben bestimmen das Alter bei Eintritt in die PKV und der Gesundheitszustand die Kosten. Das bezeichnet man als Äquivalenzprinzip.
Vorsicht vor Billigtarifen
Es gibt in der PKV Tarife, die mit sehr günstigen Beiträgen beworben werden. Manche dieser Tarife bieten weniger Leistungen als die GKV. Zudem steigen die Beiträge im Alter häufig stark an. Achten Sie daher nicht nur auf den Preis. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung von einem unabhängigen Makler beraten.
Eine private Krankenversicherung kostete 2025 durchschnittlich 623 Euro monatlich. Die Beiträge sinken nicht, wenn das Einkommen mit dem Renteneintritt fällt. Wer heute eine PKV abschließt, muss sich die Beiträge daher auch im Alter noch leisten können.
Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
Privatversicherte zahlen nicht in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Stattdessen müssen sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, deren Leistungen dem gesetzlichen Schutz entsprechen. Meist schließt man die Pflegeversicherung zusammen mit seiner PKV beim selben Anbieter ab.
Was leistet eine PKV?
Der Leistungsumfang einer PKV hängt vom gewählten Tarif ab. Günstige Tarife beschränken sich auf einen Basisschutz, der mit der GKV vergleichbar ist. Premium-Tarife übernehmen darüber hinaus die Kosten für eine Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden.
Wofür die PKV aufkommt, legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Diese Leistungen sind garantiert – der Versicherer darf den Leistungskatalog später nicht kürzen.
Privatversicherte haben keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Sie müssen stattdessen ein privates Krankentagegeld abschließen – als Tarifbaustein oder eigenständige Versicherung. Das ist besonders für Selbstständige sehr wichtig: Da sie nicht über einen Arbeitgeber abgesichert sind, stehen sie bei einer Arbeitsunfähigkeit sofort ohne Einkommen da.
Versicherer erstattet Kosten
Anders als in der GKV erhalten Privatversicherte von Ärzten oder Therapeuten Rechnungen, die sie bezahlen müssen. Die PKV erstattet die Kosten bis zur Höhe, die vertraglich vereinbart wurde.
Wie Sie eine passende PKV finden, erklärt unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.
Private Zusatzversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht alles ab. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie Ihren Schutz mit Zusatzpolicen für einzelne Bereiche gezielt ergänzen:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Heilpraktikerzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen und teuren Zahnersatz – etwa für Implantate oder Inlays. Viele Tarife erstatten zudem die professionelle Zahnreinigung.
Krankenhauszusatzversicherung
Wer im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Je nach Tarif zahlt ein Vertrag für ein Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Heilpraktikerzusatzversicherung
Die Heilpraktikerzusatzversicherung erstattet alternative Behandlungen, zum Beispiel beim Osteopathen oder Homöopathen. Meist leisten die Tarife für Therapien, die im Hufelandverzeichnis – einem anerkannten Leistungskatalog für Naturheilverfahren – oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
Brillenzusatzversicherung
Die Krankenkassen bezuschussen Sehhilfen nur für Kinder oder bei einer schweren Sehbehinderung. Eine Brillenzusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Brille oder Kontaktlinsen. Der Schutz lohnt sich aber in aller Regel nicht – sparen Sie die Kosten für eine neue Brille besser selbst an.
Auslandskrankenversicherung
Mit einer Auslandskrankenversicherung sichern Sie sich für Behandlungen im Ausland ab – etwa im Urlaub. Die Versicherung übernimmt die Kosten bei einer akuten Erkrankung, viele Tarife leisten zudem für medizinisch notwendige Rücktransporte. Ohne Absicherung drohen ansonsten hohe Kosten.
Pflegezusatzversicherung
Im Pflegefall übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten. Je nach Tarif zahlt die private Zusatzversicherung einen monatlichen Betrag oder bezuschusst die Pflege zu Hause oder im Heim.














