Wenn Hitze die eigenen vier Wände in eine Dampfsauna verwandelt und nicht einmal mehr das Lüften am Abend Abkühlung verschafft, ist schnell Schluss mit guter Sommerlaune. Vor allem in schlecht gedämmten Häusern und Dachgeschosswohnungen können die hohen Temperaturen zur Belastung werden – oder sogar die Gesundheit gefährden. Wir schauen uns genauer an, ob und wie Mieter ihre Miete aufgrund von Hitze mindern dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erheblicher Mietmangel muss vorliegen: Hitze allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Miete zu mindern. Ohne klaren Mangel wird es schwierig.
- Art des Mietmangels entscheidet: Defekter Sonnenschutz, falsche Versprechen bei der Klimaanlage oder Baumängel können eine Mietminderung rechtfertigen.
- Erst Erfolgschancen prüfen: Sie sollten keinesfalls vorschnell die Miete kürzen. Prüfen Sie zuerst die rechtlichen Voraussetzungen und informieren Sie dann Ihren Vermieter.
Miete mindern bei Hitze: Was geht – und was nicht?
Die Miete lässt sich immer dann mindern, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt wird. »Wird die Wohnung (…) aufgrund extremer Hitze praktisch unbewohnbar, können Mieterinnen und Mieter je nach Einzelfall Ansprüche auf Mietminderung, Schadensersatz oder sogar eine außerordentliche Kündigung geltend machen (…)«, erklärt Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschreibt in § 536, dass ein Anspruch auf Mietminderung besteht, wenn die »Tauglichkeit aufgehoben ist«.
Sommerhitze als allgemeines Lebensrisiko
Doch reichen dafür hohe Temperaturen in der Wohnung schon aus? Nicht automatisch. Sommerhitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Das bedeutet, dass Hitze in der Wohnung zwar belastend ist, aber nicht zwangsläufig als Grund für eine Mietminderung zählt.
Anders sieht es aus, wenn die Hitze auf einen erheblichen Mangel zurückzuführen ist, zum Beispiel wenn:
- ein vertraglich zugesicherter Sonnenschutz nicht funktioniert
- eine vertraglich zugesicherte Klimaanlage defekt ist oder nicht angebracht wird
- elektrische Rollläden defekt sind
- Baumängel eine ungewöhnlich starke Hitze in der Wohnung verursachen
Ob ein Mietmangel vorliegt, ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Die nachfolgenden Beispiele geben einen Überblick:
| Mangel | Mietminderung | Urteil |
| Eine Wohnung hat eine Innentemperatur von 30 Grad tagsüber und 25 Grad nachts | 20 Prozent | AG Hamburg, Urteil vom 10. Mai 2006; Az. 46 C 108/04 |
| Jemand behauptet pauschal, dass sich wegen Sonneneinstrahlung Büroräume aufheizen | keine Mietminderung | KG Berlin, Urteil vom 5. März 2012; Az. 8 U 48/11 |
| Über 26 Grad Innentemperatur in einer Arztpraxis trotz eingehaltenen baurechtlichen Bestimmungen | 17 Prozent | OLG Rostock, Urteil vom 29. Dezember 2000; Az. 3 U 83/98 |
Quelle: Mietrecht (Stand: Juli 2026).
Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Prozentsätze, wie hoch eine Mietminderung ausfallen muss. Es richtet sich immer nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Laut Mieterverein München »kann die Miete um bis zu 20 Prozent für die betroffenen Tage gemindert werden«. In seltenen Ausnahmefällen ist sogar die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags möglich.
Gerichte orientieren sich unter anderem an diesen Fragen:
- Wie stark ist die Wohnqualität eingeschränkt?
- Wie lange besteht der Mangel?
- Sind einzelne oder mehrere Räume betroffen?
Leider ist es nicht möglich, pauschale Antworten zu liefern. Selbst bei ähnlichen Fällen kann es zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Wer die Miete eigenständig kürzt, riskiert Zahlungsrückstände oder sogar die Kündigung des Mietvertrags.
Miete wegen Hitze mindern: So geht’s
Wer vermutet, dass ein erheblicher Mangel vorliegt, sollte nicht sofort weniger Miete überweisen. Stattdessen müssen Sie strategisch vorgehen:
1. Mangel dokumentieren
Ohne Beweise wird es schwierig. Dokumentieren Sie die Beeinträchtigung möglichst genau mit:
- Fotos und Videos, beispielsweise von den Schäden durch die Hitze
- Temperaturprotokollen über mehrere Tage
- Messungen der Raumtemperatur
- Zeugenaussagen
Je besser der Mangel nachgewiesen werden kann, desto höher sind die Chancen, Ansprüche durchzusetzen.
2. Vermieter informieren & Frist setzen
Kennt der Vermieter den Mangel möglicherweise nicht, kann er ihn auch nicht beseitigen. Sie sollten ihn daher erst einmal darauf aufmerksam machen – am besten schriftlich mit einer möglichst genauen Beschreibung des Problems. Es kann auch sinnvoll sein, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen.
Mieter sollten nicht eigenständig Dinge an der Wohnung verändern, wie beispielsweise einen Sonnenschutz einbauen. Solche Ein- oder Anbauten müssen in der Regel vom Vermieter genehmigt werden.
Die Beseitigung kann sein:
- Einbau oder Reparatur einer Klimaanlage
- Erneuerung oder Reparatur von Sonnenschutz oder Rollläden
- Korrektur baulicher Mängel (beispielsweise eine beschädigte Dämmung)
3. Mietminderung sorgfältig prüfen
Erst wenn ein erheblicher Mangel besteht, die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Vermieter nicht tätig wird, kommt eine Mietminderung infrage. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen, zum Beispiel beim Mieterverein oder bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt.
Fehler bei der Mietminderung vermeiden
Streitigkeiten entstehen meist wegen falschen Vorgehens. Mieter sollten darauf achten,
- die Miete nicht ohne vorherige Mängelanzeige und Rechtsberatung zu kürzen,
- den Mangel ausreichend zu dokumentieren,
- dem Vermieter Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben und
- die Mietminderung nicht zu hoch anzusetzen.
Wer sorgfältig vorgeht, Mängel dokumentiert und sich über seine Ansprüche informiert, reduziert später das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Fazit: Lässt sich im Sommer die Miete mindern?
Hochsommerliche Temperaturen reichen in den meisten Fällen nicht aus, um eine Mietminderung durchzusetzen. Erst wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, lässt sich die Miete möglicherweise für die betroffenen Tage mindern. Mieter sollten sich im Vorfeld ausreichend informieren, gegebenenfalls rechtlich beraten lassen und dem Vermieter den Mangel mitteilen. Manchmal lassen sich Probleme auch ohne Gerichtsverfahren lösen.














