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Private Krankenversicherung wechseln: sollten Sie wissen Test: Private Krankenkasse Wechseln Aufmacher Finanzen Foto: Gorodenkoff / Adobe Stock

Private Kranken­versicherung wechseln: Das sollten Sie wissen

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Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nicht für jeden möglich und sollte gut überlegt sein. Denn wer einmal privat versichert ist, kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurück in die GKV. Wir erklären, wer in die PKV wechseln darf, wie ein Tarifwechsel innerhalb der PKV funktioniert und wann Sie in die GKV zurückkönnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht alle dürfen in die PKV: Nur bestimmte Personen sind versicherungsfrei und dürfen zwischen GKV und PKV wählen.
  • Tarifwechsel in der PKV: Privatversicherte können bei ihrem Anbieter den Tarif wechseln. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt sich meist nicht.
  • Zurück in die GKV: In die GKV können Privatversicherte nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück – ab 55 Jahren sind es Ausnahmefälle.

Wie wechselt man von der GKV zur PKV?

Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig und müssen Mitglied bei einer Krankenkasse werden. Nur bestimmte Personen sind versicherungsfrei und können zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Dazu zählen vor allem:

  • Angestellte mit Jahresbruttoeinkommen ≥ 77.400 Euro
  • Selbstständige
  • Beamte
  • Studenten

Wer zu einer dieser Gruppen gehört, kann in die PKV wechseln. Ob ein solcher Wechsel sinnvoll ist, sollte sorgfältig geprüft werden.

Wichtig ist etwa, dass Sie möglichst gesund sind und auch im Alter mit einem hohen Einkommen rechnen können.

Nähere Informationen zum Wechsel in die PKV finden Sie in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.

Wie funktioniert der PKV­-Tarifwechsel?

Der Beitrag Ihrer PKV ist über die Jahre stark angestiegen? Dann könnte ein Tarifwechsel helfen. Als Privatversicherter haben Sie das Recht, bei Ihrem Versicherer jederzeit kostenlos in einen anderen gleichartigen Tarif zu wechseln. Gleichartig bedeutet, dass die Verträge die gleichen Leistungsbereiche abdecken – also etwa stationäre und ambulante Behandlungen sowie Zahnleistungen. Sie können auch in geschlossene Tarife wechseln, die keine neuen Kunden mehr aufnehmen.

Das Wechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz garantiert (§ 204 Abs. 1 VVG). Damit haben Sie die Chance, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne Ihre angesparten Altersrückstellungen zu verlieren.

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ist er verpflichtet, die Versicherten auf ihr Wechselrecht hinzuweisen. Bei Kunden über 60 Jahren muss er sogar ganz konkret günstigere Tarife vorschlagen, in die diese wechseln können.

Wechsel des Versicherers besser vermeiden

Wechseln Sie nicht zu einem anderen PKV-Anbieter. Sie verlieren dabei einen erheblichen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen (Altersrückstellungen). Haben Sie den Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, gehen sogar sämtliche Altersrückstellungen verloren.

Ein Anbieterwechsel kommt allenfalls für junge Versicherte infrage, die ihren Vertrag noch nicht lange haben. Nach einer Mindestlaufzeit von häufig ein bis zwei Jahren ist der Wechsel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs möglich.

Leitlinien für Tarif­wechsel

Insgesamt 21 Versicherer haben sich freiwillig auf Leitlinien des PKV-Verbands für einen Tarifwechsel verpflichtet. Damit sollen wechselwillige Versicherte besser beraten werden.

Die Gesellschaften versprechen in den Leitlinien unter anderem, Kunden bereits ab einem Alter von 55 Jahren bei einer Beitragserhöhung automatisch über günstigere Tarife zu informieren. Zudem sollen Anfragen zu einem Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet und die gesamte Beratung dokumentiert werden.

Darauf sollten Sie beim Wechsel achten

Ein Tarifwechsel ist nicht ganz einfach. Auf die folgenden Punkte sollten Sie bei einem Wechsel innerhalb der PKV achten:

Beratung anfordern

Fordern Sie Ihren Versicherer zunächst dazu auf, Sie zu Ihrem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG zu beraten. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail reicht dazu aus.

Leistungen vergleichen

Vergleichen Sie die Leistungen der angebotenen Tarife mit Ihrem aktuellen Vertrag. Prüfen Sie dazu die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Überlegen Sie genau, auf welche Leistungen Sie verzichten können. Leistungen, die entfallen, können Sie später nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen.

Bietet der Tarif höhere Leistungen, können Sie auf die Extra-Leistungen verzichten. Möchten Sie die Leistungen übernehmen, darf die Versicherung Ihren aktuellen Gesundheitszustand prüfen. Bei gesundheitlichen Problemen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, eine Wartezeit vereinbaren oder die Extra-Leistungen verweigern.

Keinen zu hohen Selbstbehalt wählen

Wenn Sie den Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) erhöhen, sinkt der Beitrag. Bedenken Sie jedoch davon aus, dass Sie den Selbstbehalt im Alter in der Regel jedes Jahr zahlen müssen, und vereinbaren Sie keine zu hohe Summe. Wollen Sie den Selbstbehalt später wieder verringern, geht dies nicht ohne Gesundheitsprüfung. Denn das zählt für den Versicherer als Mehrleistung.

Bei Bisex-Tarifen vorsichtig bleiben

Haben Sie einen Bisex-Tarif aus der Zeit vor dem 21. Dezember 2012, sollten Sie sich einen Wechsel in einen aktuellen Unisex-Tarif gut überlegen. Die Bisex-Tarife waren geschlechtsabhängig kalkuliert, Männer haben häufig weniger gezahlt als Frauen. Wechseln Sie in einen Unisex-Tarif, können Sie nicht mehr in die alte Tarifwelt zurück. Das ist vor allem entscheidend, wenn Sie später einmal in den günstigen Standardtarif wechseln wollen – das funktioniert nur mit einem Bisex-Tarif.

Beraten lassen

Vertrauen Sie nicht allein den Informationen Ihres Versicherers und lassen Sie sich zu einem Tarifwechsel beraten. Sie können sich dazu an einen unabhängigen Makler, einen Versicherungsberater oder eine Verbraucherzentrale wenden.

Was kann man bei Problemen machen?

Ein Tarifwechsel kann sich hinziehen – manchmal über mehrere Monate. Sie können dann verlangen, dass Ihr Tarif rückwirkend umgestellt wird.

Bei Problemen können Sie sich an den PKV-Ombudsmann wenden. Er ist die Schlichtungsstelle für die privaten Krankenversicherer und arbeitet unabhängig. Das Einreichen einer Beschwerde kostet Sie nichts. Der Ombudsmann kann einen Schlichtungsvorschlag aussprechen, der Versicherer muss den Vorschlag jedoch nicht annehmen.

Wie wechselt man von der PKV zur GKV?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung sollte im Idealfall eine Entscheidung für das ganze Leben sein. Trotzdem kann es passieren, dass Privatversicherte zurück in die GKV wechseln möchten – vor allem, wenn die Kosten im Laufe der Zeit zu hoch werden.

Grundsätzlich müssen Sie für einen Wechsel mit einem versicherungspflichtigen Job ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – von 77.400 Euro erzielen.

Dann werden Sie wieder versicherungspflichtig und landen automatisch bei einer Krankenkasse. Ab einem Alter von 55 Jahren funktioniert das jedoch meist nicht mehr.

Nähere Informationen zum Wechsel zurück in die GKV finden Sie in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.

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