Ein Hund bringt viel Verantwortung mit sich, sowohl persönlich als auch finanziell. Ob Maulkorb in öffentlichen Verkehrsmitteln, Leinenpflicht im Park oder bei der Hundehaftpflichtversicherung: Hundehalter müssen sich an Vorgaben halten, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Wer sie nicht kennt oder missachtet, riskiert Bußgelder und im Schadensfall möglicherweise sogar den finanziellen Ruin.
Hier beschäftigen wir uns mit den Pflichten von Hundehaltern und klären auf, wann Maulkorb, Leine oder Haftpflicht verpflichtend sind. Außerdem fassen wir die Regeln der fünf größten deutschen Städte zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland gibt es keine einheitlichen Gesetze, was Maulkorb, Leine und Hundehaftpflicht betrifft. Die Bundesländer und Kommunen entscheiden darüber individuell.
- Hunde, die als gefährlich eingestuft sind (sogenannte Listenhunde), haben oft eigene Regeln und höhere Kosten, zum Beispiel bei der Hundesteuer.
- Hundehalter sollten bei der Hundehaftpflicht nicht sparen – auch wenn sie je nach Bundesland keine Pflichtversicherung ist. Schäden durch den Hund können schnell sehr teuer werden.
Welche Pflichten haben Hundehalter?
Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass er keine Gefahr für andere Menschen, Tiere oder Dinge darstellt. Besonders in öffentlichen Räumen, in denen viele Menschen unterwegs sind, gibt es daher häufig Vorschriften. Gängig sind beispielsweise die Maulkorbpflicht in Bus oder Bahn sowie die Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parks oder Gebäuden. Auch eine Hundehaftpflicht müssen manche Hundehalter je nach Bundesland abschließen.
Maulkorbpflicht: Wann ist ein Maulkorb vorgeschrieben?
Eine generelle Maulkorbpflicht gibt es nicht. Jede Kommune kann selbst darüber entscheiden und eigene Bestimmungen festlegen. Lediglich in Brandenburg müssen Hunde aller Rassen in Verwaltungsgebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen. Auch die Deutsche Bahn ist streng. Der Hund muss entweder in eine Transportbox oder braucht Maulkorb und Leine.
Listenhunde und Hunde, die bereits verhaltensauffällig waren und schon gebissen haben, sind ebenfalls oft zum Tragen eines Maulkorbs verpflichtet.
Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Kommune. Verivox zufolge fallen beim ersten Verstoß meist bis zu 50 Euro an. Listenhunde hingegen sind mit »mehreren Hundert Euro bis hin zu einer niedrigen vierstelligen Strafzahlung« deutlich teurer.
Leinenpflicht: Muss der Hund immer an die Leine?
Eine bundesweite Leinenpflicht gibt es ebenfalls nicht. Manche Städte und Gemeinden sind strenger als andere. Typischerweise müssen Hunde an diesen Orten angeleint sein:
- Fußgängerzonen
- Innenstädte
- Parks und öffentliche Grünanlagen
- Spielplätze
- Naturschutzgebiete
- öffentliche Veranstaltungen
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird zur Kasse gebeten. Auch bei Verstößen gegen die Leinenpflicht variieren die Kosten. In der Theorie sind laut Gesetzgeber sogar Strafen im fünfstelligen Bereich möglich. In der Realität kommt es häufig erst zu einer Verwarnung oder einem Bußgeld unter 100 Euro. Wiederholungstäter hingegen kommen auf deutlich höhere Summen.
Hundehaftpflicht: Braucht es die Versicherung wirklich?
Auch die Hundehaftpflicht ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer entscheiden selbst darüber. Keine Versicherungspflicht (unabhängig von der Hundeart) gibt es lediglich in Mecklenburg-Vorpommern. Alle anderen Bundesländer verlangen eine Haftpflicht entweder für jede Hunderasse oder zumindest für Listenhunde.
Hundehalter, die sich dem widersetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die ist allerdings im Schadensfall häufig das kleinere Übel. Denn durch Hunde verursachte Schäden können schnell immens hohe Kosten verursachen, sogar in Millionenhöhe. In einem separaten Artikel haben wir uns typische Schadensfälle bei der Hundehaftpflicht genauer angeschaut.
Noch mehr Infos: Ist die Hundehaftpflicht Pflicht? Unterschiede nach Bundesländern
Besonderheiten bei sogenannten Listenhunden
Listenhunde sind in vielerlei Hinsicht eine Besonderheit. Dadurch, dass sie als gefährlich(er) eingestuft sind, gelten strengere Regeln. So müssen sie beispielsweise in manchen Kommunen immer an der Leine gehalten werden oder überall Maulkorb tragen. In sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde Pflicht, darunter:
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Saarland
Auch die Hundesteuer ist deutlich höher. Während reguläre Hunderassen in Nürnberg beispielsweise 132 Euro Steuer pro Jahr kosten, verlangt die Stadt für Kampfhunde mit 1.056 Euro achtmal so viel. In Augsburg ist der Unterschied noch deutlicher. Hier kosten Listenhunde bis zu 840 Euro – zehnmal mehr als andere Hunderassen mit jährlich 84 Euro.
Maulkorb, Leine & Hundehaftpflicht: Was gilt in den fünf größten Städten Deutschlands?
Schauen wir uns die Vorgaben noch einmal ganz konkret an. Jede einzelne Stadt oder Gemeinde in Deutschland würde klar den Rahmen des Artikels sprengen. Daher konzentrieren wir uns auf die fünf größten deutschen Städte.
Pflichten von Hundehaltern in den fünf größten Städten Deutschlands
| Stadt | Maulkorbpflicht | Leinenpflicht | Hundehaftpflicht |
| Berlin | in öffentlichen Verkehrsmitteln (für Listenhunde überall in der Öffentlichkeit) | überall und für alle, außer es ist ausdrücklich genehmigt | für alle Hunde verpflichtend |
| Hamburg | für Listenhunde überall in der Öffentlichkeit | überall und für alle, außer es ist ausdrücklich genehmigt | für alle Hunde verpflichtend |
| München | in öffentlichen Verkehrsmitteln (für Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten) | innerhalb des Altstadtrings, in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf öffentlichen Veranstaltungen, in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln | keine konkrete Angabe (es gibt aber keine generelle Pflicht in Bayern) |
| Köln | für Listenhunde überall in der Öffentlichkeit (Pflicht entfällt bei Vorlage eines Verhaltenstests) | in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, Parks, bei öffentlichen Veranstaltungen für große Hunde und Listenhunde überall in der Öffentlichkeit für Blindenhunde in Parks |
für Listenhunde und Hunde ab 20 Kilogramm und einer Widerristhöhe über 40 Zentimeter |
| Frankfurt am Main | kein allgemeiner Maulkorbzwang | in Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Veranstaltungen, in großen Menschenmengen, Grünanlagen, Fußgängerzonen, Brücken, Treppen, Überführungen, Haltestellen und unterirdischen Anlagen | für Listenhunde verpflichtend |
Quelle: Kaufkompass-Recherche. Stand: Februar 2026. / Die Daten stammen von den jeweiligen Websites der Städte. Die Aktualität der Angaben konnten wir nicht überprüfen.
Pflichten missachtet: Wer zahlt im Schadensfall?
Verursacht der Hund einen Schaden, haftet grundsätzlich der Halter. Das gilt auch, wenn der Hund ordnungsgemäß geführt wurde. Wird zusätzlich gegen eine gesetzliche Pflicht verstoßen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, kommt gegebenenfalls noch ein Bußgeld hinzu. Sofern der Hundehalter keine Hundehaftpflicht hat, muss er die Kosten aus eigener Tasche stemmen – und das kann im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten.
















