FinanzenReiserücktrittsversicherung nach Buchung

100 % unabhängig dank Ihres Klicks

Wenn Sie einen Vertrag über einen Link, der mit einem markiert ist, abschließen, erhalten wir eine kleine Provision. So können wir Ihnen weiterhin kostenlos unab­hän­gige, fundierte Finanz- und Versicherungs­vergleiche anbieten. Provisionen haben keinen Einfluss auf die Auswahl der Produkte oder Tarife, ihre Bewertung oder ihre Platzierung in unseren Empfehlungen.

Mehr dazu

Reiserücktrittsversicherung vergessen: Bis wann lässt sie sich nachträglich abschließen? Test: Reiserücktrittsversicherung Vergessen Aufmacher Finanzen Foto: we.bond.creations / Adobe Stock

Reiserücktritts­versicherung vergessen: Bis wann lässt sie sich nachträglich abschließen?

Veröffentlicht:

Die Reise ist gebucht, die Vorfreude groß. Doch ein paar Tage später kommt der Gedanke: Was, wenn doch etwas dazwischenkommt? Wer beim Buchen nicht an die Reiserücktrittsversicherung gedacht hat, kann den Schutz oft noch nachholen. Worauf es dabei ankommt, erklärt dieser Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachträglicher Abschluss oft möglich: Die Versicherung muss nicht zeitgleich mit der Reise gebucht werden. Bei vielen Tarifen lässt sich der Schutz später nachholen.
  • Fristen beachten: Je nach Tarif muss die Versicherung meist spätestens 14 bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Last-Minute-Sonderregel: Bei kurzfristig gebuchten Reisen bleiben je nach Tarif in der Regel drei bis fünf Tage nach der Buchung. Dabei können Werk- oder Kalendertage gemeint sein.

Kann man eine Reise­rücktrittsversich­erung nachträglich abschließen?

Grundsätzlich ja. Die Versicherung muss nicht im selben Moment abgeschlossen werden wie die Reise. Man kann sie auch einige Tage später unabhängig vom Reiseveranstalter bei einem passenden Versicherer abschließen. Einen Überblick über unterschiedliche Tarife und Leistungen bietet unser Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen.

Verbraucherschützer raten dazu, den Schutz getrennt von der Reise abzuschließen, statt ihn direkt im Buchungsprozess mitzunehmen. Es gelten allerdings Abschlussfristen. Welche Frist gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Welche Fristen muss man beachten?

Eine einheitliche Abschlussfrist gibt es nicht. Grundsätzlich unterscheiden die Tarife zwischen der regulären Abschlussfrist vor Reisebeginn und einer Sonderfrist für Reisen, die erst kurz vor der Abreise gebucht werden.

Reguläre Abschlussfrist vor Reisebeginn

Je nach Tarif muss die Versicherung spätestens 14 bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Solange der vorgeschriebene Mindestabstand noch besteht, kann man auch eine bereits gebuchte Reise nachträglich versichern.

Was bei kurzfristigen Reisen gilt

Wer erst wenige Wochen vor der Abreise bucht, hat weniger Spielraum. Bei nur noch zehn Tagen bis zum Flug ist die reguläre Abschlussfrist eines Tarifs, der 15 Tage Vorlauf verlangt, bereits unterschritten.

Für diesen Fall gilt bei vielen Versicherern eine Ausnahmeregel. Liegen zwischen Buchung und Abreise weniger Tage als die reguläre Abschlussfrist, muss die Police kurz nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Je nach Tarif bleiben dafür drei bis fünf Tage. Wichtig: Dabei können Werk- oder Kalendertage gemeint sein. Je kurzfristiger die Reise gebucht wird, desto schneller muss man sich also entscheiden.

Bitte beachten: Diese kurze Frist ist keine allgemeine Frist nach jeder Reisebuchung. Sie gilt üblicherweise nur, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger Zeit liegt als die reguläre Abschlussfrist des Tarifs. Wer den Urlaub schon vor Monaten gebucht und lediglich den Versicherungsabschluss vergessen hat, kann sich nach Ablauf der regulären Frist normalerweise nicht auf diese Last-Minute-Regel berufen.

So unterschiedlich fallen die Abschlussfristen aus

Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Tarif. Diese Beispiele zeigen, wie groß die Bandbreite ist:

  • ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis: regulär 14 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristig gebuchten Reisen innerhalb von drei Tagen nach der Buchung.
  • LVM Reiserücktrittsversicherung regulär 14 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristig gebuchten Reisen bis zu fünf Tage nach der Buchung.
  • Andsafe Reiserücktrittsversicherung regulär mindestens 15 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristig gebuchten Reisen innerhalb von drei Kalendertagen nach der Buchung.
  • MDT Premium: regulär bis 15 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristig gebuchten Reisen bis drei Werktage nach der Buchung.
  • Würzburger beziehungsweise TravelSecure regulär bis 30 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristig gebuchten Reisen spätestens vier Tage nach der Buchung.

Die kurzen Fristen gelten jeweils nur, wenn die Reise selbst innerhalb der regulären Abschlussfrist gebucht wurde. Maßgeblich sind immer die aktuellen Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Wann die Last-Minute-Regel greift

Eine Familie bucht im Januar eine Reise für den August. Im März fällt ihr auf, dass noch keine Reiserücktrittsversicherung besteht. Weil bis zur Abreise noch deutlich mehr als 30 Tage verbleiben, kann sie bei vielen Tarifen noch eine Versicherung abschließen.

Hätte die Familie die Reise dagegen erst zehn Tage vor der Abreise gebucht, wäre die reguläre Abschlussfrist bereits unterschritten. Dann müsste der Vertrag je nach Tarif innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Ab wann gilt der Ver­sicherungs­schutz?

Je nach Tarif beginnt der Schutz mit dem Vertragsabschluss, am folgenden Tag oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Maßgeblich ist der konkrete Versicherungsbeginn. Liegt der Beginn nach dem Vertragsabschluss, besteht für die Zwischenzeit noch kein Schutz: Nennt der Versicherungsschein etwa Mittwoch als Beginn, wäre ein am Dienstag erlittener Beinbruch nicht versichert.

Wann ein nach­träglicher Abschluss nicht mehr klappt

Nicht in jeder Situation lässt sich eine gebuchte Reise nachträglich noch absichern. In manchen Fällen hilft auch der schnellste Abschluss nichts mehr.

Die Reise hat schon begonnen: Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Zeit bis zum Reiseantritt ab. Was genau als Reiseantritt gilt, legt der Tarif fest. Häufig gilt die Reise als angetreten, sobald die erste gebuchte Reiseleistung genutzt wird. Wer etwa vor dem Flug eine mitversicherte Bahnfahrt zum Flughafen gebucht hat, tritt die Reise möglicherweise schon mit dem Einsteigen in den Zug an und nicht erst beim Abflug. Auch die Übernahme einer Ferienwohnung kann als Reiseantritt gelten. Danach lässt sich für diese Reise kein Rücktrittsschutz mehr abschließen.

Der Rücktrittsgrund ist schon bekannt: Versichert sind nur Ereignisse, mit denen beim Abschluss noch nicht zu rechnen war. Steht bereits fest, dass eine Operation die Reise verhindert, lässt sich dieser Rücktrittsgrund nicht mehr nachträglich versichern. Bestehen schon deutliche Krankheitssymptome, kann eine spätere Absage wegen dieser Erkrankung ebenfalls nicht mehr als unerwartet gelten. Im Leistungsfall prüft der Versicherer, ob das Ereignis bei Vertragsabschluss bereits eingetreten oder absehbar war.

Die Frist ist verstrichen: Bei verstrichener Frist besteht über diesen Tarif kein Rücktrittsschutz mehr für die bereits gebuchte Reise. Man kann noch prüfen, ob ein anderer Tarif eine spätere Abschlussfrist vorsieht. Ob sich ein passendes Angebot findet, ist jedoch nicht garantiert. Realistisch ist die Auswahl dann klein. Für die bereits gebuchte Reise bleibt sonst nur, das Stornorisiko selbst zu tragen oder zu prüfen, ob Veranstalter oder Unterkunft eine kostenfreie Stornierung erlauben.

Typische Fehler beim Abschluss

Beim nachträglichen Abschluss passieren immer wieder Fehler, die den Versicherungsschutz gefährden. Die wichtigsten lassen sich leicht vermeiden.

Zu lange mit dem Abschluss warten: Wer die tarifliche Frist verpasst, findet dann oft keinen passenden Versicherungsschutz mehr.

Den Reisepreis zu niedrig angeben: Die Versicherungssumme sollte dem Gesamtpreis der versicherten Reiseleistungen entsprechen. Setzt man den Reisepreis zu niedrig an, kann der Versicherer die Erstattung anteilig kürzen. Kostet die Reise beispielsweise 4.000 Euro, sind aber nur 2.000 Euro versichert, kann die Erstattung im selben Verhältnis gekürzt werden. Von 1.000 Euro Stornokosten würden dann nur 500 Euro erstattet, gegebenenfalls abzüglich der Selbstbeteiligung.

Vorerkrankungen falsch einschätzen: Eine chronische Erkrankung ist nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend ist häufig, ob eine Verschlechterung nach den Versicherungsbedingungen als unerwartet gilt. Wer unsicher ist, sollte die Regelungen des Tarifs vor dem Abschluss prüfen.

Blind das Kombipaket buchen: Auf Reiseportalen steckt der Rücktrittsschutz oft in Kombipaketen mit Gepäck- oder Auslandskrankenversicherung. Wer nur den Rücktrittsschutz benötigt, zahlt dadurch möglicherweise für Leistungen mit, die er gar nicht braucht.

Die Last-Minute-Frist falsch berechnen: Die kurze Sonderfrist gilt nur, wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger Zeit liegt als die reguläre Abschlussfrist des Tarifs. Dann beginnt sie am Buchungstag und läuft je nach Tarif über drei bis fünf Werk- oder Kalendertage. Deshalb das Buchungsdatum und den Reisebeginn immer genau prüfen – und den Abschluss nicht bis zum letzten möglichen Tag aufschieben.

Fazit: Nach der Buchung nicht zu lange warten

Wer die Reiserücktrittsversicherung beim Buchen vergessen hat, sollte schnell zwei Dinge klären: Bis wann ist der Abschluss noch möglich und wann beginnt der Versicherungsschutz genau? Beides steht in den Versicherungsbedingungen. Je nach Tarif muss der Vertrag regulär spätestens 14 bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei kurzfristig gebuchten Reisen bleiben je nach Tarif nur drei bis fünf Werk- oder Kalendertage nach der Buchung.

Wer noch unsicher ist, ob sich der Schutz für die Reise überhaupt lohnt, findet die Antwort im Ratgeber Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?.

Auch interessant

Newsletter abonnieren und gewinnen!

In unserem wöchentlichen Newsletter verlosen wir jeden Sonntag dutzende Testgeräte. Jetzt anmelden und mitmachen!

Jubilaeum Faz
Faz Jubilaeum

Kommentare

0 Kommentare
Abonnieren Sie alle Updates zu diesem Artikel.

Auch interessant

Über 1.000 Testberichte.
Kostenlos.
In deiner Hosentasche.

Kaufkompass-Smartphone-App
 Test: Getitongoogleplay Badge Web Color German
 Test: Download On The App Store Badge De Rgb Blk

Kaufkompass-App jetzt laden!

Close the CTA