Gleich vorweg: Es ist nicht so, dass das Rund-um-Sorglos-Paket vom Reiseanbieter oder der Reiseschutz der Kreditkarte wirklich gute Ideen rund um den Versicherungsschutz für die Urlaubsreise sind. Denn gerade bei Koppelangeboten besteht die Gefahr von gänzlich überflüssigen Versicherungen, aber auch von nicht optimalen Leistungen. Wie leider immer bei Themen rund um die Versicherung, lohnt sich ein Blick auf die Details.
Viele Versicherung leisten weltweit
Es gibt die Reisehaftpflichtversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reiselebensversicherung… Der Begriff »Reise« lässt sich fast beliebig mit bekannten Versicherungsarten kombinieren. Und die Versicherungsbranche ist hier in der Produktvielfalt auch sehr kreativ, verspricht doch der Urlaub der Deutschen satte Extraeinnahmen. In Zahlen: Laut dem Deutschen Reiseverband verreisten 2022 74,9 Prozent der deutschen Bevölkerung, 52,9 Millionen Reisende unternahmen Urlaubsreisen ab fünf Tagen – und insgesamt stiegen die Reiseaufgaben auf 58,5 Milliarden Euro. Ein lukrativer Markt also.
Und gerade die genannten Beispiele haben eines gemeinsam: Sie zahlen nur für die Reise. Es gibt aber von der Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung auch »allgemeine« Produkte, die diese Risiken nicht nur während des Urlaubs, sondern generell, ganzjährig und weltweit abdecken. Und viele Deutsche haben hier ja auch entsprechende Policen: Die Haftpflichtversicherung gilt unter Verbraucherschützern als existenziell notwendige Police, die Unfallversicherung als ziemlich wichtig und die Risikolebensversicherung abhängig von den eigenen Lebensbedingungen – Familie, Immobilienbesitz… – auch als elementar. Eine zusätzliche spezielle Reisepolice macht hier überhaupt keinen Sinn, sondern kostet nur extra Geld. Denn im Schadensfall wird bei den meisten Versicherungsarten auch nur einmal bezahlt.
Zusammengefasst: Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder Urlauber ohnehin auch außerhalb des Urlaubs abgeschlossen haben, bei der Unfall- und Risikolebensversicherung in jedem Fall auch besser die allgemeinen Produkte wählen.
Elementar wichtig: Auslandsreisekrankenversicherung
In Deutschland sind wir über die gesetzliche Krankenkasse oder die entsprechenden privaten Krankenvollversicherungen einen guten Gesundheitsschutz gewohnt. Und bei Urlaub innerhalb von Deutschland greift dieser auch voll. Wirklich kompliziert wird es aber bei Reisen ins Ausland – also auch schon beim Ein-Tage-Trip ins benachbarte Ausland, aber erst recht bei längeren Urlaubsreisen. Dann ist zwar im europäischen Ausland ein Mindeststandard gewährt, vieles aber nicht. Noch komplizierter wird es bei Reisen in Länder außerhalb des Gültigkeitsbereichs der Europäischen Krankenversicherungskarte, etwa in die USA. Hier gibt es keinerlei Leistungen, sofern nicht eben privat abgeschlossen.
Unisono raten deshalb Verbraucherschützer nachdrücklich zu einer Auslandsreisekrankenversicherung, und zwar sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. Der Grund: Sehr gute Tarife decken hier neben den über den manchmal niedrigen gesetzlichen Standard vor Ort hinausgehende Gesundheitsleistungen auch viele weitere Worst-Case-Szenarien finanziell ab, etwa die Bergung oder den Krankenrücktransport. Richtig gute Tarife gehen noch weit darüber hinaus, bezahlen zum Beispiel auch die Begleitung des Kranken durch einen Angehörigen.
Wie immer: Die Tarife der unterschiedlichen Versicherer können sich hier deutlich unterscheiden. Und ein wichtiger Tipp: Es gibt hier ganzjährig gültige Tarife, die zudem auch noch recht günstig sind. Diese sind auf jeden Fall Tarifen, die an eine spezielle Reise gekoppelt sind, vorzuziehen – zumal sie dann eben auch bei dem besagten Tagestrip ins benachbarte Ausland zahlen. Auch privat Versicherte profitieren davon, denn sie schonen die Selbstbeteiligung ihrer Hauptversicherung und können auf jeden Fall optimale Leistungen buchen.
Mit dem Auto ins Ausland – kann teuer werden
Die eigene Kfz-Versicherung zahlt auch bei Fahrten ins Ausland. Achtung: Natürlich nicht in jedes andere Land, aber die gängigen europäischen Ziele sind damit abgedeckt. Sprich: Hier tritt dann die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung und auch die bei Bedarf gewählte Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bei Schäden ein, mit den üblichen, guten Leistungen. Beliebt sind in diesem Zusammenhang auch Schutzbriefe, die Serviceleistungen rund um die Panne auch im Ausland zahlen.
Komplizierter wird es beim Mietwagen im Ausland: Einerseits sind die gesetzlichen Haftungssummen bereits im näheren europäischen Ausland nicht so hoch, wie in Deutschland. Das heißt, selbst beim Schaden des Unfallgegners kann es zu finanziell sehr schmerzhaften Erfahrungen kommen. Manche Kfz-Versicherung fürs eigene Auto hat für diesen Fall die sogenannte Mallorca-Police inkludiert, die dann diese Fehlbeträge – oftmals bis zu einer bestimmten Höchstgrenze – aufstockt.
Völlig außen vor bleibt hier aber der Schaden am eigenen Mietwagen. Und der kann auch schnell sehr teuer werden. Gerade bei sehr günstigen Angeboten vor Ort stellt sich das dann auch als Hasenfuß heraus.
Aber in beiden Fällen gibt es einen einfachen Trick: Einfach den Mietwagen inklusive 0-Euro-Selbstbeteiligung und sehr gutem Haftungsschutz in Deutschland abschließen, entweder direkt bei der Mietwagenfirma oder über eine der zahlreichen Maklerseiten: Diese bieten oft einen günstigen 0-Euro-Schutz an, wobei hierfür wiederum eine Versicherung aufkommt, die dann im Schadensfall die Selbstbeteiligung, die die Mietwagenfirma verlangt, bezahlt. Insgesamt ist dieses Vorgehen nicht nur wegen der ansonsten durchaus vorhandenen Sprachbarrieren empfehlenswert, sondern auch wegen der am deutschen Markt ausgerichteten Vertragsbedingungen. Und selbst bereits vor Ort im Urlaub ist das ohne Probleme möglich, dem Internet sei Dank.
Reiserücktritt und Reiseabbruch als Risiko
Gerade sehr teure Reisen und Reisen mit der Familie sind Fälle, in denen der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung Sinn macht. Wie bei der Auslandsreisekrankenversicherung auch, gibt es hier Tarife, die direkt mit der Reise (in der Regel innerhalb von 14 Tage nach der Reisebuchung) oder als Ganzjahresvertrag gebucht werden können. Während die Reiserücktrittsversicherung vor allem für Storno-Kosten aufkommt – die natürlich bei Hotel und Zugreisen, die bis zum letzten Tag stornierbar sind, zwangsläufig nicht anfallen -, tritt in den vertraglich vereinbarten Fällen die Reiseabbruchsversicherung bei einer verfrühten, manchmal auch verspäteten Abreise ein, etwa, wenn ein Angehöriger stirbt oder eine Arbeitslosigkeit droht. Übrigens: Covid-19 ist nicht unbedingt standardmäßig abgedeckt, auch nicht Quarantäneverordnungen. Überhaupt ist das mit der »höheren Gewalt« so eine Sache: Auch ein Terroranschlag ist nicht unbedingt ein Rücktritts- oder Abbruchsgrund, das hängt von den konkreten Konditionen ab.
Unsinnige Versicherung: Reisegepäckversicherung
Mehr oder minder muss der Koffer ans Bein gekettet sein, wenn er von der Reisegepäckversicherung beim Diebstahl etwa am Bahnhof oder Flughafen bezahlt werden soll. Sprich: Viele Verbraucherschützer halten diese Police für gänzlich unsinnig. Beim normalen Diebstahl zahlt sie nicht. Zumal etwa beim Einbruch ins Hotelzimmer auch die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung aufkommt. Zwar ist diese oftmals in der Höhe begrenzt, greift aber dann eben bei Einbruch. Wichtig: Dieser muss auch protokolliert und nachgewiesen werden.
Tiere im Urlaub
Bei manchem Haustier ist es besser, es zuhause zu lassen. Andere werden gerne mit auf Reisen genommen. Auch hier besteht natürlich ein Versicherungsrisiko. Über eine Tierhaftpflichtversicherung sind hier wichtige Schäden abgedeckt – für die im Zweifel das Herrchen oder Frauchen zahlt. Darüber hinaus sollten die oftmals strengen Regelungen etwa zu Impfungen oder zum »Chippen« unbedingt beachtet werden.












