FinanzenE-Scooter-Versicherung ab 14 Jahren

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E-Scooter-Versicherung ab 14 Jahren: gilt für Minderjährige im Straßenverkehr Test: E Scooter Vericherung Ab 14 Jahren Finanzen Foto: Miljan Živković / Adobe Stock

E-Scooter-Versich­erung ab 14 Jahren: Das gilt für Minder­jährige im Straßen­verkehr

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Welches Elternteil kennt es nicht: Schule, Sport, Freunde – Kinder müssen ständig irgendwohin, der Führerschein ist noch in weiter Ferne und öffentliche Verkehrsmittel verrichten nicht immer ihren Dienst. Also muss das Elterntaxi herhalten. Ein E-Scooter kann dafür eine praktische Alternative sein. Allerdings gelten klare Regeln, vor allem bei Minderjährigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • E-Scooter dürfen in Deutschland ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Pkw-Führerschein ist dafür nicht nötig.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings schon. Da Minderjährige nur bedingt geschäftsfähig sind, muss die Versicherung über die Eltern laufen.
  • Die Kosten für eine E-Scooter-Versicherung halten sich in der Regel in Grenzen. Es kann bei jungen Fahrern jedoch zu leichten Aufschlägen kommen.

E-Scooter-Versich­erung ab 14 Jahren – Regeln für Minder­jährige

E-Scooter gelten in der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Kraftfahrzeuge. Da sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und in Unfälle verwickelt sein können, müssen Fahrer auch für E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Aber wie ist das bei Kindern und Jugendlichen – und wer übernimmt die Versicherung?

Dürfen Minder­jährige E-Scooter fahren?

Ja, Minderjährige dürfen E-Scooter fahren, allerdings erst ab 14 Jahren und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung sind dafür nicht erforderlich.

Außerdem gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für andere Verkehrsteilnehmer. Jugendliche sollten also eine gewisse Reife mitbringen, ehe die Eltern sie auf einen E-Scooter steigen lassen. Gefahren werden darf nur auf Radwegen. Sofern es keinen Radweg gibt, muss auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege sind in der Regel tabu.

Ist eine E-Scooter-Versich­erung bei Jugendlichen Pflicht?

Ja, für E-Scooter besteht in Deutschland ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h eine gesetzliche Versicherungspflicht – unabhängig vom Alter des Fahrers. Um mit dem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Sie übernimmt im Ernstfall bei:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Wer schließt die E-Scooter-Versicherung für Minder­jährige ab?

Minderjährige sind nur bedingt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie keine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen können. Das müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten übernehmen. Sie sind als Vertragspartner der Versicherung auch dafür verantwortlich, dass der E-Scooter ordnungsgemäß versichert ist und die richtige Versicherungsplakette hat.

Was kostet eine E-Scooter-Versicherung ab 14 Jahren?

Die Kosten für eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung sind vergleichsweise niedrig. Im Schnitt liegt sie zwischen 27 und 59 Euro pro Jahr. Es kommt aber auf das Alter des Fahrers an. Bei besonders jungen Fahrern verlangen Versicherungen manchmal einen Aufschlag. Das liegt daran, dass junge Menschen statistisch häufiger in Unfälle verwickelt sind.

Welche Fehler be­gehen Jugendliche häufig im Straßen­verkehr?

Jugendliche missachten Regeln häufig aufgrund von Unwissenheit oder Selbstüberschätzung. Folgende Fehler sind beim Umgang mit E-Scootern gängig:

  • Fahren zu zweit auf dem E-Scooter (Fahrzeuge sind nur für eine Person zugelassen)
  • Nutzung von Gehwegen statt Radwegen oder der Straße
  • Nutzung des Smartphones während der Fahrt
  • Missachtung von Verkehrsregeln
  • Alkohol am Steuer

Wer haftet im Schaden­sfall?

Verursacht ein minderjähriger Fahrer mit einem E-Scooter einen Unfall, übernimmt in der Regel zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, der Dritten entstanden ist. Da Jugendliche ab 14 Jahren bedingt strafmündig sind, können aber noch Strafen hinzukommen. Je nach Vergehen können ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg (auch ohne Führerschein) oder der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das kann laut Rechtsanwalt Oliver Rabbat sein, wenn:

  • das Kind regelmäßig trotz Verbots Fahrten unternimmt
  • Eltern von straffälligem Verhalten wissen und es ignorieren
  • ein Schaden entsteht

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