FinanzenBerufsunfähigkeitsversicherung und Steuern

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Berufs­unfähigkeits­versicherung und Steuern Test: Bu Steuern Aufmacher Finanzen Foto: bnenin / Adobe Stock

Berufs­unfähigkeits­versicherung und Steuern: Was ist zu beachten?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Es hängt vom Vertrag ab: Ob Sie Steuern auf eine BU-Rente zahlen oder die Beiträge absetzen können, hängt davon ab, zu welcher Vorsorgeschicht Ihr Vertrag gehört.
  • Private BU gering besteuert: Die Rente einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird nur gering besteuert – häufig wird gar keine Steuer fällig. Dafür können Sie die Beiträge nur selten absetzen.
  • Rürup-Kombi höher besteuert: Die BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag wird 2026 zu 84 Prozent versteuert. Die Beiträge können Sie steuerlich absetzen.

Lassen sich die Beiträge für eine BU von der Steuer absetzen?

Ob und wie sich die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen lassen, hängt davon ab, zu welcher Schicht des 3-Schichten-Modells Ihr BU-Vertrag zählt.

Das 3-Schichten-Modell regelt, wie Produkte der Altersvorsorge steuerlich behandelt werden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Leistungsfall für eine begrenzte Zeit eine Rente auszahlt (verkürzte Leibrente), zählt hierbei zur 3. Schicht.

Die BU-Versicherung in den drei Schichten

3. Schicht
private Zusatzversorgung
private BU-Versicherung
BU mit privater Rentenversicherung/Risikolebens­versicherung
2. Schicht
geförderte Zusatzversorgung
BU mit bAV oder Riester
1. Schicht
Basisversorgung
BU mit Rürup

Der BU-Schutz kann aber auch mit einer anderen Versicherung gekoppelt werden. Welche steuerlichen Regeln gelten, richtet sich danach, zu welcher Schicht die Hauptversicherung zählt.

Ist die BU-Absicherung zum Beispiel mit einer betrieblichen Altersvorsorge gekoppelt, zählt auch der BU-Schutz zur 2. Schicht. Die Beiträge fließen dann in aller Regel steuerfrei, im Leistungsfall muss die BU-Rente aber auch voll versteuert werden.

BU-Schutz besser getrennt abschließen

Wir raten grundsätzlich dazu, den BU-Schutz von der Altersvorsorge zu trennen. Auch wenn sich im Einzelfall mit gekoppelten Verträgen eine Steuerersparnis erzielen lässt, überwiegen aus unserer Sicht die Nachteile. Im Leistungsfall sind höhere Steuern auf die BU-Rente fällig. Zudem sind Sie bei Ihrer Geldanlage weniger flexibel und für BU und Altersvorsorge an denselben Anbieter gebunden.

3. Schicht (private BU)

Haben Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag – selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) – abgeschlossen, gehört sie zur 3. Schicht. Dann können Sie die Beiträge meist nicht von der Steuer absetzen.

Theoretisch können Sie die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Beiträge vermindern aber in aller Regel nicht die Steuerlast, weil die Höchstbeträge meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

BU-Beiträge sind keine Werbungskosten

Eine BU-Versicherung gilt als private Vorsorge. Sie können die Beiträge daher nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Arbeitnehmer können insgesamt maximal 1.900 Euro ansetzen. Bei Selbstständigen liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro im Jahr (EStG § 10 Abs. 4).

Mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung haben Erwerbstätige diese Grenzen damit bereits ab einem Monatsgehalt von rund 2.000 Euro brutto erreicht.

BU als Zusatz­versicherung (BUZ)

Auch in der dritten Schicht lässt sich der BU-Schutz als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer anderen Versicherung koppeln. Verbreitet sind Angebote, bei denen der BU-Schutz mit einer privaten Renten- oder Risikolebensversicherung kombiniert wird. Bei einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie aus dem BU-Baustein eine Rente, manchmal werden auch lediglich die Beiträge der Hauptversicherung weitergezahlt (Beitragsbefreiung).

2. Schicht (baV)

Wird der BU-Schutz mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) kombiniert, fließen die Beiträge steuerfrei in den Vertrag. Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag können Arbeitnehmer nämlich in eine bAV einzahlen, ohne Steuern oder Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen zu müssen. Nutzen Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung, um einen Teil ihres Bruttolohns für eine Betriebsrente zu sparen, muss der Arbeitgeber seit 2019 zudem einen Zuschuss von 15 Prozent drauflegen.

Der Nachteil einer Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Betriebsrente: Wird man berufsunfähig, ist die BU-Rente voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gesetzlich Versicherte müssen neben dem vollen Steuersatz daher auch Krankenkassenbeiträge abführen.

Auch bei der Riester-Rente ist es möglich, einen BU-Schutz als Zusatzbaustein zu vereinbaren. Es dürfen jedoch maximal 15 Prozent der Beiträge in die BU-Absicherung fließen – beim aktuellen Riester-Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich lässt sich so keine ausreichend hohe Rente absichern.

In der Praxis gibt es auch kaum Versicherer, die eine Kombination von Riester und Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.

1. Schicht (Rürup)

Eine BU kann ebenfalls mit einer Rürup-Rente kombiniert werden. Damit der Staat den Vertrag steuerlich fördert, dürfen die Beiträge für den BU-Schutz jedoch maximal 49 Prozent des gesamten Beitrags ausmachen. Der größere Teil muss in die Altersvorsorge fließen.

Die Rürup-Rente gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Schicht der Altersversorgung. Die Beiträge werden bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung vom Staat steuerlich gefördert. Im Jahr 2026 sind das 30.826 Euro für einen Single, verheiratete Paare können 61.652 Euro absetzen.

Ist die BU mit einer Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – gekoppelt, können Sie die Beiträge bis zu dieser Höhe als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Allerdings zählen beim Höchstbeitrag auch die Beiträge zur gesetzlichen Rente (GRV) oder einem Versorgungswerk mit – inklusive des Anteils von Ihrem Arbeitgeber.

Beispiel: Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer

Bruttoeinkommen (jährlich) 70.000,00 €
Beitragssatz – gesetzliche Rente 18,60 %
Rentenbeitrag – Arbeitnehmer 6.510,00 €
Rentenbeitrag – Arbeitgeber 6.510,00 €
Rentenbeitrag – gesamt 13.020,00 €
Höchstbetrag – 2026 30.826,00 €
Steuerlich noch abzugsfähig
für Rürup-Vertrag
17.806,00 €

Die Kombination aus BU-Versicherung und Rürup-Rente kann sich rein steuerlich für gut verdienende Angestellte und Selbstständige lohnen. Im Leistungsfall ist allerdings ein deutlich größerer Teil der Rente steuerpflichtig als bei einem eigenständigen Vertrag.

Wo trage ich die Beiträge bei der Steuererklärung ein?

Wo Sie die Beiträge bei der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, zu welcher Schicht Ihr BU-Vertrag gehört.

3. Schicht (private BU)

Die Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung der 3. Schicht tragen Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ als sonstige Vorsorgeaufwendungen ein. Für Angestellte mit Vollzeit-Job lohnt sich das jedoch meistens nicht – die Höchstbeträge sind in aller Regel bereits durch die Beiträge zur Krankenkasse ausgeschöpft.

2. Schicht (baV, Riester)

Die Beiträge zu einer BU, die mit einer Riester-Rente kombiniert ist, werden in der Anlage AV eingetragen. Ist der BU-Schutz mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gekoppelt, fließen die Beiträge in der Regel per Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente. Die Beiträge werden schon bei der Gehaltsabrechnung von der Steuer befreit. Sie müssen sie bei der Steuererklärung nicht gesondert angeben.

1. Schicht (Rürup)

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rente kombiniert, müssen Sie die gesamten Beiträge für BU und Rürup in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 8 als Beiträge zur Altersvorsorge eintragen (“Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”).

Berufs­unfähigkeits­versicherung und Steuern Test: Berufsunfähigkeit Zwischenbild

Wie wird eine BU-Rente besteuert?

Sollten Sie berufsunfähig werden und mindestens sechs Monate lang nicht mehr in Ihrem Job arbeiten können, zahlt der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente aus. Was für die Beitragszahlung gilt, gilt auch im Leistungsfall: Wie eine BU-Rente bei einer Berufsunfähigkeit steuerlich behandelt wird, richtet sich danach, in welcher Schicht der Vertrag abgeschlossen wurde.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels sind sorgfältig recherchiert. Da die steuerlichen Regeln aber vom Einzelfall abhängen, empfehlen wir Ihnen, sich bei konkreten Fragen an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe zu wenden.

3. Schicht (private BU)

Die Beiträge für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung werden steuerlich nicht gefördert. Im Gegenzug wird die Berufsunfähigkeitsrente aus einer solchen Police aber auch nur gering besteuert: Sie müssen nur einen kleinen Teil der Rente versteuern – den sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch der Ertragsanteil ist, richtet sich danach, wie lange die Rente gezahlt wird.

Werden Sie etwa mit 47 Jahren berufsunfähig und läuft die BU-Versicherung bis zum 67. Lebensjahr, wird die Rente maximal 20 Jahre fließen. Der Ertragsanteil für die Berufsunfähigkeitsrente beträgt daher 21 Prozent. Diesen Anteil müssen Sie als sonstiges Einkommen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, der Großteil der Rente bleibt steuerfrei.

Ertragsanteil einer BU-Rente nach Laufzeit

Laufzeit der Rente
(Jahre)
Ertragsanteil
(Prozent)
5 5
6 7
7 8
8 9
9 10
10 12
15 16
20 21
25 26
30 30
35 35
40 39
45 42

Quelle: EStDV, § 55.

Zudem gibt es bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag, der für jeden gilt. Im Jahr 2026 liegt der steuerliche Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Nur für den steuerpflichtigen Teil der BU-Rente, der darüber liegt, müssen Sie Steuern zahlen.

Beispiel: 1.500 € Rente, Laufzeit BU: bis 67 Jahre

Alter bei Eintritt der BU 57 Jahre
Maximale Laufzeit der Rente 10 Jahre
Ertragsanteil 12 %
steuerpflichtiger Anteil 180 € / Monat
2.160 € / Jahr
Grundfreibetrag 12.348 €
zu zahlende Steuer 0 €

Daher werden Sie beim Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente häufig gar keine Steuern zahlen müssen, sofern Sie keine weiteren Einnahmen wie etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen haben.

2. Schicht (baV, Riester)

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung als Teil einer betrieblichen Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, muss im Leistungsfall seine Berufsunfähigkeitsrente voll versteuern.

Da die Beiträge in der Ansparphase sozialversicherungsfrei waren, fallen auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Alte Verträge sind begünstigt

Haben Sie eine alte Direktversicherung, die vor 2005 abgeschlossen und pauschal besteuert wurde (§ 40 b EStG), gilt eine Sonderregelung. Solche Verträge werden wie eine private BU nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

Sollten Sie einen Riester-Vertrag mit einem BU-Zusatzbaustein abgeschlossen haben, ist auch eine Leistung daraus voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

1. Schicht (Rürup)

Wurde die BU mit einem Rürup-Vertrag gekoppelt, wird die Rente wie eine gesetzliche Altersrente nachgelagert besteuert. Im Jahr 2026 müssen Sie daher 84 Prozent der Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt bis 2058 jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte – dann wird die komplette Rente steuerpflichtig sein.

Entscheidend ist immer, in welchem Jahr die Rentenzahlung startet. Bei einem Beginn in 2031 wären beispielsweise 86,5 Prozent zu versteuern. Dieser Anteil bleibt über die gesamte Dauer der Rentenzahlung gleich.

Steuerpflichtiger Anteil einer BU (mit Rürup)

2026 84,0 %
2027 84,5 %
2028 85,0 %
2029 85,5 %
2030 86,0 %
2031 86,5 %
… …
2058 100 %

Daher ist bei der Kombination mit Rürup ein viel größerer Teil der Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Es kommt viel schneller dazu, dass der Grundfreibetrag überschritten wird und Sie Einkommensteuer zahlen müssen.

Das sollten Sie bedenken, falls Sie überlegen, den BU-Schutz mit einem Rürup-Vertrag zu kombinieren. Wir raten von solchen Kombiverträgen grundsätzlich ab.

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