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Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Flugverspätung Übersicht 2026 Finanzen Foto: Chalabala / Adobe Stock

Der beste Fluggastrechte-Dienstleister

Veröffentlicht:

Dem ein oder anderen ist es sicher schon widerfahren: Der Urlaub steht kurz vor der Tür, die Koffer sind vielleicht schon gepackt, die Vorfreude steigt – und dann verspätet sich plötzlich der Flug oder wird ganz annulliert. Das sorgt nicht nur für Stress und Frust, sondern möglicherweise auch für finanzielle Einbußen.

Ein kleiner Trost: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung, Betreuungsleistungen und eine Erstattung des Ticketpreises. Beim Eintreiben des Schadenersatzes können bestimmte Anbieter helfen.

Wir haben 10 Fluggastrechte-Dienstleister geprüft und zeigen, welche Anbieter aktuell die besten Leistungen und die fairste Provision bieten. Wie wir bewertet haben, erklären wir im Abschnitt »So haben wir bewertet«.

Kurzübersicht

Unser Favorit

Passengers Friend

Der Fluggastrechte-Dienstleister Passengers Friend überzeugt mit einer fairen Kostenstruktur, einem sehr guten Leistungsumfang und langjähriger Erfahrung.
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Passengersfriend Logo
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Viele Kontaktmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Weniger Kundenbewertungen als andere Anbieter

Passengers Friend konzentriert sich auf die Entschädigung bei Flugverspätungen und -annullierungen sowie die Erstattung von Nebenkosten, beispielsweise für Hotel oder Verpflegung. Der Anbieter lohnt sich für Passagiere, die möglichst Kosten sparen möchten und mehrere Kontaktmöglichkeiten bevorzugen.

Gute Kunden­bewertung

Ersatz-Pilot

Ersatz-Pilot schneidet bei den Kundenbewertungen sehr gut ab. Auch die Provision ist verhältnismäßig niedrig.
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Ersatzpilot Logo
  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Deckt keine Nebenkosten ab
  • Weniger Kontakt­möglich­keiten

Ersatz-Pilot ist ein Sofortentschädiger. Das heißt: Wenn Kunden Anspruch auf eine Entschädigung haben und Ersatz-Pilot Erfolgschancen bei der Airline sieht, erhalten Passagiere innerhalb weniger Tage ihr Geld ausgezahlt. Aus diesem Grund lohnt sich der Anbieter vor allem für diejenigen, die nicht lange warten möchten und nur die reine Entschädigung brauchen. Um Nebenkosten wie Hotel oder Verpflegung kümmert sich das Unternehmen nicht.

Günstiger Preis

SOS Flugverspätung

SOS Flugverspätung punktet mit seinem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und langjähriger Erfahrung.
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Sos Flugverspaetung Logo
  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Weniger Kundenbewertungen als andere Anbieter
  • Weniger Kontaktmöglichkeiten

SOS Flugverspätung kümmert sich wie Passengers Friend sowohl um die Entschädigung bei Flugverspätungen und -annullierungen als auch um die Erstattung von Nebenkosten wie Hotel und Verpflegung. Der Anbieter eignet sich für diejenigen, die Wert auf die niedrigsten Kosten legen und auch mit einer geringeren Anzahl an Kontaktmöglichkeiten zufrieden sind.

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Unser Favorit
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Passengers Friend
Gute Kunden­bewertung
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Ersatz-Pilot
Günstiger Preis
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SOS Flugverspätung
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Flightright Logo
Flightright
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Fairplane Logo
FairPlane
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Euflight Logo
EUflight
Fluggast­dienst­leister: Flug-Verspaetet.de De Logo
Flug-Verspaetet.de
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Airhelp Logo
AirHelp
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Aviclaim
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Euclaim Logo
EUclaim
Unser Favorit
Passengers Friend
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Passengersfriend Logo
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Viele Kontaktmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Weniger Kundenbewertungen als andere Anbieter
Gute Kunden­bewertung
Ersatz-Pilot
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  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Deckt keine Nebenkosten ab
  • Weniger Kontakt­möglich­keiten
Günstiger Preis
SOS Flugverspätung
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  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Weniger Kundenbewertungen als andere Anbieter
  • Weniger Kontaktmöglichkeiten
Flightright
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  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Deckt keine Nebenkosten ab
  • Breite Spanne bei der Provision
FairPlane
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Fairplane Logo
  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Vergleichsweise einge­schränkte Erreichbarkeit
EUflight
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  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Vergleichsweise hohe Gebühren
Flug-Verspaetet.de
Fluggast­dienst­leister: Flug-Verspaetet.de De Logo
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Viele Kontaktmöglichkeiten
  • Vergleichsweise hohe Gebühren
  • Storno­gebühr bei Auftrags­kündigung
AirHelp
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  • Langjährige Erfahrung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Vergleichsweise hohe Gebühren
Aviclaim
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  • Langjährige Erfahrung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Vergleichsweise hohe Gebühren
  • Vergleichsweise einge­schränkte Erreichbarkeit
EUclaim
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  • Langjährige Erfahrung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Vergleichsweise hohe Gebühren
  • Vergleichsweise einge­schränkte Erreichbarkeit
Sitz
Lüdinghausen
Pinneberg
Berlin
Berlin
Wien, Österreich
Hamburg
Amsterdam, Niederlande (gehört zur Firma Yource)
Berlin
Utrecht, Niederlande
Oberhausen
Gründung
2016
2017
2016
2010
2011
2015
2010
2013
2016
2007
Provision
25 Prozent
20 bis 29 Prozent
23,7 Prozent
23,8 bis 35,7 Prozent
24 bis 35 Prozent
33,32 Prozent
30 Prozent
35 Prozent
35 Prozent
31 Prozent plus 33 Euro Verwaltungsgebühr
Kosten bei 600 Euro Entschädigung
150 Euro
120 bis 174 Euro
142,20 Euro
142,80 bis 214,20 Euro
144 bis 210 Euro
199,92 Euro
180 Euro
210 Euro
210 Euro
219 Euro
Leistungsumfang
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Nur Entschädigung
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Nur Entschädigung
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Entschädigung und weitere Kosten (Hotel, Verpflegung etc.)
Rückwirkender Zeitraum
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
Provision gerichtlich
zzgl. 10 Prozent
keine
keine
zzgl. 14 Prozent
keine
keine
50 Prozent
zzgl. 15 Prozent
keine
keine
No-Win-No-Fee
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Stornogebühr bei Auftragskündigung nach 14 Tagen (35 Prozent der Entschädigung)
ja
ja
Ja
Bearbeitungsdauer (außergerichtlich)
innerhalb weniger Wochen
1 bis 3 Tage
2 bis 6 Wochen
keine Angabe
keine Angabe
innerhalb 24 Stunden
6 bis 12 Monate
3 bis 5 Wochen
bis zu 12 Wochen
6 bis 8 Monate
Bearbeitungsdauer (gerichtlich)
3 bis 24 Monate
keine Angabe
mehrere Monate
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
6 bis 12 Monate
4 bis 10 Monate
bis zu einem Jahr
6 bis 8 Monate
Bewertungen (Stand: 19. August 2026)
4,4 von 5 Sterne bei mehr als 200 Bewertungen
4,9 Sterne bei mehr als 3.400 Bewertungen
4,7 Sterne bei mehr als 160 Bewertungen
4,9 Sterne bei mehr als 34.000 Bewertungen
4,8 Sterne bei mehr als 4.000 Bewertungen
4,9 Sterne bei mehr als 450 Bewertungen
4,1 bei mehr als 170 Bewertungen
4,5 Sterne bei mehr als 240.000 Bewertungen
4,4 Sterne bei mehr als 1.900 Bewertungen
4,4 bei mehr als 7.000 Bewertungen
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail, Kontaktformular, Telefon
KI-Support, Kontaktformular
E-Mail, Telefon
E-Mail, KI-Support, Kontaktformular als Antragsstrecke
E-Mail, Kontaktformular
E-Mail, Kontaktformular
E-Mail, Live-Chat, WhatsApp, Telefon
E-Mail, KI-Support und Kontaktformular nach Login
Mail, Post
E-Mail, KI-Support
Erfolgsquote
keine Angabe
keine Angabe
99 Prozent
bis 99 Prozent
98,5 Prozent
keine Angabe
98 Prozent (bei Gerichtsfällen)
keine Angabe
97 Prozent
keine Angabe

Alle Infos zum Thema

Wann haben Flug­gäste Anspruch auf eine Ent­schädigung?

Fluggäste sind in vielen Fällen nicht schutzlos. Ob Reisende eine Entschädigung erhalten, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Dauer der Verspätung oder der Grund der Annullierung.

Grundsätzlich gilt: Anspruch auf Entschädigung besteht bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel oder bei einer kurzfristigen Flugannullierung. Es gibt aber Ausnahmen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder externer Streik.

EU-Fluggast­rechte­ver­ordnung im Überblick

Geregelt werden die Ansprüche in der EU-Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004. Die Verordnung umfasst

  • Flüge aller Fluggesellschaften, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, und
  • Flüge aus einem Drittstaat in die EU, sofern sie von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

Neben Ausgleichszahlungen sind auch Betreuungsleistungen, Mahlzeiten, Getränke oder Hotelübernachtungen inbegriffen.

Wer ist anspruchs­berechtigt?

Anspruch auf eine Entschädigung haben alle Fluggäste der betroffenen Airline mit einer bestätigten Buchung, die (je nach Ausgangssituation) rechtzeitig zum Check-in erschienen sind. Das gilt auch bei Pauschalreisen.

Was sind außer­gewöhnliche Umstände?

Es gibt aber Ausnahmen. Fluggesellschaften müssen keine Ausgleichszahlung leisten, wenn die Verspätung oder Annullierung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Extreme Wetterbedingungen
  • Naturkatastrophen
  • Politische Unruhen
  • Terrorwarnungen
  • Sperrungen des Luftraums
  • Notlandungen (zum Beispiel bei medizinischen Notfällen)
  • Gegebenenfalls Streik

Besonderheit bei Streik

Lange galt jeder Streik als außergewöhnlicher Umstand, der Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreit hat. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2018 ist das aber anders. Wenn die Airline für den Streik verantwortlich ist und Gegenmaßnahmen hätte ergreifen können, haben Gäste dennoch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Anders sieht es in der Regel aus, wenn die Fluggesellschaft aufgrund eines externen Streiks nicht fliegen kann.

Entschädigung bei Flug­verspätungen & Flug­annullierungen

Nicht jede Verspätung führt automatisch zu einer Ausgleichszahlung. Fluggesellschaften haben in dem Bereich etwas Spielraum.

Was gilt bei Flug­verspätungen?

Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Das heißt, wenn Sie eigentlich um 15 Uhr auf Mallorca hätten landen sollen und es stattdessen 19 Uhr wird, können Sie Ansprüche geltend machen.

Die Kosten für Betreuungsleistungen wie Essen und Trinken oder eine Hotelübernachtung lassen sich in der Regel ebenfalls einreichen.

Bei Betreuungsleistungen gilt:

VerspätungFlugstreckeBetreuungsleistung
Mindestens 2 Stunden Wartezeitbei Flügen bis 1.500 KilometernEssen, Trinken, kostenlose Telefonate
Mindestens 3 Stunden Wartezeitbei Flügen über 1.500 Kilometern innerhalb des Europä­ischen Wirtschafts­raums (EWR)Essen, Trinken, kostenlose Telefonate
Mindestens 3 Stunden Wartezeitbei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb des EWREssen, Trinken, kostenlose Telefonate
Mindestens 4 Stunden Wartezeitbei allen anderen Flügen über 3.500 KilometernEssen, Trinken, kostenlose Telefonate
Flug am nächsten TagIrrelevantKostenlose Hotelunter­bringung und Transfer
Quelle: Europäisches Verbraucher­zentrum Deutschland (Stand: August 2026)

Was gilt bei Flugan­nullierungen?

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn der ursprünglich geplante Flug nicht durchgeführt werden kann und Passagiere auf einen anderen Flug umgebucht werden müssen oder die Reise vollständig entfällt.

Unabhängig von der Entschädigung haben Fluggäste die Möglichkeit

  • die Erstattung des Ticketpreises zu fordern,
  • den Flug auf einen späteren Wunschtermin umzubuchen (sofern Plätze verfügbar sind) oder
  • eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu fordern.

Um zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen bestimmte Zeiten eingehalten werden:

FlugabsageErsatzflugAnspruch
Mehr als 14 Tage vorherIrrelevantNein
7 bis 13 Tage vorherErsatzflug fliegt höchstens 2 Stunden früher und kommt maximal 4 Stunden später anNein
7 bis 13 Tage vorherErsatzflug fliegt mehr als 2 Stunden früher und kommt mehr als 4 Stunden später anJa
Weniger als 7 Tage vorherErsatzflug fliegt höchstens 1 Stunde früher und kommt maximal 2 Stunden später anNein
Weniger als 7 Tage vorherErsatzflug fliegt mehr als 1 Stunde früher und kommt mehr als 2 Stunden später anJa
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (Stand: August 2026)

Das gilt bei Nicht­beförderung?

Manche Airlines überbuchen ihre Flüge. Das heißt: Sitzplätze werden doppelt vergeben. Damit will die Fluggesellschaft vermeiden, dass Plätze leer bleiben, falls Gäste nicht zum Gate erscheinen. Das ist moralisch fragwürdig, aber rechtens. Daher ist es wichtig, möglichst früh den Check-in durchzuführen – am besten digital und nicht erst vor Ort am Flughafen. So erhöhen Sie die Sicherheit, den Platz auch zu bekommen.

Kommt es zu einer Überbuchung, wird die Airline zuerst nach Freiwilligen suchen, die auf ihren Platz verzichten. Daher unterscheidet man zwischen einer freiwilligen Nichtbeförderung und einer unfreiwilligen Nichtbeförderung.

  • Freiwillige Nichtbeförderung: Wer freiwillig auf seinen Platz verzichtet, kann einen anderen Flug zu vergleichbaren Bedingungen, eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung oder bei Flugverzicht eine Rückerstattung des Tickets verlangen.
  • Unfreiwillige Nichtbeförderung: Wenn sich niemand meldet, entscheidet die Airline. Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung und Betreuungsleistungen, bis der nächste Flug möglich ist.

Wie hoch ist die Ent­schädigung bei Flug­ausfall?

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich sowohl bei Flugverspätungen als auch bei -annullierungen nach der Flugstrecke:

  • Flüge bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Passagier
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: 400 Euro pro Passagier
  • Flüge über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Passagier

Ein Beispiel: Ein Paar möchte nach New York City fliegen, ist schon eingecheckt und kurz davor, zum Flughafen zu fahren. Einen Tag vor Reisebeginn erhalten sie allerdings eine E-Mail, dass aufgrund eines vermeidbaren internen Streiks (= gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand) der Flug annulliert werden muss. Da New York City über 6.000 Kilometer entfernt ist, hat das Paar Anspruch auf 1.200 Euro Entschädigung (600 Euro pro Person).

So fordern Sie Ihre Ent­schädigung ein

Manchmal braucht man einen langen Atem, wenn es um die Entschädigung bei Flugausfällen geht. Wichtig ist, möglichst viele Beweise zu sammeln und die Unterlagen aufzubewahren. Dazu zählen:

  • Bordkarten
  • Buchungsbestätigung
  • Bestätigung der Verspätung oder Annullierung (am besten per Mail plus Screenshots im Airline-Account)
  • Belege über zusätzliche Ausgaben
  • Alle weiteren Mitteilungen der Fluggesellschaft zum Geschehen

Der erste Schritt ist eine schriftliche Forderung an die Airline. Darin sollten unter anderem die Flugnummer, das Reisedatum, die entstandene Verspätung sowie gegebenenfalls die gewünschte Entschädigung stehen. Fluggesellschaften haben dafür in der Regel eigene Formulare.

Nach Eingang des Formulars kann es dauern, bis eine Rückmeldung kommt. Manche Airlines lehnen Ansprüche auch erst einmal ab (teils mit falschen Begründungen). Das kann an Fehlern im System liegen. Davon sollten Sie sich nicht abschrecken lassen und Widerspruch einreichen – sofern Ihr Anspruch berechtigt ist.

Wichtig: Sie haben in Deutschland in der Regel drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung zu verlangen. Danach verfällt der Anspruch.

Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?

Wenn die Airline den Anspruch vehement ablehnt oder gar nicht reagiert, sind Reisende nicht machtlos. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentrale
  • Einschalten einer Schlichtungsstelle (beispielsweise die Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz (BfJ))
  • Unterstützung durch einen spezialisierten Fluggastrechte-Dienstleister
  • Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche als letzter Ausweg

Vor allem bei höheren Entschädigungen kann es sich lohnen, hartnäckig zu bleiben.

Wichtig: Wenn kein außerordentlicher Umstand besteht, haben Sie gute Chancen, dass die Airline direkt auf Ihre Ansprüche reagiert. Daher sollten Sie immer versuchen, zuerst selbst den Antrag zu stellen. Denn wenn Sie einen Fluggastrechte-Dienstleister beauftragen, treten Sie die Forderung ab. Sie können dann nicht mehr selbst verhandeln.

Unsere Empfehlungen

Unser Favorit

Passengers Friend

Der Fluggastrechte-Dienstleister Passengers Friend überzeugt mit einer fairen Kostenstruktur, einem sehr guten Leistungsumfang und langjähriger Erfahrung.
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Passengersfriend Logo
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Viele Kontaktmöglichkeiten
  • Langjährige Erfahrung
  • Weniger Kundenbewertungen als andere Anbieter

Passengers Friend wurde 2016 von Peter Finke und Johannes Gricenko gegründet und hat seinen Sitz in Lüdinghausen (Nordrhein-Westfalen). Das Unternehmen kümmert sich nicht nur um die Entschädigung, die Passagieren nach einer Flugverspätung oder -annullierung zusteht, sondern auch um anfallende Nebenkosten (zum Beispiel für Hotel und Verpflegung) sowie Gerichtskosten, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Kosten

Für diesen Service verlangt der Anbieter eine Provision. Diese ist mit 25 Prozent niedriger als bei vielen anderen Anbietern in unserem Vergleich. Das kann sich sehen lassen. Wer beispielsweise Anspruch auf 600 Euro Entschädigung hat, zahlt nur 150 Euro an Passengers Friend.

Kundenerfahrungen

Kunden scheinen mit dem Fluggastrechte-Dienstleister überwiegend zufrieden zu sein. Der Anbieter erreicht auf Google 4,4 von 5 Sternen bei mehr als 200 Bewertungen (Stand: 19. August 2026). Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist die Anzahl der Rezensionen allerdings sehr gering.

Viele Kunden loben, dass ihre Ansprüche erfolgreich durchgesetzt wurden, es teils jedoch zu langen Wartezeiten kam. Das kann allerdings auch mit der Reaktionsgeschwindigkeit der Airline zusammenhängen. Passengers Friend reagiert zuverlässig auf Lob und Kritik.

Erreichbarkeit

Passengers Friend ist per E-Mail, Kontaktformular und Telefon zu erreichen. Die Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr und Freitag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Gute Kunden­bewertung

Ersatz-Pilot

Ersatz-Pilot schneidet bei den Kundenbewertungen sehr gut ab. Auch die Provision ist verhältnismäßig niedrig.
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Ersatzpilot Logo
  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Deckt keine Nebenkosten ab
  • Weniger Kontakt­möglich­keiten

Ersatz-Pilot wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in Pinneberg. Anders als Passengers Friend und SOS Flugverspätung kümmert sich das Unternehmen nur um die Entschädigung, die Passagieren nach einer Flugverspätung oder -annullierung zusteht. Zusätzlich entstandene Nebenkosten werden nicht berücksichtigt.

Der Vorteil bei Sofortentschädigern: Sie erhalten das Geld innerhalb von 1 bis 3 Tagen – sofern Sie Anspruch auf Entschädigung haben und der Dienstleister Erfolgschancen bei der Airline sieht.

Kosten

Für diesen Service verlangt der Anbieter eine Provision. Diese bewegt sich mit 20 bis 29 Prozent im Vergleich zu anderen Anbietern je nach Höhe im Mittelfeld. Wer beispielsweise Anspruch auf 600 Euro Entschädigung hat, zahlt zwischen 120 und 174 Euro an SOS Flugverspätung. Wie hoch die Provision ausfällt, hängt von der Länge und dem Alter der betroffenen Flüge pro Person ab.

Kundenerfahrungen

Ersatz-Pilot erreicht auf Trustpilot 4,9 von 5 Sternen bei mehr als 3.400 Bewertungen (Stand: 19. August 2026). Kunden loben den schnellen und einfachen Service, die seriöse Abwicklung und den transparenten Ablauf.

Es gibt aber auch kritische Stimmen. Manche beklagen, dass der Kundensupport nachgelassen hat und sie trotz Zusage keine Entschädigung erhalten haben. Ersatz-Pilot antwortet auf Kritik schnell und versucht, Lösungen zu finden.

Erreichbarkeit

Ersatz-Pilot ist per KI-Support und Kontaktformular zu erreichen. Servicezeiten sind keine angegeben.

Günstiger Preis

SOS Flugverspätung

SOS Flugverspätung punktet mit seinem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und langjähriger Erfahrung.
Fluggast­dienst­leister: Welcher Anbieter passt zu Ihrem Fall? Test: Sos Flugverspaetung Logo
  • Sehr gute Kundenbewertungen
  • Hohe Rückerstattung
  • No-Win-No-Fee-Garantie
  • Langjährige Erfahrung
  • Weniger Kundenbewertungen als andere Anbieter
  • Weniger Kontaktmöglichkeiten

SOS Flugverspätung wurde 2016 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Das Unternehmen kümmert sich nicht nur um die Entschädigung, die Passagieren nach einer Flugverspätung oder -annullierung zusteht, sondern auch um anfallende Nebenkosten (zum Beispiel für Hotel und Verpflegung) sowie Gerichtskosten, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Kosten

Für diesen Service verlangt der Anbieter eine Provision. Diese ist mit 23,7 Prozent niedriger als bei vielen anderen Anbietern in unserem Vergleich. Das kann sich sehen lassen. Wer beispielsweise Anspruch auf 600 Euro Entschädigung hat, zahlt nur 142,20 Euro an SOS Flugverspätung.

Kundenerfahrungen

SOS Flugverspätung erreicht auf Trustpilot 4,7 von 5 Sternen bei mehr als 160 Bewertungen (Stand: 19. August 2026). Das ist im Vergleich zu anderen Anbietern wenig. Allerdings kann das Unternehmen auf Google 4,9 von 5 Sternen bei mehr als 650 Bewertungen vorweisen.

Kunden loben, dass ihre Ansprüche erfolgreich durchgesetzt wurden und ihnen der Dienstleister regelmäßig und transparent Updates zum Stand der Bearbeitung geschickt hat. Auch die Kommunikation bezeichnen einige als »sehr gut«.

Das scheint jedoch nicht bei allen der Fall zu sein. Andere kritisieren, dass das Unternehmen schlecht erreichbar und unzuverlässig sei. SOS Flugverspätung reagiert weder auf Lob noch auf Kritik.

Erreichbarkeit

Ersatz-Pilot ist per E-Mail und Telefon zu erreichen. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17:30 Uhr.

Was gibt es sonst noch?

Flightright

Flightright ist einer der ältesten Anbieter (Gründungsjahr 2010) und bei vielen durch Social Media bekannt. Das Unternehmen punktet durch seine langjährige Erfahrung und sehr gute Kundenbewertungen. Allerdings konzentriert sich Flightright nur auf die reine Entschädigung. Nebenkosten werden nicht abgedeckt. Abzüge gibt es außerdem für die breite und intransparente Kostenspanne von 23,8 bis 35,7 Prozent. Es wird nicht erläutert, wonach sich die Höhe der Provision richtet. Hinzu kommen 16,66 Prozent Gebühr (inklusive Mehrwertsteuer) im Falle eines Gerichtsprozesses.

FairPlane

Fairplane wurde 2011 gegründet und ist ebenfalls sehr gut bewertet. Positiv am Anbieter ist, dass er sich neben der Entschädigung um Nebenkosten kümmert und viel Erfahrung mitbringt. Allerdings ist auch hier die Spanne der Provision mit 24 bis 35 Prozent sehr groß. Das Unternehmen erklärt auf der Website, dass die Provision aus einem Bearbeitungsanteil von 6 Prozent und einem variablen Risikoanteil besteht. Der Risikoanteil richtet sich nach der Fluglinie und Risikoeinschätzung.

EUflight

EUflight ist seit 2015 auf dem Markt und leistet als Sofortentschädiger innerhalb von 24 Stunden. Sofern Kunden entschädigungsberechtigt sind und der Anbieter Erfolgschancen bei der Airline sieht, gibt es keine mehrwöchige oder -monatige Wartezeit. Das ist zwar von Vorteil, wenn man nicht lange warten möchte – hat jedoch seinen Preis. Die Provision ist bei EUflight mit 33,32 Prozent verhältnismäßig hoch.

So haben wir bewertet

Für die Untersuchung der besten Fluggastrechte-Dienstleister vergleichen wir Anbieter, die Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggast­rechte­verordnung für Kunden durchsetzen. Für 10 Fluggast­rechte-Dienstleister untersuchen und gewichten wir insgesamt 13 Kriterien, aufgeteilt in vier Kategorien. Drei Anbieter empfehlen wir.

Folgende Kategorien und Kriterien haben wir in unserem Vergleich berücksichtigt:

Bei den Kosten prüfen wir, wie viel von einer Beispielentschädigung von 600 Euro nach Abzug der Provision beim Kunden ankommt (50 Prozent Gewicht).

Beim Leistungsumfang prüfen wir unter anderem, ob der Dienstleister auch Nebenkosten wie Hotel oder Verpflegung übernimmt, rechtliche Schritte inklusive Kostenrisiko abdeckt und eine Sofortauszahlung anbietet (25 Prozent).

Bei den Kundenbewertungen betrachten wir sowohl die Sternebewertungen als auch die Anzahl der Bewertungen bei Trustpilot (15 Prozent).

Bei der Erreichbarkeit prüfen wir, über welche Kanäle der Kundenservice erreichbar ist (10 Prozent).

Mehr Schutz beim Reisen

Die wichtigsten Fragen


Welcher ist der beste Fluggastrechte-Dienstleister?

In unserem Vergleich schneidet Passengers Friend am besten ab. Insgesamt kommt es jedoch darauf an, ob Sie nur eine reine Entschädigung benötigen oder auch Nebenkosten einfordern möchten. Außerdem unterscheidet sich die Prozessdauer. Bei Inkassodienstleistern kann sich die Rückerstattung mehrere Wochen bis Monate ziehen, dafür ist die Provision meist günstiger. Sofortentschädiger sind teurer, schicken Ihnen Ihr Geld (bei einem berechtigten Anspruch) aber innerhalb weniger Tage.

Ab wann hat man Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Passagiere ihr Reiseziel mindestens drei Stunden später als geplant erreichen und die Verspätung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.

Wie viel Geld bekommt man bei einer Flugverspätung zurück?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung zum Zielort ab. Bis 1.500 Kilometer sind es 250 Euro, zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro und bei mehr als 3.500 Kilometern 600 Euro pro Person.

Lohnt es sich, einen Fluggastrechte-Dienstleister zu beauftragen, oder sollte man selbst klagen?

Bei einem klaren Anspruch lohnt es sich, die Entschädigung selbst zu beantragen. Das ist kostenlos, da keine Erfolgsprovision anfällt. Ist der Fall aber kompliziert oder hat die Airline den Antrag bereits unberechtigt abgelehnt, kann der Weg zum Fluggastrechte-Dienstleister sinnvoll sein. Sie kümmern sich auch um einen möglichen Gerichtsprozess.

Was bedeutet No-Win-No-Fee bei Fluggastrechte-Dienstleistern?

No-Win-No-Fee (zu Deutsch: Kein-Gewinn-Keine-Gebühr) bedeutet, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn der Dienstleister keinen Erfolg hat. Die Provision wird nur fällig, wenn Sie durch den Anbieter von der Airline entschädigt werden.

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