Die Schadenfreiheitsklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags. Je höher sie ist, desto niedriger der Beitrag. Um aufzusteigen, gibt es aber eine bestimmte Voraussetzung: Das Fahrzeug muss auf die Person versichert sein. Junge Fahrer oder Fahrer, die erst später im Leben ihr erstes Auto kaufen, starten niedrig und zahlen oft deutlich mehr. Doch es gibt eine Lösung: die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Warum sich das lohnt und wie die Übertragung funktioniert, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schadenfreiheitsklasse steht für die unfallfreien Jahre eines Autofahrers: Je höher sie ist, desto besser. Dadurch reduziert sich der Kfz-Versicherungsbeitrag.
- Wenn jemand seinen Führerschein abgibt, einen Zweitwagen abmeldet oder verstirbt, verfällt die Schadenfreiheitsklasse nicht sofort. Sie kann auf eine andere Person in der Familie übertragen werden.
- Die Fristen dafür variieren. Bei manchen Versicherungen muss die Übertragung innerhalb von zwölf Monaten geschehen. Es gibt aber auch Anbieter, die bis zu zehn Jahre akzeptieren.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse wird oft SFK oder SF-Klasse genannt und steht für die Anzahl der Jahre, in denen eine Person unfallfrei mit dem eigenen Auto gefahren ist. Fahranfänger starten meist in der Klasse 0 oder 1/2, wenn sie den Führerschein mit 17 Jahren gemacht und am begleiteten Fahren teilgenommen haben.
Je länger man ohne Unfall fährt, desto mehr schadenfreie Jahre kommen dazu und desto besser wird die Einstufung. Eine höhere SFK bedeutet also niedrigere Beiträge bei der Kfz-Versicherung. Nach einem Unfall kann man dagegen zurückgestuft werden, was die Prämie wieder erhöht.
Wichtig: Schadenfreiheitsklassen gibt es nur bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko, nicht bei der Teilkasko. Beide Versicherungsarten führen eigene SFKs, die unabhängig voneinander laufen können. Der Rabatt fällt bei Vollkasko oft etwas geringer aus, weil dort das Risiko höher bewertet wird.
In welchen Fällen kann man die Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Wer seine Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person in der Familie überträgt, muss wissen: Die Entscheidung ist endgültig. Die SF-Klasse kann nicht mehr zurückgeholt werden. Daher sind diese drei Szenarien bei der Übertragung gängig:
- Die Großeltern wollen nicht mehr Autofahren und geben ihren Führerschein ab.
- Jemand benötigt keinen Zweitwagen mehr.
- Eine Person in der Familie verstirbt.
Die Schadenfreiheitsklasse kann nur innerhalb der Familie übertragen werden, meist unter engen Verwandten – also Kindern, Eltern, Großeltern oder Ehepartnern. Manche Versicherungen sehen das nicht so streng und akzeptieren auch die Übertragung zwischen entfernteren Verwandten.
Wichtig ist, dass der Empfänger seinen Führerschein bereits besitzt und nachweislich Fahrerfahrung mitbringt. Für komplette Fahranfänger lohnt es sich vorwiegend nicht. Schließlich lassen sich nur so viele Jahre übertragen, wie die Person selbst ihren Führerschein bereits hat und unfallfrei gefahren ist.
Zur Veranschaulichung haben wir uns drei Fallbeispiele überlegt.
Beispiel 1: Der Opa gibt den Führerschein ab
Der 80-jährige Opa ist 35 Jahre lang unfallfrei gefahren und möchte seinen Führerschein abgeben. Davon soll seine 22-jährige Enkeltochter profitieren. Sie hat ihren Führerschein mit 17 gemacht und am begleiteten Fahren teilgenommen. Statt eines eigenen Autos hat sie bisher Carsharing genutzt und fünf Jahre Fahrpraxis gesammelt. Die vollen 35 Jahre ihres Opas kann sie zwar nicht übernehmen. Die Versicherung stuft sie aber durch die SFK-Übertragung direkt in Klasse fünf ein.
Beispiel 2: Die Mutter meldet den Zweitwagen ab
Die 62-jährige Mutter mit SFK 23 hat zwei Autos. Eines davon nutzt schon seit Jahren ihr 30-jähriger Sohn. Da sie das Fahrzeug in Zukunft nicht mehr benötigt, soll er es übernehmen. Damit er weniger bezahlen muss, überträgt sie die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens auf ihn. Da er seinen Führerschein mit 18 Jahren gemacht hat und seitdem unfallfrei gefahren ist, werden ihm zwölf Jahre gutgeschrieben. Er startet in SFK 12.
Beispiel 3: Die Tante verstirbt
Die 70-jährige Tante mit SF-Klasse 25 ist überraschend verstorben. Zwei Jahre später möchte sich ihre 26-jährige Nichte ein Auto kaufen. Sie hat zwar schon seit neun Jahren den Führerschein, allerdings war noch kein Auto auf sie angemeldet. Der Beitrag wäre daher teuer. Da die Versicherung der Tante die Schadenfreiheitsklasse zehn Jahre lang speichert und den Verwandtschaftsgrad akzeptiert, kann die Nichte mit Nachweis bis zu neun schadenfreie Jahre übernehmen.
Hinweis: Ob eine Versicherung die Übertragung akzeptiert, entscheidet am Ende immer der Anbieter.
Wie fordert man die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse an?
Um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, muss man einen Antrag bei der Kfz-Versicherung stellen. Nur dort lässt sich die Übernahme beantragen. Dafür gibt es meist vorgefertigte Formulare.
So viel lässt sich mit einer guten Schadenfreiheitsklasse sparen
Doch wie viel bringt eine höhere Schadenfreiheitsklasse nun im Endeffekt? Schauen wir auf unser drittes Beispiel. Die 26-jährige Nichte hat noch nie ein Auto versichert. Da sie ihren Führerschein schon länger als drei Jahre besitzt, stuft sie die Versicherung aus Kulanz in der SF-Klasse 1/2 ein. Das günstigste Angebot läge dann bei einem VW Golf bei 951,18 Euro pro Jahr. In der SF-Klasse 9 hingegen müsste sie nur 632,40 Euro bezahlen – ein Ersparnis von rund 318 Euro.
Wichtig: Auch hierbei handelt es sich um ein Beispiel. Die Ergebnisse können je nach individueller Situation variieren.
Verfallsdatum der Schadenfreiheitsklasse beachten
Die Schadenfreiheitsklasse kann nach einiger Zeit verfallen. Die Fristen hängen von der Versicherung ab und stehen in der Regel in den Vertragsunterlagen. Bei manchen Versicherungen muss die SF-Klasse innerhalb von sechs bis zwölf Monaten übertragen werden, andere sind kulanter und akzeptieren bis zu sieben oder zehn Jahre. Wer unsicher ist, sollte beim jeweiligen Anbieter persönlich nachfragen.
Fehler bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse vermeiden
Grundsätzlich ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nicht schwer. Es gibt aber ein paar Dinge, die beachtet werden sollten – um Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden:
- Feste Entscheidung treffen: Dem bisherigen Inhaber muss bewusst sein, dass er die Schadenfreiheitsklasse nach der Übertragung nicht mehr zurückfordern kann. Die Entscheidung sollte also gut durchdacht sein.
- Dokumente bereithalten: Damit alles korrekt übertragen wird, benötigt der Versicherer einige Unterlagen, zum Beispiel das Einverständnis des Inhabers, einen Nachweis der bisherigen Versicherung sowie Fahrzeugdaten. Die Schadenfreiheitsklasse muss offiziell von der Versicherung bestätigt werden.
- Formulare richtig ausfüllen: Tippfehler und Zahlendreher können den Prozess verlangsamen und verkomplizieren. Daher ist es wichtig, auf richtige Angaben zu achten.
- Fristen beachten: Die Schadenfreiheitsklasse lässt sich nur innerhalb bestimmter Fristen übertragen. Die Informationen dazu stehen in der Regel in den Vertragsunterlagen.
Fazit: Darum lohnt es sich, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen
Mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse profitieren Autofahrer von niedrigeren Kfz-Versicherungsbeiträgen. Junge Menschen, die schon länger Autofahren, aber noch kein eigenes Auto angemeldet haben, werden häufig schlechter eingestuft. Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kann Abhilfe schaffen. Sie lohnt sich, da der Versicherte mit verhältnismäßig geringem Aufwand viel Geld sparen kann. Wichtig ist allerdings, dass dem vorherigen Inhaber bewusst ist, dass sich die Schadenfreiheitsklasse nach der Übertragung nicht mehr zurückholen lässt.
















