FinanzenPrepaid-Nummer portieren

100 % unabhängig dank Ihres Klicks

Wenn Sie einen Vertrag über einen Link, der mit einem markiert ist, abschließen, erhalten wir eine kleine Provision. So können wir Ihnen weiterhin kostenlos unab­hän­gige, fundierte Finanz- und Versicherungs­vergleiche anbieten. Provisionen haben keinen Einfluss auf die Auswahl der Produkte oder Tarife, ihre Bewertung oder ihre Platzierung in unseren Empfehlungen.

Mehr dazu

Prepaid-Nummer mitnehmen: So gelingt die Portierung Test: Prepaid Nummer Mitnehmen Finanzen Foto: Drobot Dean / Adobe Stock

Prepaid-Nummer mitnehmen: So gelingt die Por­tierung

Veröffentlicht:

Viele schrecken vor einem Anbieterwechsel zurück, weil sie ihre gewohnte Telefonnummer nicht verlieren wollen. Diese Sorge ist unbegründet: Die Portierung ist ein Standardprozess, den die Provider täglich abwickeln. Wer ein paar Punkte beachtet, kann seine Nummer in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen beim neuen Anbieter nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine Prepaid-Nummer mitnehmen möchte, kann das seit Dezember 2021 kostenlos tun.
  • Wer aus einem Prepaid-Tarif wechselt, muss eine sogenannte Verzichtserklärung beim alten Anbieter einreichen. Sie ersetzt die klassische Kündigung.
  • Name, Geburtsdatum und Adresse müssen beim alten und neuen Anbieter exakt übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen können die Portierung scheitern lassen.
  • Selbst eingezahltes Restguthaben auf der alten Prepaid-Karte muss der Anbieter auszahlen.

Prepaid-Nummer mitnehmen: Was bedeutet es, was kostet es?

Wer seine Prepaid-Nummer behalten will, nutzt die sogenannte Rufnummernmitnahme – auch Portierung oder im Fachjargon Mobile Number Portability (MNP) genannt. Das bedeutet, dass Sie beim Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter Ihre bisherige Handynummer behalten. Die Vorwahl bleibt ebenfalls erhalten, auch wenn Sie in ein anderes Netz wechseln. Wichtig: Die Portierung funktioniert nur zwischen deutschen Mobilfunkanbietern. Wer mit einer ausländischen SIM-Karte nach Deutschland kommt, kann diese Nummer nicht zu einem deutschen Anbieter mitnehmen.

Rufnummern­mitnahme immer kostenlos

Das Recht auf Rufnummernmitnahme ist in § 59 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Portierung für Verbraucher komplett kostenlos. Früher verlangten Anbieter dafür bis zu 30 Euro. Diese Zeiten sind vorbei. Das gilt für Festnetz und Mobilfunk, für Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen.

Viele Prepaid-Anbieter belohnen die Mitnahme einer bestehenden Nummer sogar mit einem Wechselbonus. In der Regel sind das 10 Euro, die als Guthaben gutgeschrieben werden. Manche Anbieter sind auch großzügiger. Zusammen mit dem Startguthaben eines neuen Prepaid-Starter-Sets rechnet sich der Wechsel so oft vom ersten Tag an.

Besonderheit bei Prepaid: Verzichts­erklärung statt Kün­digung

Bei der Portierung aus einem Laufzeitvertrag ist die Sache vergleichsweise einfach: Man kündigt den alten Vertrag und gibt die Nummer zur Portierung frei. Der neue Anbieter kümmert sich um den Rest. Wer hingegen eine Prepaid-Nummer mitnehmen möchte, muss einen zusätzlichen Schritt beachten: Statt einer klassischen Kündigung braucht man eine sogenannte Verzichtserklärung. Diese ist auch dann nötig, wenn Sie von einem Prepaid-Tarif zu einem Laufzeitvertrag (Postpaid-Tarif) wechseln möchten. Der Ablauf ist in beiden Fällen identisch.

Warum eine Verzichtserklärung?

Ein Prepaid-Tarif hat keine feste Laufzeit und keine Grundgebühr im klassischen Sinne. Theoretisch könnte man die SIM-Karte einfach in die Schublade legen, ohne dass Kosten entstehen. Deshalb gibt es auch keine Kündigung im herkömmlichen Sinn. Stattdessen erklärt man mit der Verzichtserklärung, dass man auf die weitere Nutzung des Prepaid-Tarifs verzichtet und die Rufnummer für die Portierung freigeben möchte.

Was gehört in die Verzichts­erklärung?

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Damit der alte Anbieter das Anliegen aber zügig bearbeiten kann, sollte die Erklärung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift, die zu portierende Mobilfunknummer, gegebenenfalls die Kundennummer sowie den Wunsch, die Nummer zur Portierung freizugeben. Viele Anbieter stellen eigene Formulare bereit. Vodafone etwa bietet die Freigabe über das Kundenportal »Mein Vodafone« an. Auch bei Aldi Talk lässt sich die Rufnummernmitnahme über das Kundenportal beauftragen.

Fristen beachten

Sobald die Verzichtserklärung beim alten Anbieter eingegangen ist und die Nummer freigegeben wurde, haben Sie 30 Tage Zeit, die Portierung beim neuen Anbieter zu beantragen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, können Sie allerdings jederzeit erneut eine Freigabe beantragen.

Schritt für Schritt: So nehmen Sie Ihre Prepaid-Nummer mit

Die Rufnummernmitnahme ist einfacher, als viele denken. Mit den folgenden Schritten behalten Sie Ihre Prepaid-Nummer beim Anbieterwechsel.

1. Daten beim alten Anbieter prüfen

Loggen Sie sich in das Kundenportal Ihres bisherigen Anbieters ein und kontrollieren Sie Ihre persönlichen Daten. Name, Adresse und Geburtsdatum müssen exakt mit den Angaben beim neuen Anbieter übereinstimmen. Selbst kleine Abweichungen können die Portierung scheitern lassen.

2. Verzichtserklärung einreichen

Reichen Sie beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung ein, um Ihre Nummer freizugeben. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Tipp: Fordern Sie dabei direkt die Auszahlung Ihres Restguthabens an.

3. Neuen Tarif bestellen

Bestellen Sie beim neuen Anbieter ein Prepaid-Starter-Set und wählen Sie, falls möglich, direkt die Option „Rufnummer mitnehmen“.

4. SIM-Karte aktivieren

Aktivieren Sie Ihre neue SIM- oder eSIM-Karte per Ausweisprüfung, Video-Ident oder Post-Ident. Bei manchen Discounter-Prepaid-Anbietern wie Aldi Talk erfolgt die Portierung erst nachträglich: Sie erhalten zunächst eine vorläufige Nummer und beantragen die Mitnahme erst nach der Aktivierung.

5. Portierung beauftragen

Beantragen Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Dieser übernimmt in der Regel die weitere Abstimmung mit Ihrem bisherigen Anbieter.

6. Umschaltung abwarten

Die Portierung dauert meist sieben bis zehn Werktage und erfolgt in der Regel nachts. Ihre alte SIM-Karte können Sie bis dahin normal weiternutzen. Gut zu wissen: Die Unterbrechung darf gesetzlich höchstens einen Arbeitstag dauern. In der Praxis merken viele Nutzer davon kaum etwas.

7. Neue Nummer aktiv nutzen

Nach der Umschaltung wird Ihre alte SIM-Karte automatisch deaktiviert. Zurückschicken müssen Sie sie nicht. Ihre gewohnte Nummer ist dann auf der neuen SIM oder eSIM aktiv.

Restguthaben und Ihre Rechte bei Problemen

Wer seine Prepaid-Karte aufgibt, um die Nummer mitzunehmen, lässt manchmal Guthaben zurück. Das muss nicht sein: Nach § 64 Absatz 4 TKG haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung Ihres selbst eingezahlten Restguthabens. Der Anspruch verjährt erst drei Jahre nach Einzahlung. Wichtig: Das gilt nur für Guthaben, das Sie selbst aufgeladen haben, und nicht für Startguthaben oder Bonusguthaben, das der Anbieter von sich aus bereitgestellt hat.

Restgut­haben wird ausgezahlt

Um die Auszahlung zu erhalten, müssen Sie aktiv werden. Das Guthaben wird nicht automatisch erstattet. Teilen Sie Ihrem alten Anbieter Ihre Bankverbindung mit und fordern Sie die Auszahlung an. Am besten machen Sie das gleich zusammen mit der Verzichtserklärung. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Übrigens: Den aktuellen Kontostand Ihrer Prepaid-Karte können Sie bei den meisten Anbietern über den Code *100# abfragen.

Wenn etwas schiefgeht

Scheitert die Portierung am Datenabgleich, informiert Sie der neue Anbieter. Sie können die Daten dann korrigieren lassen und es erneut versuchen. Kommt es bei der Portierung zu einer Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Arbeitstag, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung: 10 Euro pro Arbeitstag oder – bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt – 20 Prozent des monatlichen Vertragsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Prepaid ohne feste Grundgebühr kommt allerdings nur die 10‑Euro‑Pauschale pro Arbeitstag in Betracht. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Regeln und hilft über ihr Beschwerdeformular bei Problemen.

Fazit: Die Prepaid-Nummer mitzu­nehmen, lohnt sich

Wer seine Prepaid-Nummer mitnehmen möchte, kann das kostenlos, gesetzlich abgesichert und in wenigen Schritten tun. Der wichtigste Punkt: Reichen Sie rechtzeitig die Verzichtserklärung ein und achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter ganz exakt übereinstimmen. Dann steht einer reibungslosen Portierung nichts im Weg.

Mit dem Wechselbonus, den viele Anbieter zahlen, lohnt sich die Mitnahme der Rufnummer sogar finanziell. Und das Beste: WhatsApp, Telegram und andere Messenger-Dienste, die an Ihre Nummer gebunden sind, funktionieren nach der Portierung ganz normal weiter. Alle Chats und Kontakte bleiben erhalten.

Newsletter abonnieren und gewinnen!

In unserem wöchentlichen Newsletter verlosen wir jeden Sonntag dutzende Testgeräte. Jetzt anmelden und mitmachen!

Jubilaeum Faz
Faz Jubilaeum

Kommentare

0 Kommentare
Abonnieren Sie alle Updates zu diesem Artikel.

Auch interessant

Über 1.000 Testberichte.
Kostenlos.
In deiner Hosentasche.

Kaufkompass-Smartphone-App
 Test: Getitongoogleplay Badge Web Color German
 Test: Download On The App Store Badge De Rgb Blk

Kaufkompass-App jetzt laden!

Close the CTA