Verstoß gegen Ministergesetz? : „Gift für die Demokratie“
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Stefan Wenzel hat „arge Zweifel“ an den Äußerungen von Bundespräsident Wulff Bild: dpa
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende in Niedersachsen, Stefan Wenzel, will in der Affäre um Wulffs Privatkredit nachhaken: Entscheidend sei das Ministergesetz, nach dem „zinsgünstige Darlehen“ jedem Landesbeamten untersagt seien.
Herr Wenzel, der Ältestenrat des Niedersächsischen Landtags wird sich am Dienstag auf Antrag der Opposition noch einmal mit der Antwort von Christian Wulff auf Ihre Anfrage zu seinen Geschäftsbeziehungen beschäftigen. Was genau wollen Sie klären?
Die Antwort von Herrn Wulff war sehr haarspalterisch. Er hat eine Geschäftsbeziehung zu Herrn Geerkens verneint und eine Geschäftsbeziehung zu Frau Geerkens nicht erwähnt. Deshalb haben wir damals den Vorgang nicht richtig einschätzen können. Es wurde bewusst ein falscher Eindruck vermittelt. Denn wir wollten wissen, ob der Ministerpräsident irgendwelchen Abhängigkeiten oder Einflüssen unterliegt, die nicht im Sinne von Recht und Gesetz waren.
Frau Geerkens sagt inzwischen, sie habe mit alldem nichts zu tun gehabt, ihr Mann äußert, er habe den Vertrag ausgehandelt. Was schließen Sie daraus?
Das steht im Widerspruch zu den Äußerungen von Herrn Wulff, und ich habe deshalb arge Zweifel an deren Wahrheitsgehalt. Wenn man nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes geht, ist nicht allein entscheidend, über welches Konto eine Zahlung abgewickelt wird, sondern wer wirtschaftlich Berechtigter ist und auf wessen Veranlassung eine Transaktion durchgeführt wird.
Kommt das Geldwäschegesetz denn in diesem Fall zur Anwendung? Es wurde ja kein Bargeld transferiert.
Nach dem Geldwäschegesetz wird eine Überprüfung schon dann ausgelöst, wenn über ein Konto Geldbeträge fließen, die ungewöhnlich hoch sind oder in einem bestimmten Zeitraum unüblich sind. Deshalb hätte die Bank seinerzeit den Vorgang prüfen müssen.
Würde es gegen das Gesetz verstoßen, wenn Herr Geerkens der Darlehensgeber wäre, obwohl er keinen erkennbaren wirtschaftlichen Vorteil daraus gezogen hat - abgesehen von den Zinseinnahmen?
Herr Geerkens hat den bemerkenswerten Satz gesagt: "Ihm war geholfen, und mir war geholfen." Mir ist bis heute nicht klar, was er damit meint. Entscheidend ist aber das Ministergesetz, das sinngemäß auch für jeden Beamten des Landes gilt. Beamte müssen demnach jeden Anschein vermeiden, dass sie im Rahmen ihrer Amtsführung für geschäftliche Vorteile empfänglich sind. Die Annahme von Geschenken und Belohnungen ist untersagt. In den Ausführungsbestimmungen werden dazu auch Vergünstigungen bei Privatgeschäften gezählt, zum Beispiel zinslose und zinsgünstige Darlehen. Es wäre Gift für die Demokratie, wenn Amtspersonen dem Einfluss Dritter unterlägen.
Gibt es in Hannover ein Milieu, in dem solche Einflussnahmen gedeihen können?
Wir beobachten das sehr genau, haben derzeit aber keinen Hinweis auf justitiable Rechtsverstöße - abgesehen vom Fall des Präsidenten der zentralen Polizeidirektion Hannover, der mit seinem Dienstwagen nachts zu einer einschlägigen Lokalität gefahren ist und dort gefeiert hat. In diesem Fall haben wir die Entlassung des Innenministers gefordert.
Hat der Ministerpräsident David McAllister etwas gelernt aus den Affären seiner Vorgänger?
Ich glaube, dass er die Glamourzone, die Herr Wulff in der zweiten Phase seiner Amtszeit immer stärker gesucht hat, eher meidet.