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Laudatio auf die „Verschlossene Auster“ : Hans-Peter Friedrich und die Presseunfreiheit

  • -Aktualisiert am

Nur nicht zu viele Fragen: Innenminister Hans-Peter Friedrich bei einer Pressekonferenz Anfang des Monats. Bild: dpa

Warum der Bundesinnenminister und seine Behörde als Informationsblockierer des Jahres vom „Netzwerk Recherche“ die „Verschlossene Auster“ bekommt. Eine Laudatio.

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          Hans-Peter Friedrich ist der deutsche Verfassungsminister. Seine Aufgabe ist es, die Verfassung zu schützen, die verfassungsgemäßen Rechte der Deutschen, ohne die es keine Ordnung geben kann.

          Das „Netzwerk Recherche“ verleiht die „Verschlossene Auster“ an Hans-Peter Friedrich und das Bundesministerium des Innern, um an diese Pflicht zu erinnern. Hans-Peter Friedrich und sein Ministerium sind die „Informationsblockierer des Jahres“ .

          Was rechtfertigt dieses Urteil? Es sind zwei Entscheidungen, die an der Urteilsfähigkeit von Friedrich und einigen seiner leitenden Beamten zweifeln lassen. Zweimal haben diese Beamten auf die Frage, welche Rechte der Journalist gegenüber dem Staat haben soll, geantwortet: Wenn es nach uns ginge, möglichst wenige. Glücklicherweise geht es hierzulande nicht nach dem Innenministerium.

          Ein Minister geht neue Wege

          Der erste Fall: Der „Bild“-Journalist Hans-Wilhelm Saure wollte ein düsteres Kapitel der Nachkriegsgeschichte recherchieren, die Rolle alter Nazis beim Aufbau des Bundesnachrichtendienstes. Saure erbat Auskunft: Wie viele NS-belastete Mitarbeiter beschäftigte der BND zwischen 1950 und 1980? Keine Antwort, Saure erhob Untätigkeitsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

          Dass ein Journalist in diesem Land einen Anspruch auf Auskunft hat, steht in allen deutschen Landespressegesetzen. Natürlich darf er nicht alles erfahren, auch der Staat hat ein Recht auf Geheimhaltung. Doch wenn der Staat die Antwort auf eine Frage, an der es ein öffentliches Interesse gibt, verweigern will, dann muss dieses Nein sorgsam begründet sein.

          Routine also, bis Friedrichs Innenministerium etwas tat, was keine Bundesregierung zuvor gewagt hatte. Es ließ die Pflicht zur Auskunft bestreiten, weil ein Landesgesetz den Bund dazu nicht verpflichten könne. Auch aus Artikel 5 des Grundgesetzes lasse sich kein Auskunftsanspruch ableiten. Diesen Gedanken hatte ein Ministerialrat Jahre zuvor zu Papier gebracht. Der saß jetzt als Richter in eben jenem Senat des Bundesverwaltungsgerichtes, der über die „Bild“-Klage befinden würde. Da konnte man sein Glück ja mal versuchen.

          Die Vision: Ämter als Back Boxes

          Stellen wir uns also die Welt des Hans-Peter Friedrich und seiner Ministerialen vor: In ihr muss ein Landesumweltminister, weil gesetzlich dazu verpflichtet, Antwort geben. Der Bundesumweltminister muss es nicht. Horst Seehofer und Hannelore Kraft müssen, Angela Merkel und Guido Westerwelle müssen nicht. Jede Institution, die „Bund“ im Behördennamen hat, kann sich für eine Auskunft entscheiden, muss aber nicht. Das Bundeskartellamt, das Bundeskriminalamt, der Bundesverfassungsschutz - sie alle sind Black Boxes von Amts wegen.

          Im Berliner Regierungsviertel wurde die vom Innenministerium gelegte Bombe interessiert, gelegentlich auch besorgt betrachtet, aber nicht entschärft. Keine Justizministerin, keine Kanzlerin, auch nicht der Regierungssprecher, ein ehemaliger Kollege, schritten ein.

          Zum Glück gibt es Richter, und die haben den gefährlichen Unsinn gestoppt. Zwar lehnte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes die Klage der „Bild“-Zeitung ab - sie sei zu umfangreich für eine Anfrage und gleiche daher einem Untersuchungsauftrag, nicht einem reinen Auskunftsbegehren.

          Lästige Akteneinsicht

          In der entscheidenden Frage aber erinnerten sie Friedrich ans Grundgesetz: Solange der Bund kein eigenes Gesetz zur Auskunftserteilung an Journalisten auf den Weg bringt - warum eigentlich tut er das nicht? -, so lange dürfe sich der Journalist unmittelbar auf Artikel 5 berufen. Es darf nicht sein, dass der Anspruch ins Leere läuft.

          Die zweite Causa, für die Friedrich und sein Ministerium mit der „Verschlossenen Auster“ zu ehren sind, ist ähnlich abenteuerlich.

          Vor beinahe acht Jahren, es regierte noch Rot-Grün, geschah in Deutschland eine kleine Revolution: weg mit den letzten Resten preußischen Obrigkeitsstaatsdenkens, hin zu einem transparenten und bürgerfreundlichen Staat. Jeder Bürger darf nachvollziehen, wie Verwaltungen und Politiker ihre Entscheidungen treffen. Das Informationsfreiheitsgesetz garantiert ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht.

          Den Deutschen fängt die Idee an zu gefallen, 6077 Mal machten sie im vergangenen Jahr Gebrauch davon. Brisantes lässt sich so zu Tage fördern: die Gästeliste für Josef Ackermanns Geburtstagssause im Merkelschen Speisezimmer etwa; oder Honorare, die das Finanzministerium an eine Anwaltskanzlei zahlte, die wiederum Peer Steinbrück später für einen Vortrag gut bezahlte. Noch gestritten wird um die Herausgabe der Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, aus denen Karl-Theodor zu Guttenberg sich für seine Doktorarbeit bedient haben soll.

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