FAZ.NET exklusiv :
Verfassungsgericht zweifelt an der Vorratsdatenspeicherung

Von
Hendrik Wieduwilt
,
Berlin
Lesezeit:
Blitzschnell zeigt die Analysesoftware „Gotham“ alle relevanten Verbindungen von Tatverdächtigen auf. (Symbolbild)

Internetanbieter in Deutschland müssen bestimmte Daten festhalten – das Gesetz ist unter dem Namen Vorratsdatenspeicherung bekannt und umstritten. Kippt es nun? Ein Indiz gibt es, hat FAZ.NET erfahren.

Für die deutsche Regelung für eine massenweise Speicherung von Internetdaten („Vorratsdatenspeicherung“) wird es eng: Das Bundesverfassungsgericht hat an diese Donnerstag den Klägern gegen die Regelung mitgeteilt, dass es sein Augenmerk nun auf die europäische Rechtsprechung richtet. Besonders könne es darauf ankommen, ob das deutsche Gesetz für diese „Vorratsdatenspeicherung“ mit dem EU-Recht vereinbar sei, schrieb der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof den Beteiligten nach Informationen von FAZ.NET (Az.: 1 BvR 141/16).

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