F.A.Z. Einspruch Podcast : Jameda, Fahrverbote und das generische Maskulinum vor Gericht
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Was hat der BGH am Geschäftsmodell von Jameda auszusetzen? Wird das Bundesverwaltungsgericht den Weg für Fahrverbote ebnen? Und welche Erfolgschancen hat eine Frau, die sich gegen den Gebrauch des generischen Maskulinums wehrt?
Herzlich willkommen zur dreizehnten Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts!
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern zur Jahrespressekonferenz geladen. Teile der Richterschaft mussten sich von der Festveranstaltung aber entschuldigen, weil parallel der Eilantrag eines bereits zur Abschiebung im Flugzeug sitzenden Ausländers zu entscheiden war. Wir geben einen Einblick in die Schwierigkeiten, mit denen das Bundesverfassungsgericht sich in solchen Fällen auseinandersetzen muss, und eine Vorschau auf die wichtigsten Urteile, die im Laufe des Jahres aus Karlsruhe zu erwarten sind.
Anschließend geht es um Jameda, deren Geschäftsmodell der BGH gestern zurecht gestutzt hat. Das Bewertungsportal darf zwar weiterhin für alle niedergelassenen Ärzte Profile anlegen, aber nur, wenn es sich in seiner Rolle als Informationsmittler neutral verhält und zahlende Ärzte nicht zu prominent gegenüber der nichtzahlenden Konkurrenz hervorhebt.
Ein Urteil von großer Tragweite wird am Donnerstag des Bundesverwaltungsgericht fällen. Dort geht es um die Frage, ob Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten zur Erreichung der europäischen Luftreinheitsvorgaben zulässig sind. Sollte es dazu kommen, wären potentiell mehrere Millionen Fahrzeugbesitzer betroffen. Das Verfahren kurbelt auch die Debatte um die technische Nachrüstung von manipulierten VW-Fahrzeugen und das Angebot eines kostenlosen Nahverkehrs wieder an – und um die Inhaftierung der bayerischen Umweltministerin.
Zuletzt beschäftigt uns noch einmal der BGH, der gestern die Klage einer Frau verhandelt hat, die in den Formularen ihrer Bank nicht als „Darlehensnehmer“, „Kunde“ usw. bezeichnet werden will, sondern in der weiblichen Form. Aber kann sie das wirklich von einer Spaarkasse verlangen, wenn selbst der Gesetzgeber im generischen Maskulinum formuliert?
Am Ende steht wie stets das gerechte Urteil – diesmal zu einer in Verse gekleideten Beleidigung gegen eine Richterin, mit der sich bald der BGH auseinandersetzen wird.
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Shownotes:
„Lügenliste“ des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html
Artikel zu den Jameda-Urteilen des BGH:
https://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-02-21/hase-gegen-igel/54337.html
Interview mit Remo Klinger:
https://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-02-21/viele-diesel-fahrer-werden-ihre-autos-nicht-mehr-nutzen-koennen/54341.html
Vorbericht zur Fahrverbotsentscheidung:
https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-02-19/bloss-kein-fahrverbot/53601.html
Gender-Klage vor dem BGH:
https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-02-21/von-meiner-bank-werde-ich-totgeschwiegen/54463.html