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F.A.Z. Einspruch Podcast : Wann sind Volksverhetzung und Klimaproteste strafbar?

Die festgeklebte Hand eines Aktivisten der „Letzten Generation“ auf einer Straße in Berlin - und Hände von Polizisten, die ihn von der Fahrbahn lösen. Bildbeschreibung einblenden Podcast starten 1:27:59

Die festgeklebte Hand eines Aktivisten der „Letzten Generation“ auf einer Straße in Berlin - und Hände von Polizisten, die ihn von der Fahrbahn lösen. Bild: EPA

In Folge 232 des F.A.Z. Einspruch Podcasts diskutieren wir mit dem Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht, welche Risiken die jüngste Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen hat. Außerdem schauen wir uns an, wann Klimaaktivisten sich strafbar machen – und hinterfragen, ob wegen der Proteste das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.

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          Vor wenigen Wochen beschloss der Bundestag in einem Hauruck-Verfahren, den Volksverhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Künftig sanktioniert die Strafnorm das Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen – auch wenn diese noch nicht von einem nationalen oder internationalen Strafgericht festgestellt wurden. Der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht hat 2017 eine 440 Seiten starke Dissertation zum Verhältnis von Volksverhetzung und Meinungsfreiheit veröffentlicht. Wir fragen ihn, wie er das neue Gesetz einordnet.

          Stephan Klenner
          Redakteur F.A.Z. Einspruch.
          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

          In den vergangenen Tagen stritten Politik und Gesellschaft außerdem über mögliche Straftaten von Klimaaktivisten. Wir schauen uns an, welche Tatbestände in Betracht kommen – und wann Klimaprotest straffrei ist. Dabei diskutieren wir auch Forderungen aus der Union, das Strafrecht zu verschärfen, um Blockaden von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen effektiver zu verhindern.

          Marcus Jung, F.A.Z.-Redakteur in der Wirtschaftsredaktion, gibt uns in der Sendung einen Überblick zu aktuellen Strafverfahren, in denen sich die Akteure sogenannter „Cum-ex-Geschäfte“ verantworten müssen. Außerdem im Podcast: Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei und ein „Gerechtes Urteil“.

          Informationen zur Aufzeichnung des Podcasts an der EBS Universität Wiesbaden am 25. November finden Sie hier: https://ebs-lawcongress.de/

          Sehen Sie hier das gesamte Angebot von F.A.Z. Einspruch – Alles was Recht ist. Und schließen Sie hier ein kostenloses, vierwöchiges Probeabonnement ab.

          Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

          Themen der Sendung:

          3:10: Interview mit Dr. Mike Ulbricht zum Volksverhetzungsparagraphen

          36:55: Strafrecht und Klimaproteste

          51:51: Gespräch mit Marcus Jung zu Cum-ex-Verfahren

          1:11:02: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung des Verfassungsschutzes

          1:18:08: Gerechtes Urteil

          1:25:00: Informationen zum Podcast an der EBS Universität Wiesbaden

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