F.A.Z. Einspruch Podcast : Absage von Gender-Vortrag an Uni: Darf man noch alles sagen?
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In der neuen Folge des Einspruch-Podcasts stellt sich das neue Moderatorenquartett vor – und beschäftigt sich mit der Frage, ob man noch alles sagen darf. Die Gesprächspartner sind Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber und der Publizist Michel Friedman.
Am vergangenen Samstag wollte die Biologin Marie-Luise Vollbrecht bei der „Langen Nacht der Wissenschaft“ der Humboldt-Universität in Berlin einen Vortrag mit dem Thema „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ halten. Einer linken Juristen-Gruppe gefielt das nicht: Sie drohte damit, man werde sich „auf der Straße“ sehen. Wenig später sagte die Humboldt-Uni den Vortrag wegen Sicherheitsbedenken ab.
Wir nehmen diesen Fall zum Anlass, grundsätzlich darüber zu sprechen, was an Universitäten, im Internet und auf Kunstaustellungen noch geäußert werden darf – und was aus guten Gründen unzulässig ist. Wir sprechen darüber mit Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber und dem Rechtsanwalt und Publizisten Michel Friedman.
Neben diesem Schwerpunktthema beschäftigen uns die Eckpunkte der Ampelkoalition zum Selbstbestimmungsgesetz und ein „gerechtes Urteil“ des Verwaltungsgerichts Berlin zum Informationsfreiheitsgesetz.
Außerdem verraten wir, wer außer Reinhard Müller und Stephan Klenner künftig den F.A.Z. Einspruch Podcast moderiert – und welche neue Möglichkeit es gibt, sich als Hörer an der Sendung zu beteiligen.
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Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de
Themen der Sendung:
0:00 Vorstellung des neuen Moderatorenquartetts
3:14 Darf man noch alles sagen? – Einführung durch Reinhard Müller und Stephan Klenner
10:02 Interview von Reinhard Müller mit Michel Friedman
27:48 Eckpunkte der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz
33:58 Interview von Stephan Klenner mit Peter M. Huber
1:02:37 Das gerechte Urteil: Corona-Protokolle und Informationsfreiheit
1:08:08 Eine neue Rubrik: Die Hörerfrage