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F.A.Z. Einspruch Podcast : Gender Pay Gap - zu Lasten von Männern

  • -Aktualisiert am
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Bild: Picture-Alliance

Großkanzleien haben den Gender Pay Gap geschlossen - und in Gegenrichtung wieder geöffnet. Junge Anwältinnen verdienten dort 2017 erstmals mehr als ihre männlichen Kollegen.

          2 Min.

          Herzlich willkommen zur neunundgzwanzigsten Folge des Einspruch Podcasts!

          Corinna Budras
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

          Die Vorstellung von Horst Seehofers „Masterplan“ zum Asylrecht musste wegen eines Streits zwischen dem Innenminister und der Kanzlerin über die Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze verschoben werden. Das gibt uns Anlass, die rechtliche Verordnung der Flüchtlingskrise und der aktuellen Debatte einmal umfassend darzustellen.

          Das Bundesverfassungsgericht hat viel Erklärungsaufwand betrieben, um am Ende alles zu lassen, wie es ist: Trotz zweier Entscheidungen des EGMR, die Gegenteiliges nahelegten, dürfen Beamte in Deutschland weiterhin nicht streiken.

          Im Schnellverfahren will die Große Koalition die Obergrenze der zur Parteienfinanzierung bereitstehenden Mittel erhöhen. Das lässt den politischen Vorwurf der Selbstbedienung laut werden, und wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf.

          Auf der Wartburg haben sich vergangene Woche die Justizminister der Länder und die Bundesjustizministerin zusammengefunden. Wir stellen die Beschlüsse der zwei Mal im Jahr stattfindenden Justizministerkonferenz auszugsweise vor.

          Den „Gender Pay Gap“ in Großkanzleien gibt es weiterhin – doch 2017 fiel er erstmals zulasten der männlichen Anwälte aus. Diese verdienen im Schnitt acht Prozent weniger als ihre Kolleginnen – jedenfalls im ersten Berufsjahr.

          Das gerechte Urteil stammt diese Woche ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht. Die vom BAG konstruierte Frist von drei Jahren zwischen zwei sachgrundlosen Befristungen hält man in Karlsruhe nicht für zulässig – auch wenn die Verfassungsrichter gewisse Ausnahmen vom Kettenbefristungsverbot ebenfalls anerkennen.

          Den Podcast können Sie gleich hier auf Faz.net hören.

          Sehen Sie hier das gesamte Angebot von F.A.Z. Einspruch – Alles was Recht ist.

          Shownotes:

          „Masterplan“ für das Asylrecht:

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-12/die-meisterin-und-ihr-plan/100091.html

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-13/hart-an-der-grenze/100549.html

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-13/existenzfragen/100633.html

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-09/seehofers-erblast/99095.html

          BVerfG zu Streikrecht:

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-13/ein-deutscher-beamter-pickt-keine-rosinen/100553.html

          https://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-06-13/endlich-ordnung/100385.html

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-13/beamte-muessen-auf-streiks-verzichten/100459.html

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-13/verlaesslich/100491.html

          Reform der Parteienfinanzierung:

          https://verfassungsblog.de/reden-wir-ueber-geld-warum-die-plaene-der-grossen-koalition-zur-reform-der-parteienfinanzierung-verfassungswidrig-sind/

          JuMiKo:

          https://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-06-08/heimliches-eindringen/98705.html

          BVerfG zu Kettenbefristungen:

          https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-047.html

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