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F.A.Z. Einspruch Podcast : Der tiefe Fall eines Fernsehstars: Bill Cosby und die #Metoo-Bewegung

Der tiefe Fall eines Comedy-Stars: Bill Cosby Bildbeschreibung einblenden Podcast starten 41:36

Der tiefe Fall eines Comedy-Stars: Bill Cosby Bild: AP

Bill Cosby war einst ein amerikanischer Fernsehstar, jetzt ist er ein verurteilter Straftäter. Aber erst im zweiten Anlauf zeigte sich die Jury überzeugt von seiner Schuld. Welchen Anteil hatte die #Metoo-Bewegung?

          1 Min.

          Herzlich Willkommen zur Dreiundzwanzigsten Folge des F.A.Z.-Einspruch Podcasts!

          Corinna Budras
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

          Bill Cosby gehörte einst zu den großen Stars des amerikanischen Fernsehens. Jetzt macht er nur noch als Sexualstraftäter von sich reden. Sein aufsehenerregender Prozess ist das erste Strafverfahren, das im Lichte der #Metoo-Debatte im zweiten Anlauf zu einem Schuldspruch führte. Anders als noch im vergangenen Sommer war sich die Jury diesmal sicher: Bill Cosby ist schuldig. Hat das auch Einfluss auf künftige Prozesse?

          Fußball ist für vieles gut, auch für die Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes. So hat es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht gesehen, als es jüngst den Fall eines Stadionverbotes zu entscheiden hatte. Darin ging es vordergründig um die Sanktionen gegen einen gewalttätigen Fußballfan, tatsächlich aber ging um sehr viel mehr: um die grundsätzliche Frage, inwieweit sich auch Private – und nicht nur der Staat – an die Grundrechte halten müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat das zum Anlass genommen, einige neue Pflöcke einzuschlagen. Könnte es damit auch sozialen Netzwerken wie Facebook Fesseln anlegen?

          Die AfD als größte Oppositionspartei arbeitet im Parlament nun hin und wieder daran, Politik zu machen. Das gelingt vornehmlich nicht durch markige Sprüche sondern durch Gesetzesentwürfe. Die AfD wollte den Straftatbestand der Volksverhetzung erweitern lassen – durch eine Klarstellung, dass er nicht nur Minderheiten, sondern auch die deutsche Mehrheit schützt. Damit ist sie nun klar gescheitert. Wir fragen: Ist dieser Vorstoß überhaupt nötig?

          Im gerechten Urteil geht es diese Woche um den argentinischen Fußballstar Lionel Messi, der nun ganz offiziell eine eigene Marke ist. Jetzt kann er Kasse machen – nicht nur auf den Platz, auch im Geschäft.

          Den Podcast können Sie gleich hier auf Faz.net hören oder im iTunes Store oder über Podigee abonnieren.

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          Die Links zur Sendung:

          Bundesverfassungsgericht zum Stadionverbot:

          https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-029.html https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-029.html

          AfD zur Volksverhetzung:

          https://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-05-02/ace682fad1645e01ac44981df9e9d52d?GEPC=s5

          Das Gerechte Urteil:

          Pressemitteilung:

          https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-04/cp180056de.pdf

          Urteil auf Französisch

          https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=201481&pageIndex=0&doclang=FR&mode=req&dir=&occ=first&part=1

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