Politikerpensionen : Wer als Politiker ausscheidet, fällt weich
- -Aktualisiert am
Wulffs Ehrensold wirft einen Schatten auf Politikerpensionen Bild: dapd
Der Bundespräsident steht mit seinem „Ehrensold“ an der Spitze. Doch auch Abgeordnete und Minister erhalten eine Versorgung, von der Normalbürger nur träumen können.
Wer wie der zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff, heute 52 Jahre alt, für den Rest seines Lebens 199.000 Euro jährlich erhält, der hat damit ein Vermögen von 4,3 Millionen Euro. So hoch ist ungefähr der Barwert seines lebenslänglichen „Ehrensolds“. Doch auch Minister und Abgeordnete in Bund und Ländern werden großzügig versorgt.
Zwar können ihre Ruhestandsbezüge nicht mit denen von Vorständen großer Unternehmen mithalten, aber im Vergleich zum normalen Arbeitnehmer sind sie gleichwohl üppig. Eine gesetzliche Rente von 2000 Euro im Monat ist die Ausnahme am oberen Ende. Ehemalige Politiker können darüber nur lächeln, wenn sie nicht sehr schnell aus dem System ausgeschieden sind. Ein Bundestagsabgeordneter erhält nach 20 Jahren fast das Doppelte.
Wie Beamte erhalten die Abgeordneten und Minister im Alter eine finanzielle Unterstützung, ohne dass sie selbst dafür einen Beitrag leisten mussten. Die Versorgung seiner pensionierten Beamten kostet Bund und Länder bis Mitte dieses Jahrhunderts 1,36 Billionen Euro, wie das Freiburger Forschungszentrum Generationenverträge unlängst berechnet hat. Dazu hat es Pensionen, Beihilfen und Hinterbliebenenversorgung bis zum Jahr 2050 fortgeschrieben. Dabei fällt die Absicherung der Politiker nicht ins Gewicht, dafür ist deren Zahl zu gering. Ein Argument spricht gleichwohl für eine Reform: Wenn Abgeordnete und Minister für ihre Absicherung im Alter etwas zahlen müssten, ginge es ihnen wie den meisten Bürgern. Damit wird klar, dass es Alterversorgung nicht zum Nulltarif gibt. Erste Länder haben angefangen, das System zu ändern. Bei ihnen müssen die Abgeordneten für ihre Versorgung im Alter zahlen.
Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät
Der Bund der Steuerzahler hat die Ansprüche aufgelistet. Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden, erhalten zunächst ein Übergangsgeld. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens eineinhalb Jahre. Andere Einkünfte werden weitgehend angerechnet. Das Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät, derzeit 7960 Euro. Schon mit dem ersten Jahr erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 199 Euro im Monat. Das ist achtmal mehr als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in einem Jahr an Rentenansprüchen sammelt. Bis 2008 galt eine Wartezeit von acht Jahren. Nach 27 Jahren im Bundestag gibt es den höchsten Anspruch von derzeit 5373 Euro im Monat. Für Minister sind die Regeln noch besser. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält rund 3567 Euro Pension im Monat. Mit jedem weiteren Jahr in der Regierung steigt diese auf maximal 9227 Euro.
Nordrhein-Westfalen hat das System für die Abgeordneten vor sieben Jahren geändert. Sie müssen nun für die Altersvorsorge zahlen. Dafür bekamen sie deutlich mehr Geld. Anfang dieses Monats wurden ihre Bezüge nochmals um 500 Euro auf 10726 Euro im Monat erhöht, um die Parlamentarier besser absichern zu können. „Die Abgeordneten haben gemerkt, dass ihre Altersversorgung nicht mit dem alten Recht vergleichbar ist: Es gibt nur noch etwa 50 Prozent der alten Altersbezüge“, berichtet Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler NRW. Den Abgeordneten gehe es somit wie vielen mit ihren Versorgungswerken. Cloesges hält dies für wichtig: „Wenn es solche Effekte in der Gesellschaft gibt, sollten die Abgeordneten nicht außen vor bleiben.“ Nun dringt der Steuerzahlerbund in Düsseldorf darauf, auch die Bezahlung der Minister und des Ministerpräsidenten neu zu regeln. Noch reicht eine fünfjährige Amtszeit, um vom 60. Lebensjahr an ein Ruhegehalt von 4142 Euro im Monat zu kassieren, ohne dass der Politiker dafür einen Cent einzahlen musste.
Den Römern geht es am besten
Im europäischen Vergleich sind die Bundestagsabgeordneten mit einer Pension von 3920 Euro nach 20 Jahren im Parlament gut gestellt. Das zeigt eine aktuellen Analyse des Steuerzahlerbundes: Ihre Kollegen in Spanien können eine staatliche Rente von maximal rund 2600 Euro einstreichen. Auch in Finnland, Portugal, den Niederlanden, Österreich und Luxemburg sind Abgeordnete Teil des staatlichen Rentensystems. Die Monatsbeiträge und damit auch die späteren Rentenleistungen variieren stark.
Spezielle Versorgungsysteme gibt es in Dänemark, Italien, Norwegen, Schweden, Großbritannien und Frankreich. Komplette Beitragsfreiheit ist aber auch da die Ausnahme. Die britischen Abgeordneten zahlen 515 Euro im Monat, um auf einen Pensionsanspruch von 2600 Euro nach 20 Jahren zu kommen. In Frankreich liegt die Monatspension bei durchschnittlich 2700 Euro. Doch dafür müssen Abgeordnete fast 1260 Euro im Monat einzahlen. Am besten geht es dem „Deputato“ in Rom. Für rund 1000 Euro im Monat kann er später bis zu 8950 Euro als Pension im Monat beanspruchen.