Glücksspielgesetz : „Legaler Anker für illegale Gelder“
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Dem Kieler Innenministerium liegen aktuell zwei Dutzend Anträge für Sportwetten und 19 Anträge für Online-Casinospiele vor Bild: dpa
Die neue Kieler Koalition will den Alleingang der Vorgänger-Regierung beim Glücksspielgesetz rasch beenden. Ein Moratorium soll die Vergabe neuer Lizenzen für Sportwetten und Online-Casinospiele ausschließen.
Die neue Regierung in Schleswig-Holstein aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband hat es eilig, das Glücksspielgesetz des Landes zu ändern, genauer gesagt: zu kippen. Im August soll es dazu die erste Lesung geben. Verbunden sein soll sie mit einem Moratorium, also der Aussetzung des aktuellen Gesetzes bis zur zweiten Lesung und zu dem endgültigen Beschluss.
Der Termin der zweiten Lesung wird vom Fortgang des gesamten Verfahrens abhängen. „So schnell wie möglich“, hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner jedenfalls vorgegeben. Die Koalition hofft, einerseits die Vergabe neuer Lizenzen an Glücksspielanbieter zu vermeiden, andererseits Entschädigungszahlungen an bereits lizenzierte Anbieter auszuschließen.
Dem Kieler Innenministerium liegen aktuell zwei Dutzend Anträge für Sportwetten und 19 Anträge für Online-Casinospiele vor. Solange das Gesetz gelte, würden weitere Lizenzen vergeben, hatte Innenminister Andreas Breitner (SPD) schon angekündigt.
Immerhin bezieht das Land inzwischen auch die ersten Steuereinnahmen aus der Regelung, die CDU und FDP im vergangenen Jahr getroffen hatten. Schwarz-Gelb hatte das unter anderem damit begründet, dass allein die jährlichen Lizenzabgaben 40 bis 60 Millionen Euro für das Land bringen könnten, zudem neue Arbeitsplätze. Mit der weitgehenden Liberalisierung des Marktes für Sportwetten, was auch den Online-Markt einschloss, ging Schleswig-Holstein einen eigenen Weg und trat als einziges Bundesland nicht dem Glücksspielstaatsvertrag bei.
Kiel versuchte vielmehr, die anderen Länder vom eigenen Konzept zu überzeugen. Zwei Argumente spielten dabei eine besondere Rolle. Zum einen: Glücksspiele wird es immer geben. Wenn sie im Land nicht erlaubt sind, werden eben ausländische Angebote genutzt - und dann ist der Kampf gegen Spielsucht erst recht aussichtslos. Zum anderen: Schleswig-Holstein sah sich in Übereinstimmung mit europäischer Rechtsprechung.
Staatliches Monopol für die Suchtprävention?
Der Streit über den Glücksspielstaatsvertrag hatte eine längere Vorgeschichte. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass ein staatliches Monopol - das Monopol ist in diesem Fall freilich in der Bundesrepublik Ländersache - für Sportwetten eigentlich ein Eingriff in das Recht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter sei und nur durch staatliche Suchtprävention gerechtfertigt werden könne.
Unter dieser Vorgabe wurde 2008 der Glücksspielstaatsvertrag geschlossen, der im vergangenen Dezember noch einmal geändert wurde. Damit wurde unter anderem das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet aufgehoben, ein grenzüberschreitender Lotto-Jackpot und Spielbank-Werbung wurden ermöglicht. Andererseits wurde eine zusätzliche Erlaubnispflicht für Spielautomaten eingeführt, was die Automatenindustrie scharf kritisierte. Das Online-Glücksspiel aber blieb verboten.
Der Lobby privater Glücksspielanbieter gefolgt?
Schleswig-Holstein unterzeichnete die Neufassung schon nicht mehr, sondern beschloss ein eigenes „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“.