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Armutseinwanderung : Arbeitslose EU-Bürger sollen nach drei Monaten gehen

Anlaufstelle Arbeitsagentur Bild: dpa

Die Bundesregierung möchte das Problem der Armutseinwanderung nach Informationen der F.A.Z. durch eine stärkere Begrenzung des Aufenthaltsrechts in Deutschland lösen.

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          Die Bundesregierung will durch eine Begrenzung des Aufenthaltsrechts vermeiden, dass arbeitslose EU-Bürger nur deshalb nach Deutschland kommen, um Hartz-IV-Sozialleistungen zu beziehen. Zu diesem Ergebnis ist der zuständige Ausschuss der Staatssekretäre nach Informationen der F.A.Z. in einem Zwischenbericht gekommen, der am nächsten Mittwoch vorgestellt werden soll.

          Corinna Budras
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

          Danach sollen arbeitslose EU-Bürger künftig nur drei Monate Zeit bekommen, um sich hier in Deutschland eine Arbeit zu suchen, erläuterte der innenpolitische Sprecher der Union, Stephan Mayer, am Freitag auf einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Werden sie in diesem Zeitraum nicht fündig, müssen sie Deutschland verlassen. Nach den Vorstellungen des Ausschusses müsse es Mitgliedstaaten künftig zudem erleichtert werden, Unionsbürger an der Wiedereinreise in ihr Land zu hindern. Bisher können solche befristeten Wiedereinreisesperren nur dann verhängt werden, wenn der betreffende EU-Ausländer „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellt“. Dazu müsste allerdings eine schwere Straftat vorliegen. Zudem muss jeder Einzelfall gesondert betrachtet werde. Massenausweisungen wie in Frankreich 2010 sind danach europarechtswidrig.

          Der Unionspolitiker hält das Problem zudem für wesentlich größer als bisher diskutiert. Derzeit beschränkt sich die Debatte auf erwerbsfähige Bürger: „Wir befürchten, dass künftig auch Rentner aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland ziehen“, sagte Mayer. Diese könnten dann hier die Aufstockung ihrer Renten fordern. Nach der derzeitigen Planung soll der Ausschuss im Juni seinen endgültigen Bericht vorlegen.

          Mit diesen Schlussfolgerungen könnte sich die Debatte um Hartz IV für EU-Ausländer weiter verschärfen. Schon im Januar hat eine zugespitzte Forderung der CSU - „Wer betrügt, der fliegt“ - für Aufregung gesorgt. Die CSU will künftig Ausländer, die in Deutschland Sozialleistungen erschleichen, konsequent ausweisen. Bisher scheut die Verwaltung häufig noch davor zurück - obwohl auch das Europarecht die Möglichkeit zur Ausweisung vorsieht. Derzeit genießen nämlich lediglich Arbeitnehmer, Selbständige und Studenten eine nahezu grenzenlose Freizügigkeit. Alle „wirtschaftlich inaktiven“ EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben wollen, müssen über ausreichend finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen.

          Wie vertrackt die rechtliche Lage ist, zeigt sich exemplarisch an dem Fall einer 24 Jahre alten Rumänin, der am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde. Die Frau hat keinen Schulabschluss und hat weder in Deutschland noch in Rumänien jemals gearbeitet. In Deutschland ist sie wegen kleinerer Eigentumsdelikte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Seit 2010 wohnt sie in Leipzig und hat dort Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beantragt. Das zuständige Jobcenter verweigerte ihr jedoch die Zahlung der 391 Euro im Monat plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Denn nach dem Wortlaut des Sozialgesetzbuches II haben EU-Ausländer gar keinen Anspruch auf die staatliche Leistung der Grundsicherung, wenn sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.

          Obwohl die Rumänin die Kriterien für einen unbegrenzten Aufenthalt gar nicht erfüllte, stellten ihr die Behörden eine „Freizügigkeitsbescheinigung“ aus. Das sorgte auch in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH für erhebliche Irritationen unter den 15 Richtern. Der Rechtsvertreter Deutschlands, Johannes Möller, begründete dies damit, dass wegen der vielen offenen europarechtlichen Fragen derzeit bei der Verwaltung ein regelrechter „Stillstand“ herrsche. Außerdem verwies er auf ein praktisches Problem: Die Ausländerbehörden wiesen solche Unionsbürger nicht aus, weil es derzeit keine Möglichkeit gebe, die sofortige Wiedereinreise zu verhindern, berichtete er.

          Die drängenden Fragen des international besetzen Richtergremiums über die deutsche Verwaltungspraxis könnten deshalb als ein Zeichen gedeutet werden, dass Deutschland die Klage nach dem folgenden Argumentationsmuster verliert: Wer mittellose Unionsbürger in seinem Land duldet, muss ihnen auch Hartz IV zahlen. In diese Richtung argumentierte Jörg Tagger, bei der EU-Kommission als stellvertretender Referatsleiter zuständig für dieses Thema: „Nach einem bestimmten Zeitraum der Duldung muss gefragt werden, ob die Gleichbehandlung noch herausgezögert werden kann.“ Das EuGH-Urteil wird für Herbst erwartet.

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