Einspruch exklusiv :
Das Dilemma des Gewährleistungsstaats: Klimaneutralität und Grundrechte

Von Christian Pielow, Graham Weale
Lesezeit: 6 Min.
Nicht nur Flugreisen könnten zur Erreichung der Co2-Neutralität deutlich eingeschränkt werden
Der Fortschritt allein wird es nicht richten: Wenn man die Klimaziele der Bundesregierung und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ernstnimmt, werden dem Klimaschutz viele vermeintlich selbstverständliche Freiheiten zum Opfer fallen müssen. Ein Gastbeitrag.

Beachtlich ist die Lanze, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für den Klimaschutz gebrochen hat. Mit guten Gründen verpflichtete es den Gesetzgeber zur Nachjustierung des Klimaschutzgesetzes.

Um die nach bisheriger Planung (zu) geringen Emissionsminderungen später aufzuholen bzw. entsprechend rigidere Minderungsverpflichtungen erfüllen zu können, hätten die Gesellschaft und jeder Einzelne danach in Zukunft unverhältnismäßig einschneidende Maßnahmen zu erdulden. Keineswegs übersieht das BVerfG, dass der Staat sich neben dem Klimaschutz auch um andere Gemeinwohlanliegen zu kümmern hat. Im Konfliktfall seien alle betroffenen Ziele miteinander in Ausgleich zu bringen. Allerdings nehme, so der mahnende Fingerzeig aus Karlsruhe, das „relative Gewicht“ des Klimaschutzgebots „bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu“.

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