Wie die DFL die 50+1-Regel retten kann
- -Aktualisiert am
Fans beim Spiel von Hannover 96 gegen den VfB Stuttgart am 24. November 2017 in Hannover. Bild: Picture-Alliance
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat rechtliche Bedenken an der aktuellen Ausgestaltung der sogenannten 50+1-Regel. Ein Blick auf die verschiedenen Reformoptionen.
Viele Kartell- und Sportrechtler halten die 50+1-Regel für kartellrechtswidrig. Für die große Mehrheit der Fußball-Fans hingegen ist die 50+1-Regel „unverhandelbar“. Mit großer Spannung wurde daher eine Entscheidung des BKartA erwartet, nachdem die DFL im Jahr 2018 eine Entscheidung nach § 32c GWB beantragt hatte. Eine solche Entscheidung traf das BKartA jedoch nicht. Das BKartA beließ es bei einer „vorläufigen kartellrechtlichen Einschätzung“ – und spielt den Ball somit an die DFL zurück.
Worum es bei der 50+1-Regel geht
Um Vereinen der Bundesligen neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, schuf der Deutsche Fußballbund (DFB) 1999 die Möglichkeit, Profi-Fußballmannschaften in Kapitalgesellschaften auszugliedern. Um jedoch den Einfluss von Investoren zu begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter zu erhalten, wurde gleichzeitig die sogenannte 50+1-Regel eingeführt.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo