Wie die Datentreuhand gelingen kann
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Datenschutz (Symbolbild) Bild: obs
Datentreuhänder können helfen, den Spagat zwischen dem Schutz von Daten und ihrem Einsatz für Wirtschafts- und Forschungszwecke zu meistern. Doch dazu müsste der Rechtsrahmen stimmen. Ein Gastbeitrag.
Die Datenökonomie betrachtet Daten nicht nur aus der datenschutzrechtlichen Perspektive, sondern ebenso als Wirtschaftsgut und will sie z.B. durch geeignete Analysen zur Aufdeckung von Zusammenhängen nutzen, die einen erheblichen gesellschaftlichen Mehrwert bedeuten können. Der Konzern Alibaba beispielsweise entwickelte einen Algorithmus, der schon im Februar 2020 in 96 Prozent der Fälle anhand von Computertomografie-Aufnahmen erkennen konnte, ob ein Patient oder eine Patientin an Covid-19 erkrankt ist. Für das Training des hier zum Einsatz kommenden Maschinenlernens wird allerdings eine große Zahl von Trainingsdaten benötigt – je mehr Daten aus umso mehr Quellen, desto besser. Datenteilen kann hier helfen, die zur Auswertung zur Verfügung stehenden Bestände zu vergrößern und die Auswertungsergebnisse damit im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu verbessern. Ein freiwilliges Datenteilen zwischen Unternehmen findet aber bislang in einem nur sehr begrenzten Umfang statt. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) halten 74,1% von über 500 befragten Unternehmen eine Datenweitergabe an andere Unternehmen für „nicht erwünscht“; unter den befragten Großunternehmen sind es sogar 77%. 85% der befragten Unternehmen sehen datenschutzrechtliche Grauzonen und 84% „Unklarheiten bezüglich der Nutzungsrechte an den Daten“ als ausschlaggebend für das nicht erfolgende Datenteilen (BDI Studie Datenwirtschaft in Deutschland, S. 40)
Datentreuhand als Bindeglied zwischen Datenschutz und Datennutzung
Die in der Datenschutzgrundverordnung niedergelegten Grundsätze sind wichtiger Bestandteil einer europäischen Werteordnung. Sie können und dürfen nicht einseitig zugunsten z.B. ökonomischer Interessen an Daten geopfert werden. Datennutzbarkeit und Datenschutz stehen sich aber nicht derart unversöhnlich gegenüber, wie man bislang den Eindruck hat. Denn das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist nicht der einzige Orientierungspunkt im Umgang mit Daten. Ganz im Gegenteil bestehen neben dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechtes weitere ebenso schützenswerte Interessen, wie etwa die Forschungsfreiheit, der eine erhöhte Datennutzbarkeit z.B. durch Auswertung großer Datenbestände durchaus dienlich wäre. Auch die Datenschutzgrundverordnung dient nicht einseitig dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechtes, sondern fordert einen Ausgleich zwischen den bei einer Datenverarbeitung betroffenen Grundrechten. Mittel zu finden, Datennutzung und Datenschutz auch technisch besser miteinander zu vereinbaren, sollte oberstes Ziel jeder politischen Strategie zum Umgang mit Daten sein. Die Datentreuhand hat das Potential, dies zu leisten, z.B. indem sie die Auswertung von an verschiedenen Orten gespeicherten Daten ermöglicht, auf die ein Algorithmus temporär Zugriff erhält. Weitergegeben werden müssten dann nicht sämtliche Daten an sämtliche Akteure, sondern lediglich die Auswertungsergebnisse. Mit den entsprechenden technischen Sicherungsmechanismen ließe sich so eine Datennutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Datenschutzes durch Datentreuhandmodelle ermöglichen.
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