Wenn der Datenschutz die Parteiarbeit behindert
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Facebook (Symbolbild) Bild: dpa
Zur Aufgabe politischer Parteien gehört es auch, ihre Veranstaltungen im Internet sichtbar zu machen. Wenn Teilnehmer dabei nur noch verpixelt gezeigt werden können, schränkt das die Arbeit der Parteien unzulässig ein. Ein Gastbeitrag.
Die Einführung der Corona App hat gezeigt: Datenschutz ist wichtig. Er geht aber nicht über alles. Das verkennt so mancher. Etwa eine deutsche Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn sie einer politischen Partei aufgibt, Fotos von ihren politischen Veranstaltungen nur noch dann auf Facebook zu veröffentlichen, wenn die Gesichter der Besucher verpixelt sind. Ein solches Verständnis von Privatheit ist mit dem gesetzlichen Auftrag politischer Parteien nicht vereinbar und schränkt Parteien bei ihrer täglichen Arbeit unverhältnismäßig ein.
Politische Parteien nehmen eine wichtige Funktion in unserer demokratischen Grundordnung ein: Ihnen obliegt es gemäß unserer Verfassung, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Es wird insoweit davon gesprochen, dass Parteien eine Art Mittlerrolle zwischen Bürger und Staat ausüben.
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